Hochschulinterne Forschungsförderung

Hier finden Sie Informationen zu den hochschulinternen Förderprogrammen der Deutschen Sporthochschule Köln im Bereich der Forschung. 

Die Deutsche Sporthochschule Köln unterstützt die Forschung durch vielfältige hochschulinterne Förderprogramme. Wir fördern wissenschaftliche Projekte, individuelle WissenschaftlerInnen sowie Forschungseinrichtungen und unterstützen Forscherinnen und Forscher durch Angebote des Forschungsservices.

Anschubfinanzierung DFG Forschungsgruppe

Anschubfinanzierung DFG Forschungsgruppe

Anschubfinanzierung für die Erarbeitung eines Antrags auf Förderung einer Forschungsgruppe bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Ziele der Förderung

Wie im Hochschulentwicklungsplan 2021 – 2025 festgehalten ist ein Ziel der DSHS, gezielt die Forschungsorientierung sowie die nationale und internationale Forschungsexzellenz zu stärken. Als ein Baustein zur Zielerreichung soll eine Gruppe von Forscher*innen der DSHS für den Zeitraum von einem Jahr gefördert werden, um einen Antrag auf Förderung einer Forschungsgruppe bei der DFG zu erarbeiten und einzureichen. Zur Finanzierung dieser Maßnahme wurde die hochschulinterne Forschungsförderung (HIFF) umstrukturiert, so dass Gelder hierfür bereits zur Verfügung stehen. Eine Forschungsgruppe im Sinne der DFG ist ein enges Arbeitsbündnis mehrerer herausragender Wissenschaftler*innen, die gemeinsam eine über ein einzelnes Projekt hinaus gehende Forschungsaufgabe bearbeiten und damit u.a. dazu beitragen, neue Arbeitsrichtungen zu etablieren (weitere Informationen hierzu siehe unten). Die angezielten Forschungsgruppen können beispielsweise auf den Forschungsschwerpunkten oder Graduiertenkollegs aufbauen, die zwischen 2011 und 2016 von der DSHS gefördert wurden.

Die Gruppe der Forscher*innen sollte

  • aus im avisierten Themenfeld ausgewiesenen Hochschullehrer*innen oder herausragenden Postdocs aus mindestens drei unterschiedlichen Instituten oder Abteilungen bestehen, von denen mindestens zwei Wissenschaftler*innen DFG-Erfahrung besitzen, d.h. sie haben bereits mindestens eine Sachbeihilfe als PI erfolgreich bei der DFG eingeworben. Zudem sollen alle Antragsteller*innen Erfahrung mit der Einwerbung von hoheitlichen Drittmitteln haben.
  • mit Wissenschaftler*innen von mindestens einer weiteren Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung kooperieren (national oder international) und sie in die Beantragung der Forschungsgruppe einbeziehen,
  • die notwendigen (Teil-)Disziplinen und das notwendige Wissen zur Bewältigung der für die Forschungsgruppe angezielte Forschungsaufgabe bündeln,
  • eine Sprecherin bzw. einen Sprecher für die Forschungsgruppe benennen.

 

Art und Dauer der Förderung

Insgesamt wird eine Gruppe von Forscher*innen für ein Jahr gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 Euro.

  • Kompensation von Lehrermäßigungen der Antragsteller*innen: Antragsteller*innen können für den Antragszeitraum bis zu 2 SWS von der Lehre entlastet werden. Es muss dargelegt werden, wie die Lehre fachlich adäquat ersetzt werden soll (Lehrauftrag oder LfbA), so dass die Qualität der Lehre gewahrt wird. Die von einer anderen Person übernommenen Lehrveranstaltungen werden verpflichtend evaluiert.
  • Personal zur Unterstützung bei der Antragstellung und ggf. zur Koordinierung der Teilprojekte (Hilfskräfte, technisches Personal, wissenschaftliches Personal). Die Stellen können auch für Postdocs, die als Projektpartner*in an der Antragstellung beteiligt sind, im Sinne einer eigenen Stelle oder einer Aufstockung genutzt werden.
  • Reisekosten für Workshops, Meetings mit Kooperationspartner*innen u.ä.
  • Bei den Kosten ist verpflichtend das Coaching ProBe des Deutschen Hochschulverbandes einzurechnen.
  • Sachmittel werden nur genehmigt, sofern sie unmittelbar notwendig für die Erstellung des Antrags sind. Geräte sind von der Finanzierung ausgeschlossen.

