Vortrag „Betreuung und Vorsorgevollmacht: Menschenrechte im Fokus"

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen garantiert die gleiche Anerkennung vor dem Recht und schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Im deutschen Erwachsenenschutzrecht sollen Instrumente wie die rechtliche Betreuung und die Vorsorgevollmacht die Autonomie von Erwachsenen mit erheblichen Beeinträchtigungen schützen. Von beiden Instrumenten wird in Deutschland häufig Gebrauch gemacht.

Prof. Dr. Dagmar Brosey, TH Köln, Institut für Soziales Recht, erläutert die Anforderungen internationaler Menschenrechtsnormen an den Erwachsenenschutz und deren Umsetzung im deutschen Recht.

Wann:
7. Dezember 2015
17-18:30 Uhr

Wo:
Rathaus Spanischer Bau
Ratssaal
Rathausplatz
50667 Köln   

Weitere Infos