IOC beschließt Blut-Urin EPO-Test

Bei den Olympischen Winterspielen in Salt Lake City (8. bis 24. Februar) wird wie schon in Sydney 2000 der kombinierte Blut- und Urintest zum Nachweis eines Erythropoietin-(EPO) Missbrauchs eingesetzt. Nur der doppelte Nachweis führt zur Sperre. (Anmerkung: zu Beginn 2002 wurde diese Regelung geändert: Der Bluttest zählt nur als Screeningmethode, und der Urintest reicht alleine aus, um einen positiven Befund abzusichern.)

Am 7.11.2001 hat in Lausanne ein Komitee aus wissenschaftlichen Experten, das von der Medizinischen Kommission des IOC eingesetzt worden war, die Empfehlung ausgesprochen, dass die gleichzeitige Anwendung des Blut- und Urintests den bestmöglichen Nachweis garantiert. Beide Tests müssen abnormale Werte aufzeigen

Beim Bluttest werden indirekte Blutparameter wie Hämatokrit (Hkt), Retikulozyten-Hämatokrit (RetiHkt), % Makro (Prozent makrozytärer Erythrozyten), löslicher (soluble) Transferrinrezeptor (sTfR) und Serum-EPO bestimmt. Diese Werte erhöhen sich nach einer EPO-Applikation. Beim Urintest erfolgt eine direkte Differenzierung zwischen dem EPO, das der Körper selber produziert (auch als hEPO, humanes EPO bezeichnet), und dem gentechnisch hergestellten EPO (auch als rEPO, rekombinantes EPO bezeichnet), das zu Dopingzwecken eingesetzt werden kann.

IOC Press release
11/7/01 SCIENTIFIC PANEL REAFFIRMS BLOOD-URINE EPO TEST 
A panel of scientific experts, called together today in Lausanne by the International Olympic Committee (IOC) Medical Commission to review the criteria for detecting the presence of... 
letzte Änderung 17.2.2002