Beta-Blocker

Beta-Blocker, die ähnlich wie Alkohol zur Beruhigung eingesetzt werden, können als Dopingmittel in Sportarten missbraucht werden, wo eine sympathische Erregung (z.B. Wettkampfnervosität) zu Leistungseinbußen führen kann. Sie sind für die folgenden Sportarten für den Wettkampf verboten: 

Aktuelle Verbotsliste vom 1.1.2017

Verban (engl.)Abk.Verband (deutsch)
Archery*FITABogenschießen*
AutomonileFIAAutosport
Billiards (all disciplines)WCBSBilliard
DartsWDFPfeilwerfen
GolfIGFGolf
ShootingISSF, IPCSchießen*
Skiing/Snwoboarding**FISSki**
Underwater sportsCMASTauchsport

* auch in der Phase außerhalb des Wettkampfes
** Skispringen und Freestyle Snowbaord

 

Information zu Beta-Blockern auf dieser Webseite bis 31.12.2003
(aus Donike und Rauth 1996)

Die Medizinische Kommission des IOC hat die therapeutischen Indikationen von ß-Blockern 1984 noch erlaubt, dann aber ab 1988 grundsätzlich verboten.

Es ist festzustellen, dass für die Kontrolle des Bluthochdrucks, der Störungen des Herzrhythmus, der Verhinderung von Angina Pectoris und von Migräneanfällen eine breite Palette von anderen wirksamen Medikamenten vorhanden ist.

Wegen der anhaltenden Verwendung von ß-Blockern in einigen Sportarten, bei denen die körperliche Anstrengung von keiner oder geringerer Bedeutung ist, behält sich die Medizinische Kommission des IOC das Recht vor, in diesen Sportarten die Verwendung von ß-Blockern zu überprüfen.

Diese Überprüfung wird jedoch nicht in den Ausdauersportarten stattfinden, bei denen über längere Zeiten höhere Anforderungen an das Herz-Kreislaufsystem und die Energieerzeugung gestellt werden. In diesen Fällen schränken bekanntlich ß-Blocker die Leistungsfähigkeit ein, so dass sich eine Kontrolle erübrigt.

Dopingkontrollen auf ß-Blocker werden auf Verlangen eines internationalen Verbandes (z.B. bei den Schießwettbewerben inklusive Bogenschießen und Moderner Fünfkampf, im Bob- und Schlittensport, beim Turmspringen, beim Skispringen u.a.) und nach Ermessen der Medizinischen Kommission des IOC durchgeführt."

Letzte Änderung 17.05.2017