Dopinglisten

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gültig ab 1.1.2024

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gültig ab 1.1.2024

Download der WADA-Liste 2024

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes

S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S0-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker

Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2023 gibt es für 2024 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2024

Im Folgenden finden Sie die Dopinglisten der Welt Anti-Doping Agentur WADA seit dem Jahr 2004. Neben einem Download-Link zur jeweiligen Liste erhalten Sie eine Zusammenfassung sowie Hinweise zu Änderungen der jeweiligen Vorjahresliste.

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gültig ab 1.1.2023

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gültig ab 1.1.2023

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gültig ab 1.1.2023

Download der WADA-Liste 2023

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes

S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S0-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker

Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2022 gibt es für 2023 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2024

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2022

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2022

2. Oktober 2021: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2022

Download der WADA-Liste 2022

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes

S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S0-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker

Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2021 gibt es für 2022 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2022

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2021

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2021

2. Oktober 2020: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2021

Download der WADA-Liste 2021

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes

S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S0-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker

Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2020 gibt es für 2021 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2021

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2020

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2020

1. Oktober 2019: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2020

Download der WADA-Liste 2020

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes

S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S0-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker

Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2019 gibt es für 2020 nur geringfügige Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2020

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2019

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2019

29. September 2018: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2019

Download der WADA-Liste 2019

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes

S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker

Änderungen

Bei der verbotenen Methode M3) Gendoping wurde die Bezeichnung geändert nach M3) Gen- und Zelldoping(s.hierzu auchdie Erklärung der WADA Änderungen der Liste 2019)

weitere Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2018 gibt es für 2019 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2019

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2018

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2018

1. Oktober 2017: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2018

Download der WADA-Liste 2018

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes

S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker

Änderungen

Bei der Gruppe III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten wurde Alkohol (bisher unter P1 aufgelistet) generell von der Verbotsliste genommen. 

weitere Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2017 gibt es für 2018 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA zusammengefasst sind:  Änderungen der Liste 2018

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2017

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2017

1. Oktober 2016: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2017

Download der WADA-Liste 2017

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes

S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker

Änderungen

Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2016 gibt es für 2017 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA zusammengefasst sind:  Änderungen der Liste 2017

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2016

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2016

Download der Dopingliste 2016

1. Oktober 2015: Neue Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2016

Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2015 gibt es für 2016 nur minimale Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.

    I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
    S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
    S1) Anabole Wirkstoffe
    S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
    S3) ß2-Agonisten
    S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
    S5) Diuretika und maskierende Substanzen
    M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
    M2) Chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

    II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
    Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
    S6) Stimulanzien
    S7) Narkotika
    S8) Cannabinoide
    S9) Glucocorticoide

    III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
    P1) Alkohol
    P2) Beta-Blocker

Änderungen

S4) Hormone und Metabolische Modulatoren

    Die Substanz Meldonium (auch als Mildronate bezeichnet) wird ab 1.1.2016 als Metabolischer Modulator verboten. (s.a. Info Meldonium)

    Neben Insulin und seinen Analogen werden zusätzlich auch Insulin-Mimetika verboten. Dabei handelt es sich um nicht peptidische Wirkstoffe, die am Insulin-Rezeptor binden und zu einer vergleichbaren Insulin-Wirkung führen können. Zurzeit ist allerdings noch kein Insulin-Mimetikum als Arzneimittel zugelassen,
 

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2015

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2015

Download der Dopingliste 2015

 

Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2014 gibt es für 2015 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker

Änderungen

S1) Anabole Wirkstoffe

Zur Gruppe S1b) Endogene Anabol Androgene Steroide (AAS) wurde namentlich das Steroid 5ß-Androstan-3a,17ß-diol (ein Testosteronmetabolit) zusätzlich verboten.

S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika

Im Titel wird der Begriff Mimetika hinzugefügt, um zu verdeutlichen, dass auch synthetische analoge Verbindungen verboten sind.

Die Gruppe der erythropoese-stimulierenden Substanzen (ESAs) wird durch nicht-erythropoese-stimulierende EPO-Rezeptor Agonisten erweitert. Hierzu werden Beispiele aufgeführt wie ARA-290, asialo EPO und carbamylated EPO.

Zu der verbotenen Gruppe der HIF-Stabilisatoren werden Beispiele wie Cobalt und FG-4592 genannt. Die HIF-Aktivatoren Argon und Xenon (Edelgase), die im Weiteren aufgelistet werden, sind bereits seit dem 1.9.2014 verboten.

