Besondere Regelungen zum Februar-ET

Für den Eignungstest bzw. die sportpraktische Eignungsfeststellung am 8. und 9. Februar 2022 gelten besondere Regeln. Diese hat das Orgateam auf der Webseite zusammengefasst.

Wichtig für die Durchführung der Prüfung ist z.B. der Stand der Immunisierung. Für nicht immunisierte Personen gilt: Anstelle einer Immunisierung muss ein von einem anerkannten Labor bescheinigter höchstens 48 Stunden zurückliegender negativer PCR-Test vorgelegt werden. Für immunisierte Personen gilt: Die Teilnehmenden müssen vor Beginn der Prüfung bei der Akkreditierung ihre Immunisierung sowie ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests (Testzentrum) nachweisen. In der Nähe des Spoho-Campus befindet sich ein Testcenter: https://covid-testzentrum.de/koeln-stadion/

Des Weiteren gibt es abweichende Regeln zur Begleitung der Teilnehmenden, zum Ausdauerlauf und zur Anzahl der zulässigen Defizite. Bitte informieren Sie sich hier auch, an welcher Registrierungsstelle Sie sich je nach Gruppe anmelden müssen. In aller Ausführlichkeit können Sie auch alle Details in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 1/2022 nachlesen.