Ein Studium innerhalb Europas
Erasmus+ Förderung
Studierende erhalten im Rahmen der Förderung die Möglichkeit, im europäischen Ausland an einer Partneruniversität der DSHS zu studieren. Zusätzlich profitieren sie von folgenden Vorteilen:
- Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
- Finanzieller Zuschuss (ERASMUS-Teilstipendium)
- Studierende mit Kind(ern) sowie Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) können zusätzlich eine Sonderförderung über die DSHS beantragen.
Erasmus+ Fördersätze für Studienaufenthalte im europäischen Ausland
Die monatlichen Stipendienraten orientieren sich an dem Zielland, in dem das Auslandssemester absolviert wird. Die Europäische Kommission hat folgende Ländergruppen festgelegt:
Projekt 2021 (Laufzeit bis 2023)
Ländergruppe 1:
450 Euro pro Monat (Tagessatz 15 Euro)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2:
390 Euro pro Monat (Tagessatz 13 Euro)
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3:
330 Euro pro Monat (Tagessatz 11 Euro)
Bulgarien, Estland, Lettland, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Sonderförderung
Studierende mit Kind(ern) sowie Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) können zusätzlich eine Sonderförderung über die DSHS beantragen.
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AuslandsBAföG
Informationen und Antragsstellung: AuslandsBAföG
Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss und AuslandsBAföG schließen sich nicht aus. Auch Studierende, die kein InlandsBAföG bekommen, haben eine Chance darauf.
Beurlaubung
Studierende, die ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der DSHS absolvieren, können einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Der Semesterbeitrag für das entsprechende Semester entfällt an der DSHS im Falle einer Beurlaubung aufgrund eines Auslandsaufenthaltes.
Detaillierte Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.
Hinweis: Der Antrag kann erst nach der Zusage eines Platzes gestellt werden.
Hinweis
Reise- und Aufenthaltskosten sowie alle weiteren Kosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden.