Abgabe der Dissertation

Nach Fertigstellung der Dissertation werden in der Regel vier gebundene Exemplare im Promotionsbüro abgegeben. Zusätzlich dazu sind der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens und weitere erforderliche Unterlagen beizufügen. 

Hinweis: Bei kumulativen Promotionen MÜSSEN die Publikationen in die Dissertation bzw. den Anhang eingebunden werden.

Daraufhin bestellt der Promotionsausschuss eine vierköpfige Prüfungskommission, an deren Mitglieder jeweils ein Exemplar der Dissertation verschickt wird. Die Begutachtungszeit beträgt maximal drei Monate. 

Nach Begutachtung erfolgt die Auslage der Dissertation und der Gutachten (2 bzw. 4 Wochen in der Vorlesungs- bzw. vorlesungsfreien Zeit + 1 Woche Einspruchsfrist). Die Unterlagen hierzu werden von der Betreuungsperson an Cornelia Frank geschickt. 

Hinweis

Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist auf Moodle im Teamraum "Promotionsstudierende" zu finden.

Eine Vorlage für das Deckblatt der eingereichten Dissertation ist ebenfalls auf Moodle  im zu finden.