Bei den Peptidhormonen Choriongonadotropin (CG), Luteinisierendes Hormon (LH) und deren Releasingfaktoren, die nur bei Männern verboten sind, werden erstmals folgende Wirkstoffe namentlich aufgeführt: Buserelin, Gonadorelin und Triptorelin.

Bei der Gruppe des Wachstumshormons und seiner Realeasing Faktoren werden folgende Wirkstoffe namentlich erwähnt: CJC-129, Sermorelin und Tesamorelin; Wachstumshormon-Sekretagoge wie Ghrelin und die Ghrelin-Mimetika Anamorelin und Ipamorelin; Wachstumshormon Releasing-Peptide (GHRPs) wie Alexamorelin, GHRP-6, Hexarelin und Pralmorelin

Platelet Derived Plasma (Thrombozytenreiches Plasma) Präparate sind ab 2015 nicht mehr verboten.

S4) Hormone und Metabolische Modulatoren

Die Substanz Trimetazidin, die bisher unter der Gruppe S6) Stimulanzien aufgeführt war, wird ab 1.1.2015 als Metabolischer Modulator gekennzeichnet.

S6) Stimulanzien

Namentlich wird der Wirkstoff Phenylethylamin und dessen Derivate ausgewiesen. Damit soll die Vielzahl an möglichen Designer-Stimulanzien, die als Grundstruktur Phenylethylamin aufweisen, eindeutiger vom Anti-Doping-Reglement erfasst und verboten werden.

 

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2014

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2014

Download der Liste 2014 

14. Oktober 2013: Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2013 gibt es für 2014 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.

 

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes

S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)

S1) Anabole Wirkstoffe

S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen

S3) ß2-Agonisten

S4) Hormon- und Metabolische Modulatoren

S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen

M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten

M2) Chemische und physikalische Manipulationen

M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes

Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:

S6) Stimulanzien

S7) Narkotika

S8) Cannabinoide

S9) Glucocorticoide

 

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten

P1) Alkohol

P2) Beta-Blocker

 

Änderungen

S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen

Zu den verbotenen Gruppen 2) Chorionic Gonadotropin (CG) und Luteinisierendes Hormon (LH), 3) Corticotropine und 4) Wachstumshormon (GH) und Insulin ähnlicher Wachstumsfaktor-1 (IGF-1) wurden jeweils ihre Releasinghormone als verboten ausgewiesen.

S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen

Als weitere Beispiele zu dieser Gruppe werden Vasopressin V2 Antagonisten (Vaptane) auf die Verbotsliste gesetzt. Namentlich wird Tolvaptan aufgeführt.

S6) Stimulanzien

Die Beispielliste wird durch folgende Substanzen erweitert:

Cathinon und verwandte Verbindungen (z.B. Mephedron, Methedron und alpha-Pyrrolidinovalerophenon)sowie Trimetazidin  

 

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2013

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2013

Download der Liste 2013

5. Oktober 2012: Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2012 gibt es für 2013 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
    S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
    S1) Anabole Wirkstoffe
    S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
    S3) ß2-Agonisten
    S4) Hormon- und Metabolische Modulatoren
    S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
    M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
    M2) Chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes

Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
    S6) Stimulanzien
    S7) Narkotika
    S8) Cannabinoide
    S9) Glucocorticoide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
    P1) Alkohol
    P2) Beta-Blocker

 


Änderungen


S1) Anabole Wirkstoffe


In der Beispielliste der endogenen Hormonmetaboliten wird Etiocholanolon zusätzlich aufgeführt.


S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen


Insuline werden ab 2013 nicht mehr in der Gruppe S2, sondern in der Gruppe S 4.5a (Metabolische Modulatoren) aufgeführt.


S3) ß2-Agonisten


Für die therapeutische Anwendung von Formoterol wurde die erlaubte Dosierung (Maximum 54µg über 24h) erhöht. Konzentrationen im Urin von > 40 ng/ml Formoterol (bisher > 30 ng/ml) werden von den Laboratorien als Adverse Analytical Finding berichtet.


S4) Hormon- und Metabolische Modulatoren

Insuline werden ab 2013 in der Gruppe S 4.5a (Metabolische Modulatoren) aufgeführt (bisher in der Gruppe S2).


