Vorlesungsverzeichnis/LSF

Im Rahmen der fünf Bachelorstudiengänge müssen verschiedene Pflicht- und Wahlpflichtmodule absolviert werden. Einen Überblick über alle zu studierenden Module und deren Inhalte/Voraussetzungen bieten die Studienpläne und die Modulhandbücher.

  • Alle Bachelorstudierenden müssen sich vor jedem Semester in den zwei LSF-Phasen auf die Veranstaltungen bewerben und so ihren individuellen Stundenplan aktiv mitgestalten.
  • Um an der Bewerbungsphase teilnehmen zu können, müssen Sie rückgemeldet sein. Das gilt nicht für StudienanfängerInnen.
  • Die Bewerbung auf die Veranstaltungen der Profilvertiefung, Profilergänzung, SUL1, SUL7 sowie BAS6 erfolgt in LSF über den Menüpunkt "LSF-Bewerbung auf...-> (Wahl)- Module". Hier können Sie sich nur auf komplette Module bewerben, d.h. nicht auf einzelne Veranstaltungen. Unter Angabe von Prioritäten sind auch Bewerbungen auf mehrere Module möglich.
  • Auf alle andere Veranstaltungen erfolgt die Bewerbung über den Menüpunkt "LSF-Bewerbung auf...-> Veranstaltungen". Hier ist eine Bewerbung unter Angabe von Prioritäten (keine Höchstgrenze der Prioritäten) auf konkrete Veranstaltungstermine möglich.
  • Module und Veranstaltungen können Voraussetzungen haben. Wenn Sie diese nicht erfüllen, ist eine Bewerbung nicht möglich. 
  • Jeweils nach den LSF-Phasen werden die Plätze in den Modulen/Lehrveranstaltungen vergeben. Dieses Vergabeverfahren erfolgt nach den in den "Zulassungsrichtlinien zur Vergabe der Lehrveranstaltungen im LSF"  festgelegten Kriterien.
  • Im Anschluss an die Vergabeverfahren ist der individuelle Stundenplan für die Studierenden nach dem Login einsehbar.
  • Der Tausch von Veranstaltungen mit anderen Studierenden ist ohne Ausnahme nicht möglich! Bitte nehmen Sie auch Abstand davon, Lehrkräfte diesbezüglich zu kontaktieren.
    Wenn Sie zu einer Veranstaltung zugelassen worden sind und Sie diese Veranstaltung nicht wahrnehmen möchten oder können, müssen Sie sich von dieser Veranstaltung abmelden.
     

Wichtiger Hinweis zu Lehrveranstaltungen

Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen (z.B. als Videomitschnitt über das Smartphone) sind ohne Einwilligung des Dozenten/der Dozentin unzulässig. Dasselbe gilt erst recht für die Veröffentlichung der gemachten Aufnahmen. Durch dieses Verhalten macht man sich regelmäßig strafbar und schadensersatzpflichtig. Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema gibt es hier

PDF-Vorlesungsverzeichnis

Vorlesungsverzeichnis

Sommersemester 2024 | 4. Auflage | Stand: 05.04.2024

Liste freier Plätze

Liste freier Plätze

nach der 2.LSF-Phase.

Stand 05.04.2024