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SUMMARY:Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht
DESCRIPTION:Fotos entstehen mit einem Klick auf den Auslöser von Kameras od
 er Smartphones.\n\nDie Zulässigkeit der Herstellung von Personenfotos hängt
  von der Datenschutzgrundverordnung ab. Wenn es um die Veröffentlichung und
  Verbreitung von Personenfotos geht, spielt das Kunsturhebergesetz eine Rol
 le. Beide Regelungswerke gehen von einem grundsätzlichen Zustimmungsvorbeha
 lt der abgebildeten Person aus, lassen jedoch auch Ausnahmen zu.  \n\nZu de
 n Ausnahmen gehören nach dem Kunsturhebergesetz "Bildnisse aus dem Bereich 
 der Zeitgeschichte", also insbesondere von Prominenten. Zudem ist das Bildn
 isrecht eingeschränkt, wenn eine Person nur als „Beiwerk“ neben einer Lands
 chaft oder sonstigen Örtlichkeit zu sehen ist. Praxisrelevant sind Ausnahme
 n für den Fall, dass Personen an Versammlungen oder Veranstaltungen teilgen
 ommen haben.\n\nInhalte\n\nWie wirkt sich die Datenschutzgrundverordnung au
 f Personenfotos aus?Wann erlaubt das Kunsturhebergesetz eine Nutzung von Bi
 ldnissen ohne Erlaubnis der abgebildeten Person?Können Einwilligungen in di
 e Anfertigung und Nutzung von Personenfotos widerrufen werden?In welchem Ve
 rhältnis steht das Recht des Fotografen zum Recht am eigenen Bild?
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