Habilitation

Die Habilitationsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln regelt das Verfahren der Habilitation. Dort finden Sie alle wichtigen Vorgaben und Regelungen.

Der Antrag zur Habilitation ist entsprechend der Habilitationsordnung an die oder den Vorsitzende/n des Habilitationsausschuss zu richten. Dieser wird vom Senat gebildet und besteht aus sechs Mitgliedern der HochschullehrerInnen der Deutschen Sporthochschule Köln.

Die aktuellen Ordnungen zur Habilitation finden Sie in der rechten Spalte sowie unter den amtlichen Mitteilungen.

Informationen zum Habilitationsausschuss und seinen Mitglieder finden Sie hier.