Ein Studium innerhalb Europas

Erasmus+

Der Deutschen Sporthochschule Köln wurde von der Europäischen Kommission die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE 2021 2027) verliehen. Sie ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme der Hochschule an Erasmus+.

Das European Policy Statement beschreibt die Strategie, Ziele und Prioritäten der DSHS für ihre Aktivitäten im Rahmen des ERASMUS+ Programms (2014– 2020). 

Die Erasmus+ Studierendencharta weist auf die Rechte und Pflichten von Studierenden im Erasmus+ Programm hin.

Überblick

Überblick

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In
Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und
Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich
zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:

Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen
Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von
bewährten Verfahren
Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen

Die Leitaktion 1 umfasst die Fortführung der bisherigen Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Hochschulpersonal.

Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier
Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre
ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die
Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und
Jugendhilfe voranbringen.

Vorteile eines Erasmus-Studiums

Vorteile eines Erasmus-Studiums

  • Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Finanzieller Zuschuss (ERASMUS-Teilstipendium) nach Ländergruppen (Finanzierung)
  • Mögliche akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Sonderförderung für Studierende mit Kind(ern)
  • Sonderförderung für Studierende mit Behinderung  (ab GdB 30)
Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzungen

  • Reguläre Immatrikulation an der DSHS (voll immatrikulierte Studierende)
  • Abschluss des ersten Studienjahres im Bachelor (d.h. der ersten zwei Semester)
  • Abschluss des ersten Semesters im Master
  • Bewerbungsfrist beachten - lange im Voraus planen
  • Kenntnisse in der Landes- bzw. Unterrichtssprache
  • Studienaufenthalt wird an einer Partnerhochschule der DSHS absolviert
  • Studieninteresse
  • Hohe Motivation
  • Recherche über die Partneruniversität
Programmländer

Programmländer

Unter Partnerschaften finden Sie die Übersicht der DSHS-Partneruniversitäten.
Eine Übersicht aller generell im Erasmus-Programm förderfähigen Ländern finden Sie hier:

  • alle 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie folgende Programmländer außerhalb der EU: Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Serbien.
  • Mobilitäten in und aus überseeischen Ländern und Gebieten können über Erasmus+ gefördert werden. Liste der überseeischen Länder und Gebiete, die im Beschluss 2013/755/EU und 2014/137/EU des Rates festgelegt sind, finden Sie hier.

Die DSHS sendet Studierende ausschließlich an Partneruniversitäten.

 

Sonderförderung

Sonderförderung

Studierende mit Behinderung (ab GdB 30) und Studierende mit Kind(ern) haben die Möglichkeit, über die Erasmus-Hochschulkoordination eine Sonderförderung zu beantragen (nach Erhalt eines Studienplatzes an einer Partneruniversität. Siehe auch Finanzierung).

Dauer und Mehrfachförderung

Dauer und Mehrfachförderung

  • Der Studienaufenthalt im Ausland muss eine Mindestdauer von 3 Monaten (bzw. 90 Tagen) und darf eine Höchstdauer von zwölf Monaten umfassen. Der komplette Kurs- und ggf. Prüfungszeitraum an der Gastuniversität muss absolviert werden. 
  • Studierende können mehrfach, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu 12 Monate, gefördert werden.
  • Das Kontingent von 12 Monaten je Studienzyklus kann flexibel auf Auslandsstudien- und Praktikumsaufenthalte aufgeteilt werden.
Sprachenförderung in ERASMUS+

Sprachenförderung in ERASMUS+

Bei einer Zusage eines Studienplatzes:

  • Vor und nach dem Studienaufenthalt an einer DSHS-Partneruniversität im europäischen Ausland wird ein obligatorischer Online-Sprachtest absolviert. Geförderte können so ihre individuellen Sprachkenntnisse ermitteln sowie den eigenen Lernfortschritt verfolgen.   
  • Zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz steht während des Auslandsaufenthaltes ein Online-Sprachkurs zur Verfügung (derzeit verfügbar in den Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Deutsch).
  • Die Tests sowie der Sprachkurs werden über den Online Linguistic Support (OLS) durchgeführt (der Systemzugang erfolgt nach Bewilligung der Förderung über die DSHS). 

Weitere Information zum Programm ERASMUS+

Das Projekt "ERASMUS+ 2014/2015  bis 2020/2021" wird mit der Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichungen trägt allein der Verfasser. Die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.  


Allgemeine Informationen zu den ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie auch beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49 800 2014 020
Fax: +49 228/882 555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de