M.Sc. Sportphysiotherapie

Studiengebühr

Die Studiengebühr pro Semester des Studiengangs Master of Science Sportphysiotherapie beträgt 2.800 Euro. Diese Studiengebühr pro Semester wird durch die Studierenden vor Beginn des jeweiligen Semesters überwiesen. Die Gesamtkosten betragen somit 11.200 Euro für das gesamte Studium. Darin enthalten sind die Einschreibungs- und alle Prüfungsgebühren.

Unterbringung und Verpflegung

Unterbringung und Verpflegung müssen von den Studierenden individuell organisiert und finanziert werden. Auf dem Campus der Deutschen Sporthochschule Köln befindet sich das Gästehaus, welches Unterbringungsmöglichkeiten zu Sonderkonditionen für Sie bereithält. Geben Sie dafür bitte direkt bei Ihrer Buchungsanfrage an, dass Sie diesen Weiterbildungsmaster an der Sporthochschule studieren. Auf Nachfrage helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach entsprechenden Möglichkeiten der Unterbringung.

Finanzierung

Einen guten Überblick über die vielfältigen Fördermöglichkeiten in der wissenschaftlichen Weiterbildung bekommen Sie in der aktuellen Broschüre:

"Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung" der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF)

 

Nachfolgend haben wir Ihnen zudem die wichtigsten Fördermöglichkeiten zusammengestellt:

Finanzielle Förderungen

Bundesprogramme

Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium können junge Menschen unter 25 Jahren mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Anspruch nehmen, um ihre weitere berufliche Qualifizierung zu finanzieren.

Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW fördert die Landesregierung berufliche Weiterbildung und unterstützt insbesondere kleine Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende.

 

Länderprogramme

Baden-Württemberg: Förderprogramm für Fachkurse
Bayern: Bayrischer Bildungsscheck
Bremen Weiterbildungsscheck
Hamburg: Weiterbildungsbonus
Mecklenburg-Vorpommern: Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten
Niedersachsen: Weiterbildung in Niedersachsen – WiN
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
Rheinland-Pfalz: Qualischeck
Sachsen-Anhalt: WEITERBILDUNG DIREKT
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Thüringen: Weiterbildungsscheck

 

Programme in Österreich

Förderungen für Aus- und Weiterbildung

Bildungskredite / Studienkredite

Bildungskredit der Bundesregierung (Abwicklung durch KfW)
Der Bildungskredit der Bundesregierung wird unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern bzw. Lebenspartner*in gewährt. Die Abwicklung erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei einem Zinssatz von derzeit über 9% (Stand November 2023) sollte genau geprüft werden, ob dies die individuell beste Finanzierungsform darstellt.

Darlehen in Notlagen des Kölner Studierendenwerks
In Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie über die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerks spezielle Darlehen und Zuschüsse für Studierende beantragen.

Weitere Unterstützung

Förderung durch das Finanzamt = Steuern sparen
Ausgaben für ein Zweitstudium oder eine Weiterbildung können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den absetzbaren Kosten zählen neben den Gebühren für die Weiterbildung bzw. das Studium auch Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung, Arbeitsmittel, Zinsen für Studienkredite, etc.

Übernimmt ein Arbeitgeber die Gebühren, kann er diese als Betriebsausgaben geltend machen, sofern die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind.

Kindergeld
Kindergeld kann bis zu einem Alter von 25 Jahren ausgezahlt werden, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet (unter Umständen auch im Zweitstudium), in einer Übergangszeit z.B. zwischen Schulabschluss und Studium oder wenn es arbeitslos ist.

Wohngeld
Unter Umständen können Sie Wohngeld, also einen staatlichen Zuschuss zur Miete und zu den Heizkosten beantragen. Ansprechpartner hierfür ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.

Familienservice der Deutschen Sporthochschule
Der Familienservice der DSHS unterstützt Studierende und Mitarbeiter mit diversen Angeboten, um eine Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern.

Warum sind Weiterbildungsmaster kostenpflichtig?

Nach dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) gehört die wissenschaftliche Weiterbildung gemäß §3 Aufgaben, Absatz 1 zu den Kernaufgaben der Hochschulen. Weiter heißt es in §62 „Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung“, Absatz 5, dass für die Inanspruchnahme dieser erbrachten Weiterbildungsangebote kostendeckende Gebühren bzw. Entgelte festzusetzen sind. Die erhobenen Gebühren/Entgelte decken auf Basis der Vollkostenrechnung alle anfallenden Kosten z.B. für Lehrkräfte, Räume oder Mitarbeiter*innen, die für die Koordination und Betreuung der Weiterbildungen verantwortlich sind, ab. Etwaig anfallende Kosten für Übernachtungen, Verpflegung oder ggf. Lehrbücher sind nicht inkludiert und müssen individuell gezahlt werden.