Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Willkommen auf der Seite der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Körperliche, psychische und soziale Gesundheit sind Voraussetzungen für Motivation, Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit. Ziel der Hochschule ist es, gesundheitsfördernde Lebens- und Arbeitsbedingungen zu initiieren und dadurch die Zufriedenheit, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu erhalten und zu verbessern.

Die Deutsche Sporthochschule Köln bietet ihren Mitarbeiter*innen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ein umfangreiches Angebot, welches auf den Aufbau von Ressourcen und den Abbau von Belastungen hinwirkt. Außerdem sollen gesundheitsfördernde Verhaltensweisen der Mitarbeiter*innen gestärkt werden.

 

Wie das Thema Gesundheit auf Struktur- und Prozessebene an der Hochschule bearbeitet wird, erfahren Sie unter

Anstehende Veranstaltungen

Das Betrieblichen Gesundheitsmanagement der DSHS (BGM) bietet verschiedene Angebote in den unterschiedlichen Themenfeldern der Betrieblichen Gesundheitsförderung an. Untenstehend werden zum einen die verschiedenen Handlungsfelder Achtsamkeit, Betriebssport, Konfliktmanagement sowie Stress- und Selbstmanagement einzelnd vorgestellt. Zudem finden Sie dort auch unsere Themenseiten zu Präventionsthemen wie z. B. Ernährung, Schlaf und Mental Health. Dort erhalten Sie einen ersten Überblick zur Thematik, Handlungsempfehlungen sowie eine Übersicht unserer Angebote.
 

Unsere Angebote variieren in Format, Dauer und Zielgruppe. Schauen Sie daher gerne einmal rein, ob für Sie etwas Passendes dabei ist.
 

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03.06.2024 - Konflikte besser meistern

Hier finden Sie weitere Informationen.

BGF Veranstaltungen

Unsere Handlungsfelder

Unsere Themenseiten und Aktionen

Über unsere Angebote in den vier Handlungsfeldern hinaus, nehmen wir uns auch den weiteren Präventionsfeldern Ernährung und Sucht sowie den Themen Schlaf, psychische Gesundheit, Vorsorge, Trinken und geschlechtsspezifische Gesundheit an. Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zu den spezifischen Themen auf unsere Themenseiten.

Hinweise zur Teilnahme

Hinweise für wissenschaftliches Personal

Da Sie nicht an der Zeiterfassung teilnehmen, können Sie in Rücksprache mit Ihrer Führungskraft an unseren BGF-Veranstaltungen teilnehmen.

Die Teilnahme am Betriebssport findet in der Freizeit statt.

Hinweise für Personal der Verwaltung

BGF-Maßnahmen mit direktem Dienstbezug können mit Rücksprache der Führungskraft während der Arbeitszeit besucht werden.

Darüber hinaus werden an der DSHS viele weitere interessante, interne Veranstaltungen für Mitarbeitende angeboten, die keinen direkten Dienstbezug haben, zum Beispiel Veranstaltungen, die über den Familienservice oder eben über uns, das BGM, organisiert werden. An diesen Maßnahmen können Beschäftigte im Umfang von bis zu zwei individuellen Arbeitstagen pro Kalenderjahr in Abstimmung mit Ihrer Führungskraft innerhalb der Arbeitszeit teilnehmen, eine Abmeldung vom Zeiterfassungssystem ist somit nicht erforderlich. Teilnahmen darüber hinaus finden in der Freizeit statt, es muss also vor der Veranstaltung eine Abmeldung vom Zeiterfassungssystem erfolgen. Die Kontrolle der Einhaltung der vorgenannten Arbeitszeitgrenze obliegt der jeweiligen Führungskraft.

Ob (k)ein direkter Dienstbezug vorliegt, ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. 

Angebote im Rahmen des Betriebssports fallen nicht unter diese Regelung. Betriebssport findet generell außerhalb der Arbeitszeit statt.

FAQs

1. Was bedeutet BGM?

  • Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) hat das Ziel Ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen im Betrieb gesundheitsförderlich zu gestalten. Durch die Arbeit des BGM schützen, erhalten und fördern wir Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Der Betriebssport und die betriebliche Gesundheitsförderung sind Unterbereiche des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

2. Was bedeutet BGF?

  • Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bietet den Mitarbeiter*innen ein breites Angebot an Veranstaltungen, um die Arbeitsbedingungen und das Verhalten gesundheitsförderlich zu gestalten. Aktuell werden neben besonderen Aktionswochen vor allem Veranstaltungen in den folgenden Handlungsfeldern angeboten: Achtsamkeit, Selbst- und Stressmanagement sowie Konfliktmanagement. Diese haben zum Ziel, Ihre Ressourcen zu stärken und gleichzeitig äußere Belastungen durch die Arbeitsbedingungen abzubauen. 

3. Was ist der Betriebssport?

  • Der Betriebssport (BS) stellt in Orientierung an den Semesterzeiten, Sportangebote in den verschiedensten Sportarten für die Beschäftigten zur Verfügung. In diesen Kursen können Sie soziale Kontakte knüpfen, Freude an Bewegung entwickeln und genießen sowie einen sportlichen Ausgleich zu Ihrer Arbeit finden. So wirken Sie einseitiger Arbeitsbelastung entgegen und pflegen Ihre körperliche sowie mentale Ausgewogenheit. 

