Dissertation/Habilitation veröffentlichen

Gemäß der Promotions- und Habilitationsordnung der Spoho können Dissertationen und Habilitationen sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form eingereicht werden.

Nähere Informationen dazu finden sich in § 14 der Promotionsordnung bzw. in § 11 der Habilitationsordnung. Dissertationen und Habilitationen können im Forschungsinformationssystem (FIS) der Universität hinterlegt werden.

Vor dem endgültigen Druck der Dissertation (Pflichtexemplare) empfehlen wir Ihnen, die formalen Informationen Ihrer Dissertation und Ihrer Verlagspublikation prüfen zu lassen. Für weitere Informationen zu den Veröffentlichungsformen sowie zur Prüfung der formalen Informationen berät Sie Mario Rabe in der ZBSport.

1. Welche formalen Informationen muss meine Dissertation beinhalten?
  • Angabe des/der Vorsitzenden des Promotionsausschusses
  • Angabe der beiden Gutachter*innen
  • Tag der Disputation
  • Erklärung zu den „Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis“
  • Erklärung über das selbständige Verfassen der Dissertation
  • Kurzzusammenfassung (Abstract) der Dissertation in deutscher und englischer Sprache, die in die Printexemplare eingebunden bzw. bei digitaler Veröffentlichung in elektronischer Form vorliegen muss.
  • Die Veröffentlichung muss als von der Spoho angenommene Dissertation gekennzeichnet sein.
2. Was muss ich im Forschungsinformationssystem (FIS) eintragen?

Wenn Sie Zugriff auf FIS haben, also bei der Spoho beschäftigt sind, erstellen Sie bitte einen neuen Eintrag (Dissertationsschrift). Je nach Form Ihrer Veröffentlichung tragen Sie die entsprechenden Informationen ein.

  • den Volltext und beide Abstracts Ihrer Arbeit (bei einer Online-Veröffentlichung bei der DSHS),
  • den Manteltext und beide Abstracts Ihrer Arbeit (bei einer kumulativen Arbeit) oder
  • nur beide Abstracts Ihrer Arbeit (bei einer Verlagsveröffentlichung).
3. Was ist, wenn ich keinen Zugriff auf FIS habe?

Die ZBSport benötigt Ihre Volltext-Dissertation, den Manteltext sowie beide Abstracts in digitaler Form. Die Zusendung der Dateien ist per E-Mail möglich. Der Eintrag Ihrer Veröffentlichung sowie das Hochladen Ihrer Dateien im FIS erfolgt durch den zuständigen Mitarbeiter der ZBSport.

4. Wer stellt den Revisionsschein aus und was muss ich damit tun?

Den Revisionsschein erhalten Sie von Ihrem Gutachter bzw. Ihrer Gutachterin. Geben Sie diesen anschließend zusammen mit der Dissertation beim zuständigen Mitarbeiter in der ZBSport ab.

5. Wo gebe ich die geforderten Pflichtexemplare ab?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter, um Ihre Exemplare abzugeben.