Open Accesss Strategie

Open Access Strategie

Basierend auf der Forderung der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, nach der es „Kern des Open Access-Prinzips ist, wissenschaftliche Ergebnisse in digitaler Form für den Nutzer [und die Nutzerin] ohne finanzielle, technische oder rechtliche Barrieren zugänglich und nutzbar zu machen“, unterstützt die Deutsche Sporthochschule Köln die Forderung, den Zugang zu wissenschaftlichen Kenntnissen über das Internet zu ermöglichen / verfügbar zu machen, wie sie in der Berliner Erklärung vom 22.10.2003 festgehalten wurde.

Die vollständige Open-Access-Strategie der DSHS wird hier zeitnah zum Download bereitgestellt, sobald die aktuelle Überarbeitung abgeschlossen ist. Im Kern enthält sie folgende Punkte:

  1. Die DSHS unterstützt Strukturen, die das Open Access Publizieren und den Zugang zu Publikationen ihrer Mitglieder ermöglichen.
  2. Die DSHS befürwortet Publikationen von Ergebnissen anspruchsvoller Forschungsarbeit in anerkannten und qualitätsgesicherten fachlichen Organen. Die Entscheidung über Art und Zeitpunkt der Publikation liegt bei den Forschenden. Dieses Recht bleibt von den Empfehlungen zu Open Access unberührt.
  3. „An der DSHS werden Beiträge, die ein Begutachtungsverfahren durchlaufen haben (peer-review), gleichgewichtig behandelt – unabhängig davon, ob es sich um kostenpflichtige oder frei zugängliche Beiträge handelt.“
  4. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der DSHS werden aufgefordert, ihr Zweitveröffentlichungsrecht wahrzunehmen (siehe unten: Grüner Weg und unabdingbares Zweitverwertungsrecht), soweit nicht anderweitige Vereinbarungen mit Verlagen oder Herausgebern dem entgegenstehen, und das FIS für die Selbstarchivierung des Volltextes und damit Veröffentlichung zu nutzen. Dies dient auch der Verbesserung der Sichtbarkeit aller wissenschaftlichen Publikationen der DSHS.
  5. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen werden darin bestärkt, in Verlagsverhandlungen das Publikationsrecht bzw. das Recht für die Archivierung elektronischer Versionen zu sichern, wie es die Richtlinien der DFG, des BMBF und anderer Forschungsförderer vorsehen.
  6. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der DSHS sollen die Möglichkeit zur Veröffentlichung in Open Access Organen prüfen, soweit in ihrem Forschungsfeld gute und fachlich anerkannte OA-Zeitschriften in ausreichendem Maße etabliert sind.
  7. Es wird angeraten, bei Projektanträgen die Kosten für Open Access Publikationen geltend zu machen (Siehe BMBF OA Strategie).