Dopingkontrolle

Zur Überprüfung der Anti-Doping-Regeln werden Athleten nach einem Wettkampf oder für die Zeit außerhalb des Wettkampfes ausgewählt und werden zur Abgabe einer Urin- oder Blutprobe aufgefordert. Die Auswahl der Athleten für die Dopingkontrolle erfolgt nach dem jeweiligen Reglement des zuständigen Sport-Verbandes oder der zuständigen Anti-Doping-Organisation.

In Deutschland z.B. werden alle Kontrollen für die Zeit außerhalb des Wettkampfes von der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) geplant und vorgenommen. Bei der Doping-Kontrolle geben die Athleten einen Urin ab, der  zu 2/3 in eine A-Probenflasche und zu 1/3 in eine B-Probenflasche aufgeteilt wird. Anschließend werden beide Probenflaschen  in Anwesenheit des Athleten versiegelt.

Dopingkontrolllabor

Beide Proben werden in ein von der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) akkreditiertes Doping-kontrolllabor transportiert, wo zuerst die Analyse der A-Probe erfolgt. Wird in der A-Probe eine verbotene Dopingsubstanz oder die Anwendung einer verbotenen Methode nachgewiesen, so erfolgt die Benachrichtigung des zuständigen Sport-Verbandes. Der Verband teilt dem Athleten das positive Ergebnis mit und der Athlet kann die Eröffnung der B-Probe beantragen.

Der Athlet kann allerdings auch auf die Analyse der B-Probe verzichten. Kommt es zur B-Analyse, kann der Athlet selber anwesend sein und/oder einen entsprechenden Gutachter bestellen. Erst, wenn die B-Analyse das Ergebnis der A-Analyse bestätigt, gilt die Probe als positiv, und der Verband kann Sanktionen gegenüber dem Athleten verhängen.