Wissenschaftliche Veranstaltungen

Sie planen die Ausrichtung eines wissenschaftlichen Kongresses oder eines Symposiums? Sie möchten mit FachkollegInnen eine Sommerschule für den wissenschaftlichen Nachwuchs organisieren? Hier finden Sie eine Reihe von Fördermöglichkeiten.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die DFG unterstützt die Durchführung folgender Internationaler Wissenschaftlicher Veranstaltungen in Deutschland und in Ausnahmen auch im europäischen Ausland: Kongresse, Symposien, Kolloquien, Workshops, Fachkonferenzen, Jahrestagungen (nur jedes 2. Jahr) sowie bilaterale Veranstaltungen. Die Wissenschaftliche Veranstaltung muss international ausgerichtet sein (mindestens 30% internationale Teilnehmende). Antragsberechtigt sind in Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland tätige promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Förderumfang: Pauschaler Zuschuss zu den Veranstaltungskosten (z.B. Personalkosten, Raummiete, Geräte, Drucksachen, Büromaterial, Post- und Fernmeldegebühren, Reisekostenzuschüsse). Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften (nur jedes 2. Jahr) können lediglich für die aktive Teilnahme von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland bezuschusst werden.

VolkswagenStiftung

Mit der Förderinitiative Symposien und Sommerschulen unterstützt die VolkswagenStiftung interdisziplinäre und internationale wissenschaftliche Veranstaltungen. Gefördert werden können Symposien, Workshops und Konferenzen mit einer in der Regel max. Teilnehmerzahl von 250 Personen sowie Sommerschulen mit einer in der Regel max. Teilnehmerzahl von 60 Personen. Als Tagungsort für die Symposien, Workshops und Konferenzen ist Tagungszentrum "Schloss Herrenhausen" in Hannover vorgesehen. Die Sommerschulen können in ganz Deutschland stattfinden. Im Rahmen einer Symposiums- und Sommerschulenreihe können bis zu drei thematisch aufeinander aufbauende Veranstaltungen beantragt werden. Die Stiftung legt Wert auf eine aktive Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses und erwartet eine signifikante Einbeziehung von Wissenschaftlerinnen sowohl unter den Vortragenden als auch den Teilnehmenden. Anträge können jederzeit jedoch mind. 6 Monate vor Veranstaltungstermin bei der VolkswagenStiftung eingereicht werden.

Förderumfang: Symposien, Workshops und Konferenzen: Zuschüsse zu Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Teilnehmer/innen. Bis zu 500€ für Sachaufwendungen (z. B. Druck eines Tagungsprogramms), Mittel für Hilfskräfte, Kinderbetreuungskosten und für die Veröffentlichung der Tagungsbeiträge im Internet. Die Stiftung geht grundsätzlich davon aus, dass die Ergebnisse open access zur Verfügung gestellt werden. Kosten, die u.a. nicht übernommen werden sind: Pauschale Kosten zur Vorbereitung und Organisation der Tagung, Vortrags- und Assistenzhonorare sowie Kosten für Rahmenprogramme. Sommerschulen: Aufenthalts- und Übernachtungskosten, Fahrtkosten der Teilnehmer/innen und Referenten/innen, Mittel für Kinderbetreuungskosten sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung einschließlich der Erstellung von Arbeitsmaterialien, deren Veröffentlichung im Internet oder ggf. deren Vervielfältigung.

Beratung

Bei Fragen zu den Förderprogrammen und zur Antragsstellung berät und unterstützt Sie gerne die Abt. Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs.