HZG: Wegfall der Anwesenheitspflicht sorgt für Diskussionen

Seit dem 1. Oktober 2014 ist das neue Hochschulzukunftsgesetz (HZG) NRW mit zahlreichen Änderungen im Hochschulgesetz (HG) NRW in Kraft. Einige Änderungen sorgen auch an der Deutschen Sporthochschule Köln für Unsicherheit unter Lehrenden, Studierenden und Hochschulangehörigen, insbesondere das Thema Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen. In einer Infoveranstaltung haben die Kanzlerin der Sporthochschule, Angelika Claßen, und der Prorektor für Studium und Lehre, Univ.-Prof. Dr. Jens Kleinert, die wichtigsten Neuerungen vorgestellt.

Neu ist der Wegfall der Anwesenheitspflicht für Lehrveranstaltungen. Nicht betroffen davon sind allerdings praktische Übungen, Sportpraxiskurse, Praktika, Sprachkurse oder ähnlich ausgelegte Lehrveranstaltungen, bei denen die Anwesenheit zur Erreichung des Lernziels zwingend erforderlich ist. Laut Kleinert müsse die Sporthochschule „also insbesondere bei den üblichen Seminaren eine Regelung im Umgang mit dem neuen HG treffen“. Er erwartet, allen Beteiligten in den nächsten ein bis zwei Wochen abschließende Informationen zum Umgang mit der Anwesenheitspflicht zukommen lassen zu können.

Weitere Änderungen im Hochschulgesetz betreffen sowohl die Steuerung Land-Hochschule, die Aufgabenbereiche der einzelnen Hochschulen, die Gremien, die Gleichstellung und die Studierenden. Das HG schreibt so genannte Hochschulentwicklungspläne (HEP) vor. Unter Berücksichtigung der einzelnen HEP aller Hochschulen in Nordrhein-Westfalen wird dann ein Landeshochschulentwicklungsplan konzipiert, den das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage vom Landtag gebilligter Planungsgrundsätze und im Benehmen mit dem Landtag als Rechtsverordnung beschließen wird. Zudem werden so genannte Hochschulverträge zwischen den einzelnen Hochschulen und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung aufgesetzt, welche den Ziel- und Leistungsvereinbarungen nachempfunden sind. Des Weiteren räumt das HG die Möglichkeit von Rahmenvorgaben seitens des Ministeriums ein, etwa bei der Gliederung der Wirtschaftspläne und Sicherheitsstandards.

Neues zentrales Gremium jeder Hochschule wird die Hochschulwahlversammlung. Sie setzt sich aus gleichen Teilen aus den Senats- und Hochschulratsmitgliedern zusammen. Die derzeitigen Gremien bleiben dabei in der aktuellen Besetzung bestehen. Die Hochschulwahlversammlung wählt das Rektorat, dabei gibt es ein doppeltes Mehrheitserfordernis (Mehrheit des Gremiums Hochschulwahlversammlung und Mehrheit in den beiden Gremienteilen (Hochschulrat und Senat)). Der Hochschulrat besteht künftig neben dem Vorsitzenden aus mindestens sechs, höchstens 12 weiteren Mitgliedern, von denen mindestens 40 Prozent Frauen sind und mindestens die Hälfte aus externen Mitgliedern besetzt werden muss. Der Hochschulrat muss künftig u.a. einen Rechenschaftsbericht an das Ministerium abgeben sowie die Tagesordnungspunkte und Beschlüsse seiner Sitzungen öffentlich bekannt geben. Für den Senat wird eine grundsätzliche Viertelparität eingeführt, das bedeutet jede Statusgruppe erhält dieselbe Anzahl an Stimmen, sofern die Hochschule mit Genehmigung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung keine anderweitige Regelung in der Grundordnung trifft.

Eine weitere Neuerung ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen“, der u.a. Befristungen und Teilzeitregelungen, das Arbeitsumfeld, Weiterbildungsmöglichkeiten der Hochschulangehörigen, Gesundheitsmanagement und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfasst. Auch beim Thema Gleichstellung liefert das HG einige neue Regelungen, z.B. bei der geschlechtsparitätischen Besetzung der Gremien, dem Gender-Budgeting, der Chancengleichheit bei der Berufung von ProfessorInnen und der Gleichstellungsquote für die Fächergruppen.

Die wichtigste Neuerung für die Studierenden ist der Wegfall der Anwesenheitspflicht. Zudem wird eine Interessensvertretung für studentische Hilfskräfte eingesetzt und das Studium in Teilzeit soll gestärkt werden. Des Weiteren werden schriftliche Betreuungsvereinbarungen für Promotionsstudierende eingeführt.

Die Deutsche Sporthochschule Köln hat nun unverzüglich, spätestens bis zum 30.09.2015, ihre Grundordnung zu ändern. Zudem werden in den nächsten Wochen die Wahlordnung, die Geschäftsordnung, die Einschreibungsordnung und die Prüfungsordnung entsprechend umgeschrieben.

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Präsentation neues Hochschulrecht (PDF)

Hochschulzukunftsgesetz Endfassung (PDF)

Begründung zum Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes (PDF)