M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten


Der bisherige Titel "Methoden zur Verbesserung des Sauerstofftransports" wurde geändert.
Der bisher unter M2.3 aufgeführte Paragraph zur Blutmanipulation wird nun unter M1.3 aufgelistet.
M1.3 Jede Form der physikalischen oder chemischen intravaskulären Manipulation von Blut oder Blutkomponenten wird verboten.


M2) Chemische und Physikalische Manipulation

Der bisher unter M2.3 aufgeführte Paragraph "Sequenzielle Abnahme, Manipulation und Rückzufuhr jeder Menge von Blut in das zirkulierende System" wurde gelöscht und wird ab 2013 unter M1.3 verboten. Dabei wurde die Formulierung geändert.
 

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2012

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2012

Download der Liste 2012 

7. Oktober 2011: Neue Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2012

Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2011 gibt es für 2012 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
    S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
    S1) Anabole Wirkstoffe
    S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
    S3) ß2-Agonisten
    S4) Hormon- und Metabolische-Modulatoren
    S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
    M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
    M2) Chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
    Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
    S6) Stimulanzien
    S7) Narkotika
    S8) Cannabinoide
    S9) Glucocorticoidesteroide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
    P1) Alkohol
    P2) Beta-Blocker


Änderungen

S1) Anabole Wirkstoffe

    In der Beispielliste der endogenen Hormonmetaboliten werden explizit Metaboliten von DHEA wie 7a-Hydroxy-DHEA, 7ß-Hydroxy-DHEA und 7-Keto-DHEA namentlich aufgeführt.

S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen

    Platelet-Derived Preparations (z.B. Thrombozytenkonzentrate,"blood spinning") werden von der Liste genommen. Ein Grund für die Entscheidung ist, dass es keine Hinweise gibt, dass hiermit leistungssteigernde Effekte erzielt werden können.

S3) ß2-Agonisten

    Für die therapeutische Anwendung von Formoterol erfolgt die Änderung:
    "Alle ß2-Agonisten sind verboten, mit Ausnahme von Salbutamol (Maximum 1600µg über 24h), Formoterol (Maximum 36µg über 24h) und Salmetrol, wenn sie inhalativ angewendet werden. Hierzu bedarf es keiner Angabe "Declaration of Use" mehr."
    Konzentrationen im Urin von > 1000ng/ml Salbutamol und > 30 ng/ml Formoterol werden von den Laboratorien als Adverse Analytical Finding berichtet.

S4) Hormon- und Metabolische-Modulatoren

    Die bisherige Gruppe mit dem Namen Hormonantagonisten und Modulatoren wird erweitert und umbenannt. Mit dem Zusatz Metabolische-Modulatoren werden die Substanzen GW1516 und AICAR aufgenommen, die bisher als Gendopingsubstanzen unter der Gruppe M3 Gendoping aufgeführt waren.

M2) Chemische und physikalische Manipulationen

    Volumen und Häufigkeit von intravenösen Infusionen werden spezifiziert: Infusionen von mehr als 50 ml in einem Zeitraum von 6 Stunden sind demnach verboten, wenn sie medizinisch nicht begründet sind.

M3) Gendoping

    Die Gruppe wurde neu strukturiert. Die bisher aufgeführten Gendopingsubstanzen GW1516 und AICAR werden der Gruppe S4 zugeordnet..
 

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2011

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2011

Download der Liste 2011 

22. November 2010: Neue Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2011

Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2010 gibt es für 2011 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
    S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Neu! Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinschen Prüfphasen sind)
    S1) Anabole Wirkstoffe
    S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
    S3) ß2-Agonisten
    S4) Hormonantagonisten und Modulatoren
    S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
    M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
    M2) Chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
    S6) Stimulanzien
    S7) Narkotika
    S8) Cannabinoide
    S9) Glucocorticoidesteroide

    III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
    P1) Alkohol
    P2) Beta-Blocker

Änderungen

S0) Neu! Non-Approved Substances (medizinisch nicht zugelassene Substanzen)

    Diese Gruppe wird als neue Gruppe aufgenommen. Damit soll verhindert werden, dass Substanzen, die noch in der medizinischen Entwicklung und als Medikamente noch nicht zugelassen sind, bereits von Sportlern missbraucht werden können.

S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen

    Zur Gruppe der "Erythropoese stimulierenden Substanzen" wird als weiteres Beispiel HIF-Stabilisatoren (hypoxia-inducible factor (HIF)-stabilizers) namentlich aufgeführt und verboten.

