Equipment & Ausleihe

Entleih- und Benutzerordnung für Geräte des IKM

Bitte beachten Sie das gültige Infoblatt zur Kameraausleihe am IKM für das aktuelle Semester!

Es gelten weiterhin folgende Ausleihbedingungen:

  • Die Ausleihe von Equipment kann ausschließlich an geschulte Studierende erfolgen.
  • Pro Person kann nur ein Kamera-Paket für einen Dreh ausgeliehen werden. Einzelne Zusatzgeräte können ergänzend ausgeliehen werden (z.B. ein Aufnahmegerät).
  • Bei der Ausleihe muss eine zweckgebundene Begründung vorliegen, wofür Sie das Gerät benötigen. Dies kann z.B. für Aufgaben im Rahmen von Seminarveranstaltungen oder zur Erstellung von Abschlussarbeiten am IKM erfolgen.
  • Das Equipment ist in erster Linie für die Studierenden vorgesehen. Andere Ausleihen an der Hochschule können nur nach Rücksprache mit dem IKM-Personal erfolgen. Ggf. sind auch die Kolleg*innen der Abteilung für Digitalisierung in Studium und Lehre gute Ansprechpartner*innen.
  • Die Geräte sind bei Annahme auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen.
  • Alle Geräte des IKM sind während des Zeitraumes der Entleihe äußerst sorgfältig aufzubewahren und pfleglich zu behandeln. Eventuelle Defekte oder Schäden an entliehenen Geräten sind unverzüglich, jedoch spätestens bei der Rückgabe anzuzeigen.
  • Der Entleiher haftet für den Verlust sowie für fahrlässig verursachte Schäden.
  • Bei der Rückgabe müssen die Aufnahmen vom Gerät gelöscht und die Akkus voll aufgeladen sein.
  • Für verlorene oder gelöschte Daten wird keine Haftung übernommen.