 

Am Ende des Förderzeitraum ist ein Antrag auf Förderung einer Forschungsgruppe bei der DFG einzureichen.

 

Antragstellung

Anträge werden von den beteiligten Wissenschaftler*innen gemeinsam gestellt, sie übernehmen die Verantwortung für die Erarbeitung des DFG-Antrages und die Einreichung bei der DFG. Eine*r der Antragssteller*innen übernimmt als Sprecher*in die Federführung. Externe Wissenschaftler*innen von mindestens einer weiteren Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung sollen in die Beantragung der Forschungsgruppe als Mitantragsteller*in einbezogen werden. Der Antrag kann auf Deutsch oder Englisch gestellt werden entsprechend der favorisierten Wissenschaftssprache der jeweiligen Disziplin(en).

Im Antrag soll entsprechend des Leitfadens im Anhang das wissenschaftliche Programm der Forschungsgruppe und damit verbundene Ziele und weitere Maßnahmen summarisch (Kap. 2 und 3 max. 5 Seiten) dargestellt werden, ergänzt um eine Zusammenfassung für jedes der angedachten Teilvorhaben (je max. eine halbe Seite). Hierfür wird ein Template zur Verfügung gestellt.

Anträge sind bis zum 30. Juni 2023 einzureichen. Sie sind fristgerecht ausschließlich als elektronisches Exemplar per E-Mail als ein PDF bei der Abteilung Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs unter forschung-dshs@­dshs-koeln.de einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Anträge eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.

=> Die aktuelle Ausschreibungen sowie das Antragstemplate zum Download finden Sie weiter unten

 

Hochschulinterne Forschungsförderung

Die Deutsche Sporthochschule unterstützt im Rahmen ihrer hochschulinternen Forschungsförderung innovative Forschungsarbeiten von Nachwuchswissenschaftler*innen, die von grundlagen- und/oder anwendungsorientierter Bedeutung für die Sportwissenschaft sind. Ziel ist es, dem jungen wissenschaftlichen Nachwuchs über Projekt- oder Anschubfinanzierungen die Möglichkeit zu geben, eigene Forschungsideen umzusetzen oder vorzubereiten und ihr Forschungsprofil auszubauen und zu stärken. Die hochschulinterne Forschungsförderung wird in mehreren Förderlinien ausgeschrieben, die in ihrer Ausrichtung und Dauer Nachwuchswissenschaftler*innen in den unterschiedlichen Phasen ihrer wissenschaftlichen Karriere unterstützen sollen. Die ausführlichen Ausschreibungen finden Sie in der Box "Aktuelle Ausschreibungen".

 

F Ö R D E R L I N I E N

Förderlinie 1: Förderung von Projekten von  MASTERSTUDIERENDEN (Call No.1)
Über diese Förderlinie können einzelne Bausteine eines aufbauenden Forschungskonzeptes oder kleinere Projekte im Rahmen einer Abschlussarbeit (MA-Thesis) unterstützt werden. Gefördert werden an an der DSHS Köln eingeschriebene Master-Studierende und Promovierende. Es werden Anträge bis zu 2.500 € berücksichtigt. Anträge können auch zusammen mit anderen Studierenden gestellt werden.
 
Antragsfrist: 24. März 2024.
 

Förderlinie 2: Förderung von Projekten von PROMOVIERENDEN (Call No.2)
Über diese Förderlinie können einzelne Bausteine eines aufbauenden Forschungskonzeptes oder kleinere Projekte im Rahmen der Dissertation unterstützt werden. Gefördert werden an an der DSHS Köln eingeschriebene Promovierende. Es werden Anträge bis zu 5.000 € berücksichtigt. Anträge können auch zusammen mit anderen Studierenden gestellt werden.
 
Antragsfrist: 24. März 2024.


Förderlinie 3: Förderung von Anschubfinanzierungen für das Erstellen eines
Drittmittelantrags (PROMOVIERTE und PROMOVIERENDE in der Endphase)
(Call No. 3)
Die Einwerbung kompetitiver Fördermittel bei einem Drittmittelgeber wie DFG, EU, BMBF, BISp, Stiftungen usw. soll die Drittmittelkompetenz der jungen Wissenschaftler*innen erhöhen und ihnen die Möglichkeit geben, im Rahmen der Finanzierung durch die hochschulinterne Forschungsförderung einen solchen Antrag vorzubereiten. Antragsberechtigt sind Promovierende in der Endphase ihrer Dissertation und PROMOVIERTE. Für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags können für einen Zeitraum von 12 Monaten bis zu 40.000 € beantragt werden. Die Gelder sind einsetzbar für Personal-, Sach- und Reisemittel (keine Kongressgebühren).

