Erfindungen und Schutzrechte

Für die Entwicklung von Innovationen und die Verwertung von Forschungsergebnissen, z.B. im Zusammenspiel zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, ist eine bewusste und professionelle Sicherung von Erfindungen in Form von Schutzrechten notwendig.  

So werden Entwicklungspartner*innen die notwendigen Sicherheiten für Investitionen in Weiterentwicklungen gegeben, Erfinder*innen gerecht vergütet sowie die durch Förderinstitutionen oder die DSHS finanzierten, schutzwürdigen Forschungsergebnisse gesichert und verwertet. 

Sie haben eine Erfindung gemacht oder wollen eine Software melden? 

Sie sind interessiert an einem Seminar zum Thema Schutzrechte an Ihrem Institut? 

 

Kontaktieren Sie uns gerne! 

 

Kurz und knapp:

  • Erst patentieren, dann kommunizieren!
  • Hochschulangehörige müssen Erfindungen in jedem Fall der Hochschule melden!

 

Scientist Journey: Was kommt beim Thema Schutzrechte auf mich zu?

Was sind Schutzrechte?

Was sind Schutzrechte?

Geistiges Eigentum ­– international als intellectual property (IP) bezeichnet – und sein Schutz ist von enormer Bedeutung für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können, müssen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schnell und effektiv in marktfähige Produkte umgesetzt werden. Innovationen werden dabei durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert und sichern die Exklusivität.

 

Was ist ein Patent und wozu braucht man es?

Was ist ein Patent und wozu braucht man es?

Ein Patent ist eine technische Erfindungen, also eine technische Lösung für ein technisches Problem.

Was ist patentierbar?

  • Die Erfindung muss neu sein, d.h. die Erfindung darf es so auf der ganzen Welt noch nicht geben. 
  • Es muss eine erfinderische Tätigkeit vorliegen. Das bedeutet, Bekanntes oder Unbekanntes so zu kombinieren, dass nicht jeder darauf gekommen wäre. 
  • Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein. Dies bedeutet, dass sie verkäuflich sein und irgendeinen Nutzen haben sollte.

Und wozu braucht man es?  

Patente sind vorrangig Innovationstreiber. Sie ermöglichen ein Ausschließungsrecht und verschafft dem Inhaber einen Wettbewerbsvorteil für einen gewissen Zeitraum. Gleichzeitig verringert sich dadurch sein F&E Risiko.

Patente stellen außerdem technisches Wissen frei zur Verfügung. 80% des technischen Wissens ist in Patenten zu finden, dabei sind mehr als 90% der Patente sind nicht (mehr) in Kraft, somit ist dieses Wissen frei nutzbar. Gleichzeitig verhindern Patente Doppelerfindungen.

An Hochschulen tragen Patente zur Profilbildung durch die Entwicklung von Exklusivität / Alleinstellungsmerkmalen in der Forschung bei. Sie ermöglichen, die eigenen Erfindungen für die industrielle Weiterentwicklung anschlussfähig zu machen und bieten einen Anreiz für industrielle Kooperationen. Denn sie schaffen eine klare Rechtslage für Drittmittelprojekte gegenüber Dritten. Durch diesen Beleg der Innovationskraft erhöht man seinen Wettbewerbsvorteil bei der Einwerbung weiterer Drittmittel. Die entstehenden Erlöse können wiederum zur Finanzierung weiterer Forschung genutzt werden. Außerdem können Patente die Grundlage für wissenschaftliche Ausgründungen (Spin-offs) sein.

Wie melde ich ein Schutzrecht an?

Wie melde ich ein Schutzrecht an?

Ablauf einer Erfindungsmeldung an der DSHS

  1. Kontaktieren Sie uns.
  2. Füllen Sie einen Erfindungsmeldebogen aus (eingeschränkter Zugriff nur für Mitarbeitende der Hochschule)
  3. Wir arbeiten mit der PROvendis GmbH, der NRW-Patentverwertungsagentur, zusammen und bringen Sie in den inhaltlichen Austausch.
  4. Nach Prüfung der Erfindungsmeldung erfolgt eine Stellungnahme von PROvendis.
  5. Die DSHS (Rektorat) entscheidet auf Basis der Stellungsnahme über die Inanspruchnahme oder Freigabe der Erfindung und Anmeldung des Schutzrechtes. 
  6. Erstellung der Patentschrift mit einem Patentanwalt.
  7. Wir unterstützen Sie bei der Verwertung Ihres Schutzrechtes, in Kooperation mit PROvendis.
Warum sollte ich als Angestellte*r der DSHS eine Erfindung melden?

Warum sollte ich als Angestellte*r der DSHS eine Erfindung melden?

  • Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) besteht eine Pflicht zur Meldung von Erfindungen an den Arbeitgeber. Dafür erhält der/die Erfinder*in eine Erfindervergütungvon 30% auf Einnahmen aus Verwertungserlösen. Die Hochschule trägt dabei sowohl die Risiken als auch die Kosten der Anmeldung. 
     
  • Patente sind ebenso wie Publikationen ein Leistungskriterium und damit entscheidend für die wissenschaftliche Profilbildung.
     
  • Wissenschaft bedeutet auch immer Drittmittel einzuwerben, dabei müssen die Verpflichtungen durch die Fördermittelgeber (Zuwendungsbescheid) beachtet werden. Diese sehen zum Beispiel die wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen vor. 
     
