Rechtliche Fallstricke bei Gründung und dem ersten Beteiligungsvertrag

„Geld verschenkt“, „den Investoren zu viele Recht überlassen“, „Mitarbeitern zu sehr vertraut“, „zu viel Steuern gezahlt“, „einen Knebelvertrag abgeschlossen“… Dies sind exemplarisch die Erfahrungen vieler, auch erfolgreicher Gründer. In der Phase zwischen EXIST-Zusage und Abschluss des ersten Beteiligungsvertrags ist das Augenmerk motivierter Unternehmer häufig ausschließlich auf die Geschäftsidee gerichtet. Nach dem Motto „kleine Ursache, große Wirkung“ möchten wir Sie davor bewahren, jeden Fehler selbst zu machen. Wir möchten anschaulich auf den ein oder anderen Stolperstein hinweisen und verschiedene für Sie praxisrelevante Themen aufgreifen, um Sie durch nützliche Tipps dabei zu unterstützen, zu verhindern, dass später Finanzamt, Lieferanten, Investoren, die eigenen Mitarbeiter oder gar Mitgesellschafter dem gemeinsamen Gründerglück entgegenstehen. Sehr gerne richten wir uns inhaltlich ganz nach Ihren Wünschen und greifen Ihre Fragen auf.

Referenten: Madeleine Zipperle und Thorsten Kuth, Heuking Kuehn

Der Infoabend richtet sich an GründerInnen, die sich frühzeitig über die genannten Aspekte informieren möchten oder ganz konkret vor entsprechenden Vertragsgestaltungen stehen. Typisch sind die aufgeworfenen Fallstricke auch für Gründerteams, die gerade eine Förderung mit dem Exist-Gründerstipendium erhalten und vor der Frage stehen “Wie geht es danach weiter?“.

Mittwoch 27 Mai, 2015
18:00 - 20:00 Uhr
Gründungsservice der Universität zu Köln,
Ägidiusstrasse 14
50937 Köln

Weitere Informationen und Anmeldung