Sporteignungsprüfung

Die Sporteignungsprüfung an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS)

Wer sich für die sportwissenschaftlichen Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bewirbt, muss bei der Einschreibung die besondere Eignung für das Sportstudium nachweisen. Es wird dringend empfohlen, die Sporteignungsprüfung frühzeitig abzulegen, um den Studienbeginn z.B. wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht unnötig hinaus zu schieben. Die Teilnahme an der Sporteignungsprüfung ist schon ab der vorletzten Jahrgangsstufe möglich. Für die Anmeldung zur Sporteignungsprüfung sind Abiturzeugnis oder Schulbescheinigung nicht erforderlich. Die Teilnahme an der Sporteignungsprüfung ist nur dann möglich, wenn bei Anmeldeschluss das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular mit ärztlicher Bescheinigung, ein Passbild (Größe 35 x 40 mm) und die Kopie des Kontoauszuges in der DSHS vorliegen. Bei der großen Teilnehmerzahl können verspätet eingehende Anmeldungen nicht berücksichtigt werden.

Bewerber/innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können sich ebenfalls zur Sporteignungsprüfung bewerben, durchlaufen jedoch ein gesondertes Verfahren. Dies sieht folgendermaßen aus:

  1. Der Beauftragte für behinderte Studierende führt vor der Sporteignungsprüfung ein Eingangsgespräch mit dem behinderten Studienbewerber.

  2. Behinderte Studienbewerber/innen müssen zunächst an der allgemeinen Sporteignungsprüfung teilnehmen. Dadurch wird zugleich ein Eindruck über deren Behinderungsgrad und Leistungsvermögen gewonnen. Der Beauftragte für behinderte Studierende soll bei dieser Sporteignungsprüfung anwesend sein.

  3. Bei Nichtbestehen der Sporteignungsprüfung kann ein behinderter Studienbewerber / eine behinderte Studienbewerberin beim Rektor die ausnahmsweise Zulassung zum BA-Studiengang beantragen. Der Rektor entscheidet über die Aufnahme anhand der Gutachten der Prüfer und des Beauftragten für behinderte Studierende.

  4. Dem Antrag ist ein sportärztliches Gutachten beizufügen, das zur individuellen Studierfähigkeit unter Berücksichtigung der im BA-Studiengang oder Lehramtsstudiengang zu studierenden Sportarten Auskunft gibt.

Videos über die Sporteignungsprüfung finden Sie rechts unter Weiterführende Links.


Anmeldung für die Sporteignungsprüfung

Auf der Internetseite der Hochschule können Sie Ihr Anmeldeformular ONLINE erstellen. Ihre Anmeldung ist erst vollständig, wenn Sie eine Kopie Ihres Kontoauszuges mit der vorgegebenen Kennziffer Ihrer Anmeldung, die ärztliche Bescheinigung, ein Passfoto (Größe 35 x 40 mm) sowie den unterschriebenen Ausdruck der Onlineanmeldung an uns gesandt haben. Anmeldungen per Fax werden nicht berücksichtigt. Die Termine zur Sporteignungsprüfung mit dem jeweiligen Anmeldeschluss (Eingang bei der DSHS) finden Sie auf dem Anmeldeformular sowie auf der Internetseite (siehe rechts Weiterführende Links).

Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr beträgt  60,-- € und ist auf folgendes Konto der Deutschen Sporthochschule zu überweisen:
Kreditinstitut: Bank für Sozialwirtschaft Köln; Kontonummer: 8261400; BLZ: 37020500

Verwendungszweck: 28211-9080 - Ihre persönliche Kennziffer der Online-Anmeldung und der Name des Bewerbers. Nach Zahlung fügen Sie eine Kopie Ihres Kontoauszuges Ihrer Anmeldung bei.

Bei Zahlung aus dem Ausland gilt eine andere Bankverbindung: siehe Internetseite der Online-Anmeldung.


Ärztliche Bescheinigung

Die Anmeldung ist nur vollständig mit ärztlicher Bescheinigung, diese darf nicht älter als 4 Monate sein. Die ärztliche Bescheinigung ist als Vordruck auf dem Anmeldeformular vorhanden.

Eingangsbestätigung

Ob Ihre schriftliche Anmeldung vollständig und gültig ist, können Sie mit Ihrer fünfstelligen Kennziffer auf der Internetseite einsehen.

Anerkennung von Sporteignungsprüfungen anderer Hochschulen

Momentan werden die Sporteignungsprüfungen der Universitäten Bochum und Leipzig anerkannt, wenn dort keine sog. Ersatznachweise eingereicht wurden. Es werden keine Teilleistungen anerkannt.

Durchführung der Sporteignungsprüfung

Die Sporteignungssprüfung findet zwei Mal jährlich statt. Die Termine werden jeweils öffentlich bekannt gegeben. Die Einladungen zur Sporteignungsprüfung werden spätestens zwei Wochen vor dem Termin versandt. Wegen der großen Teilnehmerzahlen können Terminwünsche nicht berücksichtigt werden.

Bestanden ist die Sporteignungsprüfung

wenn 19 von 20 Einzeldisziplinen erfolgreich abgelegt worden sind. Der 2.000 Meter-, bzw. 3.000 Meter Lauf (Ausdauertest) muss von jeder/m Teilnehmer/in in der vorgegebenen Zeit absolviert werden. Nach zwei nicht bestandenen Einzeldisziplinen wird der Test abgebrochen.

Spitzensportler/innen dürfen auch danach noch am Test teilnehmen, jedoch wird dieser spätestens nach drei nicht bestandenen Einzeldisziplinen auch bei ihnen abgebrochen. Hat ein/e Spitzensportler/in nur 18 Einzeldisziplinen erfolgreich abgelegt, so muss er/sie unverzüglich nach Beendigung des Tests einen Antrag auf Einzelfallprüfung stellen, um die Chance auf die Zulassung zum Studium zu wahren. Über diesen Antrag wird unter Beteiligung des Beauftragten für Spitzensport entschieden. Spitzensportler/innen sind hierbei Sportler/innen, die zum Zeitpunkt der Sporteignungsprüfung einem A-, B-, C oder D/C-Kader oder vergleichbaren Strukturen eines nationalen Spitzensportverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören.


Gültigkeitsdauer der Sporteignungsprüfung

Die an der Sporthochschule abgelegten Sporteignungsprüfungen haben für ein Studium an der Sporthochschule drei Jahre Gültigkeit. Sie gelten noch für ein zu diesem Zeitpunkt laufendes Studienplatzvergabeverfahren. Die Gültigkeitsdauer verlängert sich durch Bundeswehr-, bzw. Zivildienstzeiten um bis zu zwei Jahre.

Wiederholungsmöglichkeit

Die Sporteignungsprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Es ist jeweils eine neue, vollständige Anmeldung einschließlich ärztlicher Bescheinigung erforderlich sowie die Gebühr in Höhe von 60,-- € zu zahlen. Die Sporteignungsprüfung kann nur als Ganzes wiederholt werden. Teilprüfungen werden nicht abgenommen.


Die Leistungsanforderungen für die Sporteignungsprüfung finden Sie rechts unter Download.

 

 

AnsprechpartnerInnen

Bei allgemeinen Anfragen zur Sporteignungsprüfung wenden Sie sich bitte an das Team der Studienberatung, bei speziellen Fragen an die Hotline Sporteignungsprüfung (siehe rechts  Kontakt).



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