Antragsfrist: 24. März 2024.

 

Förderlinie 4: Förderung von Projekten von PROMOVIERTEN (Call No. 4)
Diese Förderlinie hat die Zielsetzung, den wissenschaftlichen Nachwuchs beim Auf- und Ausbau eines eigenständigen Forschungsprofils, beim Weg in die wissenschaftliche Selbständigkeit sowie beim Aufbau von internationalen wissenschaftlichen Kooperationen zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind Promovierte, die an der Deutschen Sporthochschule Köln für die gesamte Projektlaufzeit beschäftigt sind. Es werden Einzelanträge bis zu 15.000 € berücksichtigt.

 
Antragsfrist: 24. März 2024.

 

Förderlinie 5: „Fachdidaktik Sport/Schulsport“ zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Promotions- oder Post-Doc-Phase)  

Im Rahmen der Förderlinie 5 soll der wissenschaftliche Nachwuchs in der Promotions- und Post-Doc-Phase im Bereich der Fachdidaktik Sport bzw. der unterrichtsorientierten Schulsportforschung unterstützt werden. Fachdidaktik Sport bzw. unterrichtsorientierten Schulsportforschung als Gegenstand der Förderung wird in einem breiten Wissenschaftsverständnis verstanden. Demzufolge werden wissenschaftliche Projekte gefördert, die sich mit Konzeptionen, Maßnahmen, Wirkungen, Methoden und/oder Prinzipien im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung und Bewertung von Unterrichtsprozessen im Schulsport (sowie außerunterrichtlichen Sport im schulischen Kontext) oder der hierzu gehörenden Sportlehrer/innenbildung beschäftigen. Entsprechend dieses weiten Verständnisses können Zielstellungen der Forschung im Zusammenhang (a) mit dem Erwerb (psycho-) motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten (b) mit pädagogischen Zielgrößen des Schulsports und Sportunterrichts oder (c) mit Bewegungserfahrungen als Teil der individuellen und sozialen Entwicklung stehen.

Antragsberechtigt sind in der Regel eingeschriebene Doktorand*innen der Deutschen Sporthochschule Köln (zur Förderung des eigenen Promotionsvorhabens) oder Mitarbeiter*innen der DSHS Köln mit abgeschlossener Promotion (PostDoc; zur Förderung der eigenen Habilitationsphase bzw. Weiterqualifizierungsphase). Gefördert werden Anträge mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden ausschließlich Personalkosten. Dies können Mittel für Hilfskräfte (zur Unterstützung der Forschungsarbeit der Antragsteller*innen), Mittel für Stellenaufstockungen der Antragssteller*innen oder Mittel zur Verlängerung oder Neuschaffung der eigenen Stelle im Rahmen des eigenen Promotions- oder Post-Doc-Projektes sein. 

 
Antragsfrist: Aktuell keine Ausschreibung

 

Förderlinie Statistik: Statistikberatung bei Forschungsanträgen an kompetitive Fördereinrichtungen
Im Rahmen der Förderlinie Statistik soll gezielt die Qualität von Anträgen an kompetitive Fördereinrichtungen gestärkt werden. Im Fokus steht das Arbeitsprogramm bei empirischen Projekten und die statistische Umsetzung desselben. Daher fördert die Deutsche Sporthochschule Köln bei Forschungsanträgen, die von Wissenschaftler*innen der DSHS an kompetitive Fördereinrichtungen gestellt werden (z.B. DFG, EU, BMBF, BISp, VW-Stiftung, Fritz-Thyssen-Stiftung), eine statistische Beratung, die durch eine*n externe*n, wissenschaftlich ausgewiesene*n Statistiker*in durchgeführt wird. Inhalt der Beratung sind nicht allgemeine statistische Fragen oder Fragen zu statistischem Grundlagenwissen, sondern es geht um Fragen zu speziellen Methoden und Auswertungen, die über das statistische Wissen hinausgehen, das normalerweise im Studium erworben wird.

Antragsberechtigt sind (Nachwuchs-)Wissenschaftler*innen der DSHS auf allen Karrierestufen, die als Antragsteller*in bei einem Forschungsantrag an eine kompetitive Fördereinrichtung fungieren. Ausgeschlossen sind Professor*innen (W2/W3).
 
Anträge können jederzeit gestellt werden mit dem Antragsformular „Statistik-Beratung“ inkl. der dort aufgeführten Dokumente als Anhang.

 

=> Aktuelle Ausschreibungen zum Download finden Sie weiter unten

 

Förderlinie Gleichstellung: Ausschreibung zur Unterstützung der Qualifizierung von Wissenschaftlerinnen

Im Rahmen der Förderlinie "Gleichstellung" der hochschulinternen Forschungsförderung sollen gezielt Wissenschaftlerinnen in der Promotions- und Post-Doc-Phase an der Deutschen Sporthochschule in ihrer Qualifikation unterstützt werden. Daher fördert die Deutsche Sporthochschule Köln personenbezogen innovative Forschungsarbeiten, die von grundlagen- und/oder anwendungsorientierter Bedeutung für die Sportwissenschaft sind. Dabei kann es sich im Rahmen dieser Förderlinie sowohl um kleinere Projekte als auch Publikationsvorhaben sowie die Erstellung von Forschungsanträgen handeln. Im Rahmen dieser Förderlinie sollen gezielt Wissenschaftlerinnen in der Promotions- und Post-Doc-Phase an der Deutschen Sporthochschule in ihrer Qualifikation unterstützt werden. Daher fördert die Deutsche Sporthochschule Köln personenbezogen innovative Forschungsarbeiten, die von grundlagen- und/oder anwendungsorientierter Bedeutung für die Sportwissenschaft sind. Dabei kann es sich im Rahmen dieser Förderlinie sowohl um kleinere Projekte als auch Publikationsvorhaben sowie die Erstellung von Forschungsanträgen handeln.

Antragsfrist: Aktuell keine Ausschreibung

 

Modul Internationalisierung

Dieses Modul kann nur in Kombination mit einem Antrag im Rahmen der Förderlinien 2, 3 und 4 gestellt werden. Das Ziel ist es, den Auf- und Ausbau internationaler Kooperationen in der Forschung zu unterstützen. Es werden Anträge bis zu 3.000 € berücksichtigt.

 

Modul Open-Access

Dieses Modul kann nur in Kombination mit einem Antrag im Rahmen der Förderlinien 2, 3 und 4 gestellt werden. Das Ziel ist es, den freien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, der insbesondere über Open Access Publikationen erzielt werden kann, zu unterstützen. Es werden Anträge bis zu 2.000 € berücksichtigt.

Hochschulinterne Graduiertenstipendien

An der Deutschen Sporthochschule Köln werden insgesamt sechs hochschulinterne Graduiertenstipendien (PhD scholarships) für eine Promotion in den Bereichen Lebenswissenschaften und Gesellschaftswissenschaften sowie in den vier Leitthemen "Leistung", "Gesundheit", "Bildung" und "Gesellschaft" vergeben. Der Förderumfang der Stipendien beträgt 1.350 € pro Monat (1.550 € für Antragstellende mit Kind) bei einer Laufzeit von 2 Jahren mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Bewerbungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das zur Aufnahme einer Promotion berechtigt.

 

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen und dem Bewerbungsprozess entnehmen Sie bitte den aktuellen Ausschreibungen auf dieser Seite.

Förderung von Wissenschaftlerinnen

Die Deutsche Sporthochschule Köln hat sich zum Ziel gesetzt, den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs gezielt zu unterstützen, um mittel- und langfristig den Anteil von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen der Sportwissenschaft zu erhöhen.

Informationen zu hochschulinternen Fördermöglichkeiten und zum Mentoring von Wissenschaftlerinnen an der Deutschen Sporthochschule finden Sie auf den Seiten des Gleichstellungsbüros.

Förderung von Forschungseinrichtungen

Durch die Förderung von Forschungseinrichtungen wird die Forschung an der Deutschen Sporthochschule Köln gezielt gestärkt und unterstützt. Gefördert werden Forschungsschwerpunkte, Graduiertenkollegs und Transferzentren.

Familienstipendien

Bewerben können sich Eltern, die an der Promotion, der Habilitation oder in der Post-Doc-Phase arbeiten. Voraussetzung ist die vertragliche Anbindung an die Deutsche Sporthochschule Köln.

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