Landtag NRW verabschiedet das Hochschulzukunftsgesetz

Auch für die Deutsche Sporthochschule Köln bedeutet das Hochschulzukunftsgesetz einige Veränderungen.

Am 1. Oktober 2014 tritt das Hochschulzukunftsgesetz (HZG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Den Gesetzentwurf hat der Landtag in seiner Sitzung am 11. September verabschiedet. Das Gesetz wird zum Beginn des Wintersemesters 2014/15 wirksam und enthält eine einjährige Übergangsfrist. 

Während Wissenschaftsministerin Svenja Schulze das HZG  als „Meilenstein bei der Gestaltung der Hochschullandschaft in NRW" bezeichnete, hatte sich bereits im Vorfeld eine breite öffentlich Debatte zur geplanten Novellierung entwickelt. Die Rektoren und Kanzler der NRW-Hochschulen forderten massive Änderungen des Gesetzentwurfs, da dieser die Leistungsfähigkeit gefährde, demokratische Teilhabe unterwandere und die Wissenschaftsfreiheit drastisch einschränke. Auch wenn einige dieser Kritikpunkte aufgenommen wurden, wirklich zukunftsweisend ist das Gesetz, nach Meinung der LRK, auch nach diversen Änderungen nicht: "Die Regelungsdichte wird erhöht, viele Abstimmungsverfahren hochschulintern unnötig verkompliziert sowie ineffiziente Bürokratie ausgebaut. Zudem kann das Wissenschaftsministerium wieder detailsteuernd eingreifen. Dies wird die Handlungsfähigkeit der Universitäten zukünftig erschweren und sie im Ländervergleich zurückwerfen."

"In den Debatten der vergangenen Monate haben die Hochschulen des Landes ihre Kritikpunkte am Hochschulzukunftsgesetz, insbesondere an den Einschränkungen der Hochschulautonomie durch Rahmenvorgaben, deutlich gemacht und Änderungen angemahnt", so die Kanzlerin der Deutschen Sporthochschule, Angelika Claßen. "Leider haben sich die Hochschulen mit ihren Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren nur in geringem Umfang durchsetzen können. Gerade in den Bereichen Finanzen und Personal wird sich der Verwaltungsaufwand für uns deutlich erhöhen."

Die Verwaltung der Deutschen Sporthochschule Köln plant Anfang Oktober eine Informationsveranstaltung, um allen Hochschulangehörigen die wesentlichen Neuerungen näherzubringen. Sollten bereits jetzt Fragen zur neuen Rechtslage bestehen, geben Michael Krannich (-6179), Annette Bell (-7280) und Tom Fragel (-3520) Auskunft.  

Weitere Infos zum neuen Gesetz finden Sie auf der Webseite des MIWF.