    Platelet-Derived Preparations (z.B. Thrombozytenkonzentrate,"blood spinning") werden von der Liste genommen. Ein Grund für die Entscheidung ist, dass es keine Hinweise gibt, das hiermit leistungssteigernde Effekte erzielt werden können.

S3) ß2-Agonisten

    Alle 2-Agonisten sind verboten, mit Ausnahme von Salbutamol (1600µg über 24h) und Salmetrol, wenn sie inhalativ angewednet werden. Hierzu bedarf es keiner Angabe "Declaration of Use" mehr.

S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen

    Desmopressin wird als maskierdende Substanz verboten.
    Desmopressin ist ein synthetisches Analog zum natürlichen, humanen L-Arginin-Vasopressin. Es wirkt im Gegensatz zu Diuretika anti-diuretisch. (Die pharmakologische Wirkung ist eine erhöhte Rückresorption von Wasser aus dem Primärharn und damit verbunden eine Verringerung der ausgeschiedenen Urinmenge.)

M2) Chemische und physikalische Manipulationen

    Als weiterer Punkt 3 wird erstmalig unter der Methode M2 die Abnahme, Manipulation und Retransfusion von Blutzellen verboten.

S8) Cannabinoide

    Marihuana-ähnliche Substanzen werden als Cannabimimetika mit Beispielen für "Spice", das JWH018 und JWH073 enthält, namentlich verboten.

S9) Glucocorticosteroide

    Alle Glucocorticosteroide sind verboten, wenn sie oral, intravenös, intramuskulär oder rektal verabreicht werden.
    (Für alle anderen nicht verbotenen Applikationsformen sind Angaben "Declaration of Use" nicht mehr erforderlich.
 

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2010

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2010

Download der Liste 2010

16. Oktober 2009: Neue Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2010

Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2009 gibt es für 2010 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
    S1) Anabole Wirkstoffe
    S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen (Umbennenung da bisher: Hormone und verwandte Substanzen)
    S3) ß2-Agonisten
    S4) Hormonantagonisten und Modulatoren
    S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
    M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
    M2) Chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
    Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
    S6) Stimulanzien
    S7) Narkotika
    S8) Cannabinoide
    S9) Glucocorticosteroide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
    P1) Alkohol
    P2) Beta-Blocker

Änderungen

S1) Anabole Wirkstoffe

    keine wesentlichen Änderungen

S2) Hormone und verwandte Substanzen
neue Bezeichnung der Gruppe: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen

    Die bisherige Bezeichnung der Substanzgruppe wird umbenannt in "Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen". Damit wird zur besseren Abgrenzung von anderen Hormonen wieder der Begriff "Peptidhormone" eingeführt.

    Zu der Gruppe "Erythropoese stimulierende Substanzen" wird als Beispiel CERA (Methoxy-polyethylene glycol-epoitin) aufgelistet.

    Zur Gruppe der Wachstumsfaktoren werden erstmals konkrete Beispiele aufgeführt wie: Platelet-Derived Growth Factor (PDGF), Fibroblast Growth Factor (FGF), Vascular-Endothelial Growth Factor (VEGF) und Hepatocyte Growth Factor (HGF).

    Der Status von Platelet-Derived Preparations (z.B. Platelet Rich Plasma (Thrombozytenkonzentrat PRP, "blood spinning") wird präzisiert. Eine intramuskuläre Anwendung (Injektion) ist verboten, während andere Applikationswege gemeldet werden müssen (Declaration of Use).
    .

S3) ß2-Agonisten

    Für die inhalative Anwendung von Salbutamol und Salmeterol wird keine TUE (Therapeutischen Ausnahmeregelung) verlangt, sondern nur eine Meldung (Declaration of Use).

S4) Hormonantagonisten und Modulatoren

    Zwei Substanzen werden als Beispiele zur Gruppe der Aromatase-Inhibitoren namentlich neu aufgeführt: Androsten-3,6,17-trion (6-oxo) und Androsta-1,4,6-trien-3,17-dion.

S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen

    Als weiteres Beispiel wird der Plasmaexpander Glycerol namentlich aufgelistet und im Gegensatz zu Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke (HES) und Mannitol (nur die intravenöse Applikationsform verboten) auch oral verboten.

    Für erlaubte Diuretika wird die Beispielliste erweitert: Pamabrom wird nicht verboten.

M1) Verbesserung des Sauerstofftransports

    Die Aufnahme von zusätzlichem Sauerstoff ist nicht verboten.

M2) Chemische und physikalische Manipulationen

    Als Manipulationsmittel werden als Beispiel erstmals namentlich Proteasen verboten.

M3) Gendoping

    Das Verbot des Gendopings wird in zwei Methoden unterteilt:
    1. Übertragung von Zellen oder genetischem Matrial (z.B. DNA, RNA)
    2. Die Anwendung pharmazeutischer oder physiologischer Wirkstoffe zur Veränderung der Genexpression

S6) Stimulanzien

    a) nicht spezifizierte Stimulanzien

    Die Beispielliste der spezifizierte Stimulanzien wird um drei Substanzen ergänzt:
    Benfluorex, Prenylamin und Methylhexanamin.

    b) spezifizierte Stimulanzien*

    Pseudoephedrin wird erneut auf die Verbotsliste gesetzt und zwar mit einem Grenzwert von 150µg/ml.

S8) Cannabinoide

    Neben dem Verbot von Haschisch und Marijuhana (Wirkstoff: THC = Tetrahydrocannabinol) werden auch synthetische Cannabinoide verboten und als Beispiel wird HU-210 aufgelistet.


*Spezifizierte Substanzen: Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.

Alle Verbotenen Substanzen werden als "spezifizierte Substanzen" eingestuft mit Ausnahme der Substanzen in S1, S2.1 bis S2.5, S4.4 und S6a und verbotene Methoden M1, M2 und M3. 

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2009

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2009

Download der Liste 2009


Im Vergleich zur Liste 2008 gibt es folgende Änderungen:

Die bisherige unter Punkt IV aufgelistete Gruppierung in der Dopingliste "Spezifizierte Substanzen" wird aufgehoben.

Folgende Änderung wird im Anti-Doping-Code und nicht in der Dopingliste platziert: “Alle Verbotenen Substanzen werden als "Spezifizierte Substanzen" eingestuft mit Ausnahme der Substanzen in den Klassen S1, S2, S4.4, S6.a und den verbotenen Methoden M1, M2 und M3.

Damit soll die Möglichkeit, für "Spezifizierte Substanzen (z.B. Ephedrin)" gemäßigtere Sanktionen als eine 2 Jahressperre auszusprechen, verbessert werden.

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
    S1) Anabole Wirkstoffe
    S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)
    S3) ß2-Agonisten
    S4) Hormonantagonisten und Modulatoren
    S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
    M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
    M2) Chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
    Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
    S6) Stimulanzien
    S7) Narkotika
    S8) Cannabinoide
    S9) Glucocorticosteroide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
    P1) Alkohol
    P2) Beta-Blocker

IV. Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.


Änderungen

S1) Anabole Wirkstoffe

    Epitestosteron wird von der Grupe S5 in die Gruppe S1 verlegt.

S2) Hormone und verwandte Substanzen

    Die Bezeichnung Erythropoietin (EPO) wird durch den Begriff Erythropoese stimulierende Substanzen ersetzt und namentlich werden als Beispiele EPO, Darbepoetin und Hematid aufgeführt.

S3) ß2-Agonisten

    Hier wurde nur die Regelung für Therpeutische Ausnahmegenehmigungen geändert (näheres muss im Detail bei der NADA in Bonn angefragt werden)

S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen

    Die Alpha-Reduktase Inhibitoren Finasterid und Dutasterid werden von der Liste genommen!
    Für die Plasmaexpander Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke (HES) und Mannitol wird nur die intravenöse Applikationsform verboten.

M2) Chemische und physikalische Manipulationen

    Das bisherige Verbot der intravenösen Injektion wird spezifiziert und deutlicher zur erlaubten medizinischen Anwendungabgegrenzt.

M3) Gendoping

    Unter Gendoping werden speziell AICAR und GW1516 verboten. Allgemein werden alle Substanzen, die PPARδ und AMPK positv beeinflussen können, nicht erlaubt.
    Genauer Text auf Englisch: "Peroxisome Proliferator Activated Receptor δ (PPARδ) agonists (e.g. GW 1516) and PPARδ-AMP-activated protein kinase (AMPK) axis agonists (e.g. AICAR) are prohibited."
 

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2008

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2008


Download der Liste 2008


10. Oktober 2007:  Im Vergleich zur Liste 2007 gibt es enige Änderungen. Bei der Bennennung der Substanzgruppen die Gruppe S4 Substanzen mit anti-estrogener Wirkung erweitert und umbenannt (Details s.unten).
Änderungen bezüglich verbotener Substanzen sind im Anschluss zusammengefasst.


