BISp fördert Erarbeitung eines Safe Sport Codes

Wissenschaftliche Studien zeigten in den letzten Jahren eindrücklich das Ausmaß interpersonaler Gewalt im Sport. Auf Empfehlung von Sachverständigen beschloss die Bundesregierung 2022 die Einrichtung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport zum Schutz von Sportler*innen. Was bisher fehlt, damit auch Sportorganisationen interpersonale Gewalt konsequent vorbeugen und sanktionieren können, sind einheitliche und verbindliche Regeln. Nun wurde das Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft damit beauftragt, ein solches Regelwerk gegen interpersonale Gewalt im Rahmen eines wissenschaftlichen Serviceforschungsprojekts in Kooperation mit zwei Olympischen Spitzenverbänden zu erarbeiten.

Interpersonale Gewalt verletzt elementare Grundrechte und gefährdet die Integrität des Sports. Um dieser Gefahr zu begegnen, versuchen immer mehr Vereine und Verbände Maßnahmen gegen Missbrauch und Gewalt im Sport in ihren Regelwerken zu verankern. „Eine hinreichende normative Grundlage, welche Ver- und Gebotstatbestände sowie disziplinarrechtliche Sanktionsmöglichkeiten vorsieht, ist die Basis für eine effektive Vorbeugung und Bekämpfung interpersonaler Gewalt durch die Sportorganisationen zum wirksamen Schutz Betroffener“, sagt Prof. Dr. Martin Nolte, der das wissenschaftliche Forschungsvorhaben leitet. Die derzeitige Regelungsdichte im Bereich der interpersonalen Gewalt ist gering. Ziel des wissenschaftlichen Projekts ist es, Regelungsdefizite zu identifizieren und vorhandene Lücken zu schließen, um Sportler*innen optimal zu schützen.

Zu diesem Zweck erarbeiten Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel in Kooperation mit dem Deutschen Turner-Bund (DTB) und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) einen sog. „Safe Sport Code“. Eingebunden wird auch der Deutsche Basketball Bund, der ebenfalls großes Interesse an einem Austausch und einer Zusammenarbeit bekundet hat. Damit wird das Projekt in Kooperation bzw. Austausch mit drei bedeutenden Olympischen Fachverbänden durchgeführt. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Regelungen zur Prävention und Bekämpfung interpersonaler Gewalt der kooperierenden Verbände, soll ein gesamthaftes Regelwerk entstehen. In dessen Mittelpunkt werden vorbildliche Verbotsnormen und konkrete disziplinarrechtliche Sanktionsmöglichkeiten stehen. Hinzu kommen Verfahrens- und Organisationsbestimmungen sowie Kommentierungen der Normen, mit denen die Auslegung und Anwendung des Regelwerks in der Sportpraxis gelingen wird. Schließlich werden Wege aufgezeigt, wie der Safe Sport Code rechtssicher in sportverbandliche Regelungen implementiert werden kann. Bei alledem greift das Institut für Sportrecht auf seine langjährige Expertise aus früheren Projekten zurück, die es etwa bei der Erarbeitung eines Mustercodes gegen Spielmanipulation, der Evaluierung des Nationalen Anti-Doping Codes sowie der Erläuterung von Sportregeln gegen Diskriminierung und Rassismus gewonnen hat.

Das Projekt startet zum 01. April 2023. „Mit der Entwicklung des Safe Sport Codes möchten wir einen wichtigen Beitrag zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung interpersonaler Gewalt im Sport le­isten. Grundlage unserer Arbeit sind die rechtstatsächlichen Erscheinungsformen interpersonaler, insbesondere sexualisierter Gewalt im Sport. Mit unseren Kooperationspartnern haben wir die besten Voraussetzungen, dass unsere Vorschläge in einem ersten Schritt zeitnah durch Olympische Fachverbände umgesetzt werden können. Darüber hinaus kann unser Mustercode auch wichtige Impulswirkungen für weitere Verbände erzeugen“ ist sich Dr. Caroline Bechtel sicher, deren Forschungsschwerpunkt die Integrität des Sports ist.