  • Patente machen Erfindungen anschlussfähig für die industrielle Weiterentwicklung und sind somit entscheidend für die Gewinnung von Kooperationspartnern. Teilweise sind Patente auch Voraussetzung für transferrelevante Förderprogramme (z.B. NRW-Patentvalidierung, bei VIP+ wünschenswert, Beleg für Innovationsgrad/Neuheit).
Software & Co: Auch diese Ergebnisse/Materialien sollten Sie melden!

Software & Co: Auch diese Ergebnisse/Materialien sollten Sie melden!

Sonderfall: Software

Software ist ein nicht-registriertes geistiges Eigentum. Es besteht automatisch das Urheberrecht (ohne Meldepflicht). 

ABER: Löst ihre Software vielleicht eine technische Funktion aus?

Dann handelt es sich möglicherweise um eine Computer-implementierte Erfindung. Diese Erfindung ist meldepflichtig und Veröffentlichungen sind neuheitsschädlich. Melden Sie bitte Ihre Software daher über den Softwaremeldebogen.

 

Weitere Ergebnisse bzw. Materialien

Haben Sie weitere Ergebnisse oder Materialien wie z.B. Know-How, Antikörper, Mausmodelle oder Zelllinien? Nicht für alle Ergebnisse können Schutzrechte angemeldet werden, trotzdem ist es ein Gut, über das nur Sie verfügen und ggf. kann dieses auch verwertet werden. Melden Sie diese ebenfalls mit dem entsprechenden Meldebogen!  

Was mache ich mit freien Erfindungen?

Was mache ich mit freien Erfindungen?

Freie Erfindungen (keine Diensterfindung) sind meldepflichtig. Eine Übertragung der Rechte auf die DSHS ist sinnvoll, wenn Sie die Vorteile eines zentralen, professionalisierten IP-Managements nutzen wollen. Dieses fördert die Qualität der Schutzrechtsanmeldungen, beinhaltet eine Verwertungsunterstützung über Netzwerke der Hochschule und des Hochschul-IP-Verbundes und ist die Grundlage für Verwertungserlöse. Weitere Vorteile sind die Kosten- und Risikoübertragung und die Möglichkeit der Weiterentwicklung der Erfindung über öffentliche Förderprojekte.

Was muss ich beachten?

Was muss ich beachten?

Erst patentieren, dann kommunizieren!

Neuheitsschädliche Vorveröffentlichungen:

  • Publikationen (Journale, Zeitungen, Medien)
  • Mündliche Vorträge bei Investoren etc. 
  • Poster, Abstracts
  • Veröffentlichte Drittmittelanträge, Fördermittelsachberichte
  • Veröffentlichte Master- und Doktorarbeiten
  • Pressmitteilungen 
  • Internet

Was ist möglich?

  • Einreichung eines Manuskriptes bei Fachjournalen 
  • Präsentationen / Austausch nach Abschluss einer Geheimhaltungserklärung (NDA)
  • Drittmittelanträge
  • Einreichung von Master/Doktorarbeiten mit Publikationssperrfrist
Welche Services bietet die Transferstelle an?

Welche Services bietet die Transferstelle an?

Folgende Services in Bezug auf Schutzrechte bietet die Abteilung 6.2 Transferstelle & Gründungsservice allen Angehörigen der DSHS (Studierende, Wissenschaftler*innen oder Mitarbeiter*innen) u.a. in Zusammenarbeit mit dem NRW Hochschul-IP-Verbund, an:

  • Allgemeine Informationen zu gewerblichen Schutzrechten
  • Identifizierung patentfähiger Forschungsergebnisse
  • Unterstützung beim Abfassen der Erfindungsmeldung
  • Beratung zur Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (in Kooperation mit der PROvendis GmbH)

Weitere Services: Wissens- und Technologietransfer

Wie recherchiere ich den Stand der Technik?

Wie recherchiere ich den Stand der Technik?

Neuheitsrecherchen von Patentschriften geben neben der Recherche nach Publikationen einen umfänglichen Überblick über den aktuellen „Stand der Technik“ und helfen, Doppelforschung zu vermeiden. Zudem werden sie in immer mehr öffentlichen Drittmittelanträgen von Antragsteller*innen gefordert. Patente dienen auch als Informationsquelle zur Erkennung von Kollisionen (freedom to operate) und zur Analyse von Trends, Wettbewerbern und möglichen Lizenz- oder Kooperationspartnern. 
Eine Neuheitsrecherche wird obligatorisch bei der Prüfung einer Erfindungsmeldung durch PROvendis gemacht.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie z.B. für Drittmittelanträge eine ausführliche Patentrecherche benötigen, wir beraten Sie zu den Möglichkeiten.

 

Hier finden Sie freizugängliche, kostenlose Patent-Datenbanken, die Sie selbst für eine Vorab-Recherche nutzen können: 

Kontakt

Michael Krannich

Beratung bei Rechts-/Vertragsfragen

Telefon +49 221 4982-6179
E-Mail

FAQ´s

Weiterbildung

Free continuing education for students/scientists/employees via NRW Hochschul-IP:
PROvendis GmbH

Partially fee-based further training for founders and SMEs:
DPMA

Advice/ Events/ Exchange/ Research via patent information centers:
PIZNET.de