I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
    S1) Anabole Wirkstoffe
    S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)
    S3) ß2-Agonisten
    S4) (Substanzen mit anti-estrogener Wirkung)
    ......neu: Hormonantagonisten und Modulatoren
    S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
    M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
    M2) Chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
    Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
    S6) Stimulanzien
    S7) Narkotika
    S8) Cannabinoide
    S9) Glucocorticosteroide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
    P1) Alkohol
    P2) Beta-Blocker

IV. Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.

Änderungen

Anabole Wirkstoffe

    Die 1. Gruppe Anabole Androgene Steroide - keine Änderungen
    Die 2. Gruppe Andere Anabole Wirkstoffe wurde durch die Aufnahmen der Gruppe der Selektiven Androgenrezeptor Modulatoren erweitert (SARMs)

    (siehe auch: Thevis M, Schänzer W: Doping mit neuen Medikamenten. Medical Sports Network, (2007) 54 55

S4) (Substanzen mit anti-estrogener Wirkung)
......neu: Hormonantagonisten und Modulatoren

    Die Gruppe wurde erweitert mit der Aufnahme von Substanzen, die die Funktion des Myostatins beeinflussen (z.B. Myostatininhibitoren) können.

    siehe auch INFO zu Myostatin und Myostatingen

Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.

Die Bespielliste wurde mit der Aufnahme der Reduktaseinhibitoren wie z.B. Finasterid und Dutasterid erweitert. 

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2007

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2007


Download der Liste 2007


2. Oktober 2006:  Im Vergleich zur Liste 2006 gibt es nur wenige Änderungen. Die Anzahl der Wirkstoffgruppen und die Anzahl der verbotenen Methoden hat sich nicht geändert.
Änderungen bezüglich verbotener Substanzen sind im Anschluss zusammengefasst.

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
    S1) Anabole Wirkstoffe
    S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)
    S3) ß2-Agonisten
    S4) Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
    S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
    M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
    M2) Chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
    Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
    S6) Stimulanzien
    S7) Narkotika
    S8) Cannabinoide
    S9) Glucocorticosteroide

    III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
    P1) Alkohol
    P2) Beta-Blocker

IV. Spezifizierte Substanzen
    Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.

Änderungen

Stimulanzien

    Die Beispielliste der Stimulanzien wird um die folgenden Wirkstoffe ergänzt: Benzylpiperazin und Tuaminoheptan

    4-Phenylpiractepam, der chemische Name von Carphedon, wurde hinzugefügt.

Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.

Die Bespielliste wurde um Tuaminohepan erweitert: 

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2006

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2006


Download der Liste 2006


5. Oktober 2005: Im Vergleich zur Liste 2005 gibt es nur wenige Änderungen. Die Anzahl der Wirkstoffgruppen und die Anzahl der verbotenen Methoden hat sich nicht geändert.
Änderungen bezüglich verbotener Substanzen sind im Anschluss zusammengefasst.


I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
    S1) Anabole Wirkstoffe
    S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)
    S3) ß2-Agonisten
    S4) Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
    S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
    M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
    M2) Chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
    Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
    S6) Stimulanzien
    S7) Narkotika
    S8) Cannabinoide
    S9) Glucocorticosteroide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
    P1) Alkohol
    P2) Beta-Blocker

IV. Spezifizierte Substanzen

    Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.



Änderungen

Anabole Wirkstoffe
Anabole androgene Steroide


    Die folgenden Steroide werden namentlich aufgenommen:
    Desoxymethyltestosteron, Methasteron, Methyl-1-testosteron, Methylnortestosteron und Prostanozol

Andere anabole Wirkstoffe

    Als weiteres Beispiel wird der Wirkstoff Tibolon, ein synthetisches Steroid, aufgeführt.

Hormone und verwandte Substanzen

    Der Status der Gonadotropine HCG und LH wird geändert. Sie sind ab 1.1.2006 nur für Männer verboten (bisher auch für Frauen).

ß2-Agonsten
Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
Diuretika und andere maskierende Substanzen


    keine Änderungen

Verbotene Methoden

    keine wesentlichen Änderungen

Stimulanzien

    Die Beispieliste der Stimulanzien wird um die folgenden Wirkstoffe ergänzt: Cathin, Adrenalin, Cropropamid, Crotetamid, Cyclazodone, Etamivan, Fenbutrazate, Isomethepten, Heptaminol, L-Methylamphetamin, Meclofenaxat, p-Methylamphetamin, Norfenefrin, Octopamid, Ortetamin, Oxilofrin, Phenpromethamin, Propylhexedrin und Sibutramin

Narkotika

    keine Änderungen

Corticosteroide

    Für die äußere Anwendung (topisch) von Corticosteroiden wird keine TUE (Therapeutische Ausnahmeregelung) mehr benötigt.
    .

Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.

Die Bespielliste wurde um die fett markierten Substanzen erweitert:

Stimulanzien: Cathin, Cropropamid, Crotetamid, Ephedrin, Etamivan, Famprofazone, Heptaminol, Isomethepten, L-Methylamphetamin, Meclofenaxat, p-Methylamphetamin, Methylephedrin, Nikethamid, Norfenefrin, Octopamid, Oretamin, Oxilofrin, Phenpromethamin, Propylhexedrin, Selegilin, Sibutramin
Cannabinoide
alle inhalierbaren ß2-Agonisten (Ausnahme Clenbuterol)
Probenezid
alle Glucucorticosteroide
alle Beta-Blocker
Alkohol  

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2005

Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2005


Download der Liste 2005


26. September 2004:  Im Vergleich zur Liste 2004 sind die verbotenen Wirkstoffgruppen neu geordnet und nur in einer anderen Reihenfolge dargestellt. Die Anzahl der Wirkstoffgruppen und die Anzahl der verbotenen Methoden hat sich nicht geändert.
Änderungen bezüglich verbotener Substanzen sind im Anschluss zusammengefasst.

I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
    S1) Anabole Wirkstoffe
    S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)
    S3) ß2-Agonisten
    S4) Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
    S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
    M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
    M2) Chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
    S6) Stimulanzien
    S7) Narkotika
    S8) Cannabinoide
    S9) Glucocorticosteroide

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
    P1) Alkohol
    P2) Beta-Blocker

IV. Spezifizierte Substanzen

Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.

    Stimulanzien: Ephedrin, L-Methylamphetamin, Methylephedrin
    Cannabinoide
    alle ß2-Agonisten (Ausnahme Clenbuterol)
    Probenezid
    alle Glucucorticosteroide
    alle Beta-Blocker
    Alkohol



Änderungen

Anabole Wirkstoffe
Anabole androgene Steroide

Die folgenden Steroide werden namentlich aufgenommen:
18a-Homo-17ß-hydroxyestr-4-en-3-on, Calusteron, Ethylestrenol, Furazabol, Methyldienolon, Methyltrienolon, Norclostebol, Stenbolon und Tetrahydrogestrinon,
    darüber hinaus werden zahlreiche Metaboliten und Isomere endogener (körpereigener) Steroide zur Liste hinzugefügt


Andere anabole Wirkstoffe

    Neuer Wirkstoff Zilpaterol wird neben Clenbuterol und Zeranol aufgeführt.


Hormone und verwandte Substanzen

  • Der Begriff für die Wirkstoffgruppe Peptidhormone wird geändert in Hormone
  • Die Gruppe der Wachstumsfaktoren wird als Mechano Growth Faktors (MGFs) allgemein verboten.
  • Gonadotropine wie z.B. HCG und LH sind nicht nur für Männer verboten, sondern ab 1.1.2005 auch für Frauen.


ß2-Agonsten

ß2-Agonisten werden wie vor 2004 auch für die Zeit außerhalb des Wettkampfes verboten.


Substanzen mit anti-estrogener Wirkung

Die Gruppe wird nun in 3 Substanzklassen geteilt, wobei namentlich die fett markierten Substanzen neu ausgewiesen werden.

  1. Aromatase-Inhibitoren:z.B. Anastrozol, Letrozol, Aminogluthetimid, Exemestan, Formestan, Testolacton
  2.  Selektive Estrogenrezeptor Modulatoren: z.B. Raloxifen, Tamoxifen, Toremifen
  3. Andere Substanzen mit anti-estrogener Wirkung: z.B. Clomiphen, Cyclofenil, Fulvestrant

Das bisherige Verbot galt nur für männliche Athleten, ab.1.1.2005 gilt das Verbot auch für weibliche Athleten.


Diuretika und andere maskierende Substanzen


Zu der Gruppe der Diuretika wird namentlich Metolazon hinzugefügt, und als verbotene maskierende Substanzen wird die Wirkstoffgruppe der 5alpha-Reduktase-Inhibitoren (z.B. Finasterid und Dutasterid) verboten.


