10. Oktober 2007: Neue Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2008



Im Vergleich zur Liste 2007 gibt es enige Änderungen. Bei der Bennennung der Substanzgruppen die Gruppe S4 Substanzen mit anti-estrogener Wirkung erweitert und umbenannt (Details s.unten).
Änderungen bezüglich verbotener Substanzen sind im Anschluss zusammengefasst.


I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)
S3) ß2-Agonisten
S4) (Substanzen mit anti-estrogener Wirkung)
......neu: Hormonantagonisten und Modulatoren

S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports

M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticosteroide


III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker

IV. Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.

Änderungen

Anabole Wirkstoffe

Die 1. Gruppe Anabole Androgene Steroide - keine Änderungen
Die 2. Gruppe Andere Anabole Wirkstoffe wurde durch die Aufnahmen der Gruppe der Selektiven Androgenrezeptor Modulatoren erweitert (SARMs)

(siehe auch: Thevis M, Schänzer W: Doping mit neuen Medikamenten. Medical Sports Network, (2007) 54-55


S4) (Substanzen mit anti-estrogener Wirkung)
......neu: Hormonantagonisten und Modulatoren

Die Gruppe wurde erweitert mit der Aufnahme von Substanzen, die die Funktion des Myostatins beeinflussen (z.B. Myostatininhibitoren) können.

siehe auch INFO zu Myostatin und Myostatingen


Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.

Die Bespielliste wurde mit der Aufnahme der Reduktaseinhibitoren wie z.B. Finasterid und Dutasterid erweitert.



Institut für Biochemie der DSHS Köln, letztes Update 10.10.2007 www.dopinginfo.de