Was ist Doping?

Die Definition der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA):

"Doping ist das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, seines Metaboliten oder eines Markers in Körperbestandteilen eines Athleten. Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden," usw. (siehe auch WADA-Dopingdefinition, World Anti-Doping Code, Artikel 1 und 2)

Doping-Reglements

Die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit unter Zuhilfenahme von pharmakologischen Wirkstoffen ist sicherlich ein alter Wunschtraum der Menschheit.

Hierbei sind wirksame Substanzen, die aus pflanzlichen Naturstoffen isoliert bzw. zu medizinischen Zwecken synthetisiert wurden, um entsprechende Krankheitszustände zu heilen, immer wieder verwendet worden.

Geschichte

Bereits in der Antike wurden bei Sportwettkämpfen stimulierende Substanzen eingesetzt, um Vorteile im Wettkampf zu erzielen. Inwieweit in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit Wiederbeginn der Olympischen Spiele bis Ende der 60er Jahre Dopingsubstanzen zur Leistungssteigerung im Sport eingesetzt wurden, kann nur vermutet werden. Auf jeden Fall gab es noch keine Regeln, die Doping als Verbot auswiesen.

Nachdem es in den 60er Jahren zu einigen Todesfällen im Radrennsport, insbesondere in Verbindung mit der Einnahme von Stimulanzien aus der Reihe der Amphetamine, gekommen war, wurden von den Sportverbänden Antidoping-Regeln aufgestellt.

Der bekannteste Todesfall im Radrennsport war der des Radrennfahres Tom Simpson, der 1967 während der Tour de France tödlich zusammenbrach. Ursache hierfür war die Einnahme von Amphetamin im Zusammenwirken mit der extremen Temperaturbelastung.

Die ersten Antidopingregeln wurden gegen die Anwendung von Stimulanzien und Narkotika im Wettkampf ausgesprochen. Dieses Verbot wurde im Laufe der Jahre auf weitere Substanzklassen erweitert.

Definition des Dopings

Zur Definition des Dopings gibt es verschiedene Ansätze, wie z.B. der des Europarates. Definition des Europarates von 1963 (Komitee für außerschulische Erziehung):

"Doping ist die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form und physiologischer Substanzen in abnormaler Form oder auf abnormalem Weg an gesunde Personen mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung für den Wettkampf. Außerdem müssen verschiedene psychologische Maßnahmen zur Leistungssteigerung des Sportlers als Doping angesehen werden."

Für eine mögliche Dopingregel und ihre Kontrolle bleibt diese Definition aber sehr unbefriedigend, da sie nicht eindeutig und klar Sachverhalte definiert, um einen Regelverstoß effektiv zu kontrollieren.

IOC-Regel bis Ende 2003

Bis Ende 2003 galt die Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des IOC. Die Regel des IOC war eine pragmatische Definition des Dopings: Doping ist verboten. Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden.

Diese Regel hatten fast alle Internationalen Sportfachverbände in ihren Dopingbestimmungen einfließen lassen bzw. vollständig übernommen. Abweichungen zu dieser Regel gab es bei einzelnen Fachverbänden, wie z.B. bei der IAAF (International Amateur Athletic Federation = Internationaler Leichtathletikverband).

Definition der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) ab 1.1.2004

Seit dem 1.1.2004 gilt die Doping-Definition der Welt Anti-Doping Agentur (WADA), womit das bisherige Reglement des IOC erweitert wurde. Die verschiedenen Abschnitte der Definition sind im Artikel 1 und 2 des World Anti-Doping Codes zusammen gefasst:

Artikel 1 Definition von Doping

Doping ist definiert als ein ein- oder mehrmaliger Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln wie sie in Artikel 2.1 bis 2.8 ausgewiesen sind.

Artikel 2 Verstöße gegen die Anti-Doping-Regeln

Die folgenden Artikel stellen Verstöße gegen die Anti-Doping-Regeln:

2.1 Die Anwesenheit einer verbotenen Substanz, deren Metaboliten oder eines Markers in einer dem Athleten entnommenen Probe (Anmerkung des Verfassers: z.B.Urinprobe des Athleten)

2.2 Die Anwendung bzw. der Versuch der Anwendung einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode

2.3 Verweigerung oder Nichterfüllung (ohne ausreichende Begründung) der Abgabe einer Probe nach Aufforderung zur Dopingkontrolle entsprechend der Authorisierung durch die Anti-Doping-Regeln

2.4 Verhinderung der Verfügbarkeit bei Kontrollen außerhalb des Wettkampfes einschließlich des Unterlassens der Aufenthaltsmeldepflicht

2.5 Betrug oder der Versuch eines Betruges bei der Dopingkontrolle

2.6 Besitz von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden

2.7 Weitergabe jeglicher verbotenen Substanz oder verbotenen Methode

2.8 Anstiftung, Mitbeteiligung, Unterstützung oder Ermutigung zur Anwendung oder zum Versuch einer Anwendung einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode oder jegliche Art der Beteiligung an einem Verstoß gegen die Anti-Doping Regeln

Definition der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) ab 1.1.2015

Ab 1.1.2015 wurde der World Anti-Doping Codes hinischtlich der Definition überarbeitet (siehe World-Anti-Doping-Code 2015).

Artikel 1 Definition von Doping

Doping ist definiert als ein ein- oder mehrmaliger Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln wie sie in Artikel 2.1 bis 2.10 ausgewiesen sind.

Artikel 2 Verstöße gegen die Anti-Doping-Regeln

Die folgenden Artikel stellen Verstöße gegen die Anti-Doping-Regeln dar:

2.1 Vorhandensein einer Verbotenen Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der Probe eines Athleten

2.2 Der Gebrauch oder der Versuch des Gebrauchs einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen Methode durch einen Athleten

2.3 Umgehung der Probenahme oder die Weigerung oder das Unterlassen, sich einer Probenahme zu unterziehen

2.4 Meldepflichtverstöße

2.5 Die Unzulässige Einflussnahme oder der Versuch der Unzulässigen Einflussnahme auf irgendeinen Teil des Dopingkontrollverfahrens

2.6 Besitz einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen Methode
2.7 Das Inverkehrbringen oder der Versuch des Inverkehrbringens von einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen Methode

2.8 Die Verabreichung oder der Versuch der Verabreichung an Athleten von Verbotenen Substanzen oder Verbotenen Methoden

2.9 Tatbeteiligung

2.10 Verbotener Umgang