Chemische und physikalische Manipulation


Bisher wurde die Gruppe mit "Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation" ausgewiesen. Da aber alle pharmakologischen Manipulationen unter S5 Diuretika und andere maskierende Substanzen erfasst werden, ist der Begriff "pharmakologisch" an dieser Stelle nicht mehr angebracht.

Als eine weitere Möglichkeit der Manipulation wurde die Anwendung von Intravenösen Injektionen als Manipulation des Blutvolumens ausgewiesen, mit Ausnahme einer medizinisch begründeten akuten Behandlung.


Stimulanzien

Neu auf der Liste werden namentlich folgende Substanzen aufgeführt:    Famprofazon und Fencamin


Narkotika

Folgende Narkotika werden namentlich auf die Liste gesetzt: Fentanyl und seine Derivate


Corticosteroide

Dermatologische Präparate (Präparate zur Behandlung von Hauterkrankungen) sind nicht verboten. 

Neues Dopingreglement der WADA gültig ab 1. Januar 2004

Neues Dopingreglement der WADA gültig ab 1. Januar 2004

Download der Liste


Neue Liste ab 1.1.2004
(Die Liste ist grundsätzlich neu gegliedert)

I. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
    S1) Stimulanzien
    S2) Narkotika
    S3) Cannabinoide
    S4) Anabole Wirkstoffe
    S5) Peptidhormone
    S6) ß2-Agonisten
    S7) Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
    S8) Maskierende Substanzen*
    S9) Corticosteroide
    * unter dieser Gruppe werden u.a. nun alle Diuretika aufgelistet
    M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
    M2) Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

II. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
    S4) Anabole Wirkstoffe
    S5) Peptidhormone
    S6) ß2-Agonisten**
    S7) Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
    S8) Maskierende Substanzen
    ** nur Clenbuterol und Salbutamol (für Salbutamol nur, wenn die Konzentration im Urin > 1000ng/ml ist)
    M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
    M2) Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulationen
    M3) Gendoping

III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
    P1) Alkohol
    P2) Beta-Blocker
    P3) Diuretika***
    *** grundsätzlich sind alle Diuretika unter S8 als maskierende Substanzen verboten. Für spezielle Sportarten mit Gewichtsklassen gelten weitere Regeln.

IV. Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.

    Stimulanzien: Ephedrin, L-Methylamphetamin, Methylephedrin
    Cannabinoide
    Inhalierte ß2-Agonisten (Ausnahme Clenbuterol)
    Diuretika (nicht für Sportarten unter P3)
    Maskierende Substanzen: Probenezid
    Beta-Blocker
    Alkohol

     

Änderungen

Stimulanzien

Die folgenden Substanzen werden von der Liste genommen: Coffein, Phenylpropanolamin und Pseudoephedrin.

Neu auf der Liste werden namentliche folgende Substanzen aufgeführt:
Adrafinil, Amphetaminil, Benzphetamin, Dimethylamphetamin, Furfenorex, Methylamphetamin und Modafinil


Narkotika

Folgende Narkotika wurden namentlich auf die Liste gesetzt: Hydrocodon, Oxycodon und Oxymorphon.
Der bisherige Zusatz "und verwandte Verbindungen" wurde gestrichen, so dass nur die Narkotika verboten sind, die explizit aufgeführt sind.


Anabole Wirkstoffe
Anabole androgene Steroide


Die folgenden Steroide wurden namentlich aufgenommen: Boldion, 1-Androsten-3,17-dion, 4-Hydroxy-19-nortestosteron, 4-Hydroxytestosteron, Mestanolon, Oxabolon, Quinbolon, Stenbolon und 1-Testosteron.


Andere anabole Wirkstoffe

Unter "Andere anabole Wirkstoffe" werden Clenbuterol und Zeranol verboten.
Zeranol wurde neu aufgenommen.


Lokalanästhetika

Die Gruppe der Lokalanästhetika, die bisher unter der Gruppe "eingeschränkt zugelassene Wirkstoffe" aufgeführt war, wird vollständig von der Liste genommen. 

Dopinglisten des IOC für die Jahre 1999 bis 2003

Dopinglisten des IOC für die Jahre 1999 bis 2003

Die IOC-Dopinglisten zum Download:

IOC-Liste 2003

IOC-Liste 2001/2002

IOC-Liste 2000

IOC-Liste 1999

 

Weiterführende Informationen