Informationen zu den Prüfungen des WiSe 2021/22

Studierende lernen zusammen

Das Prüfungsamt der Deutschen Sporthochschule Köln informiert alle Studierenden über Ablauf und Regeln der anstehenden Prüfungsphasen.

Die Rahmenbedingungen für die Prüfungen des WiSe 2021/22 an der Deutschen Sporthochschule Köln ergeben sich aus der Coronaschutzverordnung vom 11. Januar 2022 in der ab dem 16. Januar 2022 gültigen Fassung. Die CoronaSchVO tritt mit Ablauf des 9. Februar 2022 außer Kraft und wird dann voraussichtlich geändert. Das Prüfungsamt bittet daher um Verständnis, dass immer nur die derzeitige Rechtslage kommuniziert werden kann.

Grundsätzlich gilt nach derzeitiger Rechtslage für den Zugang zu theoretischen Prüfungen die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Nicht immunisierte Prüflinge sind also bei theoretischen Präsenzprüfungen auch prüfungsberechtigt, wenn sie zum Prüfungszeitpunkt über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests („Bürgertest“) oder über ein von einem anerkannten Labor bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Wir bitten alle immunisierten Prüflinge darum, zum Schutze aller Prüfungsbeteiligten und zwecks Eindämmung des Infektionsgeschehens freiwillig vor der Prüfungsteilnahme einen Antigen-Schnelltest/Selbsttest durchzuführen.

Für sportpraktische Prüfungen in Innenräumen gilt grds. die 2Gplus-Regelung (für sportpraktische Prüfungen im Freien gilt grds. 2G). Nicht immunisierte Prüflinge sind allerdings prüfungsberechtigt, wenn sie über einen von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen PCR-Test verfügen.

Bitte bringen Sie unbedingt zu den Prüfungen Ihre jeweils erforderlichen Immunisierungs- und/oder Testnachweise sowie Ihr amtliches Ausweispapier mit. Ohne entsprechende Nachweise ist ein Zutritt zur Prüfungsstätte und somit eine Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. Es werden keine Nachprüfungstermine angeboten.

Bei theoretischen Prüfungen in Präsenz ist in Innenräumen – auch im Bereich des Zugangs und in Warteschlangen – mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Gleiches gilt für Warteschlangen, Anstellbereiche o.ä. im Freien. Bringen Sie daher bitte unbedingt eine mind. medizinische Maske mit. Immunisierte Prüflinge dürfen bei der Teilnahme an schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, wenn die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern aufweisen oder im Schachbrettmuster angeordnet sind, auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichten. Nicht immunisierte Prüflinge müssen bis zum Verlassen des Prüfungsraums während der gesamten Prüfung mindestens eine medizinische Maske tragen. Den Anweisungen der Sicherheitskräfte, Prüfenden und Aufsichtsführende ist Folge zu leisten.

Zulassungs- und Einlasslisten zu den Klausuren finden Sie unter hier. Diese Listen werden nach Ende der Abmeldefrist veröffentlicht; i.d.R. sechs Tage vor der Prüfung. Sollten Sie nach vorheriger Absprache mit den Prüfer*innen eine Klausur auf weißen Schein mitschreiben, so wird Ihnen vor Ort ein Sitzplatz zugewiesen. Ihr Einlass startet dann 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.

Der Zugang zu den Prüfungsstätten (insbesondere bei den großen Klausuren) erfolgt entsprechend der Handhabung in den letzten beiden Prüfungszeiträumen. Bitte beachten Sie die Wegepläne und halten Sie den geforderten Abstand ein.

Bitte melden Sie sich bei Nichtteilnahme fristgerecht von der Prüfung ab. Sie tragen dadurch im Eigeninteresse dazu bei, Unregelmäßigkeiten im LSF zu vermeiden.

Verweise