M.Sc. Sportphysiotherapie

Bewerbung & Zulassung

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Themen Zulassung, Bewerbung, Fristen und Termine.

Zulassung - Allgemeine Voraussetzungen

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den M.Sc. Sportphysiotherapie sind in der Prüfungs- und Zugangsordnung geregelt.

 

Es gelten folgende Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme des Studiums:

  • Erfolgreicher Abschluss eines physiotherapeutischen oder sportwissenschaftlichen Studiums mit mindestens 180 ECTS oder ein adäquater akademischer Abschluss

UND

  • Ausbildung zum*zur Physiotherapeut*in bzw. Anerkennung des Studiums der Physiotherapie mit Arbeitszulassung (Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Physiotherapeut*in“)

UND

  • mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Physiotherapie

UND

  • Nachweis der Sporttauglichkeit (Bescheinigung vom Hausarzt ausreichend)

 

Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen zum Abschluss des Studiums:

  • Nachweis extern erbrachter Leistungen mit bis zu 60 Credit Points zur Anmeldung der Masterthesis. Sie können diese vor oder aber auch im Laufe Ihres Studiums erbringen (siehe Prüfungs- und Zugangsordnung § 10).*

    Wichtig: Sollten Sie bereits Leistungen dieser Art erbracht haben, reichen Sie die entsprechenden Nachweise bitte unbedingt bereits bei der Bewerbung mit ein.

 

* Zur Erlangung eines Mastertitels benötigen Sie insgesamt 300 Credit Points (CP). Um das Studium des Masterstudiengangs M.Sc. Sportphysiotherapie abzuschließen, müssen Sie zur Anmeldung der Masterthesis insgesamt 240 CP aus Ihrem Erststudium und ggf. weiterer extern erbrachter Leistungen nachweisen. Zusammen mit dem Studium des M.Sc. Sportphysiotherapie an der DSHS Köln ergeben sich damit 300 CP. D. h.:

  • Wenn Sie einen ersten Studiengang mit 180 CP absolviert haben, müssen Sie 60 CP aus extern erbrachten Leistungen zusätzlich nachweisen.
  • Wenn Sie einen ersten Studiengang mit 210 CP absolviert haben, müssen Sie 30 CP aus extern erbrachten Leistungen zusätzlich nachweisen.
  • Wenn Sie einen ersten Studiengang mit 240 CP absolviert haben, müssen Sie keine weiteren extern erbrachten Leistungen nachweisen.

Diese zusätzlich nachzuweisenden CP können durch Leistungen aus den folgenden Bereichen angerechnet werden:

a) physiotherapeutische Aus- und Weiterbildung
b) wissenschaftliche Tätigkeit oder
c) Tätigkeiten im Leistungssport

Exemplarische Möglichkeiten von thematisch passenden Weiterbildungen, Tätigkeiten im Leistungssport oder in der Wissenschaft zeigt Ihnen der Anrechnungskatalog auf.

Zur Verdeutlichung finden Sie hier drei Beispiele:

Beispiel 1: Studienabschluss (PHYSIOTHERAPIE DUAL) mit 240 CP

Sie reichen mit Ihrer Bewerbung zum M.Sc. Sportphysiotherapie die Bachelorurkunde und das Transcript of Records einer Hochschule über einen dualen Studienabschluss „Physiotherapie“ (also erster Studiengang mit integrierter Physiotherapieausbildung) mit insgesamt 240 CP ein. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs M.Sc. Sportphysiotherapie erwerben Sie 60 CP und weisen somit die für den Mastertitel notwendigen 300 CP nach. Der Erwerb weiterer CP über zusätzliche Leistungen außerhalb des Studiums ist nicht notwendig.

Beispiel 2: Studienabschluss (PHYSIOTHERAPIE DUAL) mit 180 bzw. 210 CP

Sie reichen mit Ihrer Bewerbung zum M.Sc. Sportphysiotherapie die Bachelorurkunde und das Transcript of Records einer Hochschule über einen dualen Studienabschluss „Physiotherapie“ (also erster Studiengang mit integrierter Physiotherapieausbildung) mit insgesamt 180 CP bzw. 210 CP ein. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs M.Sc. Sportphysiotherapie erwerben Sie 60 CP. Sie haben somit insgesamt 240 CP bzw. 270 CP erworben. Die für den Mastertitel noch fehlenden 30 CP (1. Abschluss mit 210 CP) bzw. 60 CP (1. Abschluss mit 180 CP) müssen Sie spätestens bis zur Anmeldung Ihrer Masterthesis im Rahmen des Studiengangs M.Sc. Sportphysiotherapie über zusätzliche Leistungen außerhalb des Studiums erbringen. Beispiele möglicher anzuerkennender Leistungen finden Sie im Anrechnungskatalog.