4. Welchen Mehrwert bieten mir die Angebote?

  • Durch die BGF-Angebote erlernen Sie gesundheitsförderliche Kompetenzen für die Arbeit und Ihr Privatleben. An der Sporthochschule können Sie die Kompetenzen vor allem in den Bereichen Stress- und Selbstmanagement, Achtsamkeit und Konfliktmanagement kostenlos von professionellen Referent*innen erlernen. Außerdem finden regelmäßig besondere Aktionstage und -wochen statt, in denen Sie sich gezielt in bestimmten Themen weiterbilden können. Dadurch stärken Sie Ihre Ressourcen und leben gesundheitsfördernder, glücklicher und gesünder.

5. Wer kann an den BGF-Angeboten teilnehmen?

  • An den Veranstaltungen können alle Beschäftigten der Deutschen Sporthochschule Köln teilnehmen. Dies gilt auch für Hilfskräfte, Auszubildende und Praktikant*innen!

6. Wie kann ich mich für die Angebote anmelden?

  • Sie können sich hierhttps://www.dshs-koeln.de/formulare/betriebliche-gesundheitsfoerderung/ oder über den Anmeldebutton am rechten Rand der Website für die Maßnahmen anmelden.
  • Aus Datenschutzgründen erfolgt die Anmeldung in zwei Schritten: Im ersten Schritt geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Anschließend erhalten Sie einen Link, über den Sie die eigentliche Anmeldung durchführen können. Klicken Sie auf den Link der E-Mail und wählen Sie im zweiten Schritt die Angebote aus, für die Sie sich verbindlich anmelden möchten. Sie erhalten eine automatisch generierte Antwort, dass Ihre Anmeldung erfolgreich bei uns eingegangen ist. Damit sind Sie unter Vorbehalt für die Maßnahme(n) angemeldet. Wenn die maximale Teilehmer*innenzahl überschritten ist, werden Sie informiert, dass wir Sie auf die Warteliste gesetzt haben. Von dort rutschen Sie nach, wenn sich jemand abmeldet. Es gilt: First come, first serve. 

7. Was passiert nach der Anmeldung?

  • Sollten Sie nach Ihrer Anmeldung feststellen, dass Sie doch nicht am Angebot teilnehmen können, setzen Sie uns bitte frühzeitig per E-Mail über Ihre Absage in Kenntnis. Außer in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) gilt eine Abmeldefrist von sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn. Aufgrund der Planbarkeit möchten wie Sie dringend darauf hinweisen sich an diese Frist zu halten! 
  • Ungefähr zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn (in Ausnahmefällen auch später) erhalten Sie von uns die Information, ob der Kurs stattfindet. Die Absage von Veranstaltungen, z.B. aufgrund der unterschrittenen Mindestteilnehmer*innenzahl von acht Personen, erfolgt i.d.R. bis spätestens sieben Tage vor dem geplanten Termin. Haben Sie einen Platz in einer stattfindenden Veranstaltung erhalten, senden wir Ihnen 7 bis 14 Tage vorher dessen Einladung, ggf. Seminarunterlagen und weitere Informationen zu.

8. Sind die Angebote kostenfrei?

  • Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung sind für die Mitarbeiter*innen der Sporthochschule kostenfrei. Dies gilt auch für Hilfskräfte, Auszubildende und Praktikant*innen!

09. Welche Anmeldefristen gelten für die Angebote?

  • Die Anmeldefristen für die Kurse, finden Sie bei den jeweiligen Angebotsinformationen auf unserer Website. Diese ist i.d.R. zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Für die Planbarkeit der Angebote und ggf. die Absage der Veranstaltungen möchten wir Sie darum bitten, sich an diese Frist zu halten. Sollten Sie vor Ende der Anmeldefrist nicht wissen, ob Sie teilnehmen können, kann es in Ausnahmefällen möglich sein, dass wir sie nachträglich auf die Teilnehmerliste setzen.

10. Bin ich nach meiner Anmeldung sicher bei dem Angebot dabei? 

  • Bei jedem Kurs gibt es eine Mindest- und eine Maximalteilnehmer*innenzahl. Wird die Mindestteilnehmer*innenzahl unterschritten, wird die Veranstaltung abgesagt. Dies erfolgt i.d.R. bis sieben Tage vor der Veranstaltung.
  • Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ist die Maximalteilnehmer*innenzahl erreicht, werden alle später eingehenden Anmeldungen auf die Warteliste gesetzt. Von dort können Sie nachrücken, wenn ein*e andere*r Teilnehmer*in sich abmeldet. Sobald sich ein*e Teilnehmer*in abgemeldet hat, informieren wir die nächste Person auf der Warteliste. Das Nachrutschen kann auch sehr kurzfristig vor dem Termin passieren. Wenn Sie auf der Warteliste stehen, schauen Sie daher bitte auch kurz vor Veranstaltungsbeginn in Ihr Postfach. 

11. Was ist die Rolle der Techniker Krankenkasse? 

  • Die Techniker Krankenkasse ist seit 2016 unser Kooperationspartner und untersützt uns bei der Implementierung eines systematischen und ganzheitlichen Gesundheitsmanagements. 

Nichts für Sie dabei?

Wir freuen uns immer über neue Ideen und Anregungen für neue Angebote! Schicken Sie uns Ihre Vorschläge einfach per Mail an