Beispiel 3: Studienabschluss UND Physiotherapieausbildung (NICHT DUAL)

Sie haben eine Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/Physiotherapeutin absolviert UND einen ersten akademischen Studiengang mit mindestens 180 CP absolviert. Ihnen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss des M.Sc. Sportphysiotherapie bis zu 60 CP, welche bis zur Anmeldung der Masterthesis nachzuweisen sind, anerkannt werden. Geprüft wird die inhaltliche Passung des ersten Studienganges zum Berufsfeld Physiotherapie. Hierauf erfolgt eine mögliche Anerkennung einer individuellen Anzahl von bis zu 60 CP. Ggf. müssen darüber hinaus weitere Leistungen erbracht werden. Der Prüfungsausschuss des Studiengangs prüft und entscheidet für jede*n Teilnehmer*in individuell die Möglichkeiten der Anerkennung eingereichter Unterlagen. Als Faustformel für Sie gilt: je 25 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) erhalten Sie einen CP bei inhaltlicher Passung.

Zulassung – Ausländische Bewerber*innen

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss können zugelassen werden, soweit die Gleichwertigkeit mit einem Abschluss nach §4, Absatz 1 der Prüfungs- und Zugangsordnung nachgewiesen wird. Für die Entscheidung über die Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen oder entsprechende gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen.

Zulassung – Sprachkenntnisse

Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist Deutsch. Es werden zusätzlich englische Texte verwendet. Ausländische Studienbewerber*innen müssen für ein Studium an einer deutschen Hochschule Deutschkenntnisse nachweisen, d.h. sie müssen eine der beiden folgenden universitären Sprachprüfungen abgelegt haben, um ihr Sprachniveau ungefähr auf Stufe C1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachzuweisen:

  • DSH: Mindestens Niveau 2 ("Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber")

ODER

  • TestDaF: Mindestens Niveau 4 (C1) (Der "TestDaF" ist eine Sprachprüfung auf fortgeschrittenem Niveau. Er reicht von der Stufe B2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und ist die von allen deutschen Hochschulen als Zulassungsvoraussetzung anerkannte sprachliche Qualifikation.)
Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen müssen insgesamt beinhalten:

  • Entsprechende Nachweise* (s. „Zulassung – Allgemeine Voraussetzungen“, sowie ggf. s. „Zulassung – Sprachkenntnisse“)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Sporttauglichkeit (Bescheinigung vom Hausarzt ausreichend)

* Bitte achten Sie bei den Nachweisen zur Berufstätigkeit darauf, dass der genaue Umfang, d.h. Dauer (Start- und Enddatum) sowie die Anzahl der Wochenstunden angegeben ist. Auf den Nachweisen zu Fort- und Weiterbildungen muss das Datum, bzw. der Zeitraum der Veranstaltung angegeben sein, die Anzahl der Unterrichts-/Lerneinheiten bzw. die Credit Points (ECTS). Selbstständigkeit in einem relevanten Bereich wird über die Gewerbeanmeldung nachgewiesen.

 

Achtung: Die Bewerbung erfolgt ab sofort nur noch über das Campusmanagementportal mySpoho. Wählen Sie unter Antragsdaten das Sommersemester 2025 aus. Laden Sie dort ab Mitte August bis spätestens 31.10. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in digitaler Form hoch:

Jetzt bewerben!

 

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Universitären Weiterbildung:

Fristen und Termine

Nächster Studienbeginn

April 2025

Bewerbungszeitraum für den nächsten Studienbeginn

Mitte August 2024 bis 31.10.2024

Bewerbungsfrist für den nächsten Studienbeginn

31.10.2024

Prüfung der Bewerbungen, ggf. Rückfragen an Bewerber*innen 

ab November 2024

Versand der Zulassungsbescheide

ab Dezember 2024

Einschreibung

ab Januar 2025