Personalmobilität/Staff Mobility

Die Deutsche Sporthochschule Köln bietet nicht nur ihren Studierenden vielfältige Angebote, um im Ausland Erfahrungen zu sammeln. Auch die Beschäftigten in Lehre und Forschung sowie in der Verwaltung können sich mit Unterstützung der Hochschule fortbilden.

Mobilität zu Unterrichtszwecken / Lehrendenmobilität

Im Rahmen der Mobilität zu Unterrichtszwecken können Lehraufenthalte von Lehrenden der DSHS an den europäischen Partnerhochschulen unterstützt werden. 

Neben der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung des/der Dozierenden stehen die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden im Fokus.  

Darüber hinaus sollten Lehrmobilitäten zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Partnerhochschulen und inbesondere zum bilateralen Austausch beitragen sowie Studierenden, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen können oder möchten, die Möglichkeit geben, von den durch Lehrmobilitäten erlangten Kenntnissen zu profitieren.

Die Lehre während der Mobilität muss im Rahmen offizieller Lehrveranstaltungen der Gastuniversität stattfinden.

Hinweise (Lehrendenmobilität)

Personenkreis

Eine Förderung folgender MitarbeiterInnen der DSHS ist grundsätzlich möglich:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal  

Im Zielland darf nicht der Hauptwohnsitz der geförderten Person liegen.

Dauer

Die Mindestdauer für Lehraufenthalte beträgt zwei Tage, die Höchstdauer zwei Monate (60 Tage) - jeweils ohne Reisezeiten. Das erforderliche Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden pro Woche oder einem kürzeren Aufenthalt. Über eine Woche hinaus (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) wird das notwendige Deputat berechnet (Formel: 8 Stunden / 5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage).
Hinweis: Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.

Die Mobilitätsdauer liegt in der Regel bei zwei Tagen bis zu einer, in Ausnahmefällen bis zu zwei Wochen.

Eine wiederholte Förderung ist im Programm Erasmus+ auch in der Personalmobilität möglich.

Mobilitätszuschuss

Bei einer Förderung über das Erasmus-Programm werden Fahrt- und Aufenthaltskosten bezuschusst.
Die Erstattung der Kosten durch Mehraufwand erfolgt auf Grundlage einer Dienstreise im Rahmen des Landesreisekostengesetz NRW.

 


Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken / Verwaltungsmobilität

Das Erasmus-Programm bietet dem Verwaltungspersonal der DSHS eine Förderung für Mobilitätsmaßnahmen zu Fort- und Weiterbildungszwecken an den europäischen Partnerhochschulen sowie anderen Einrichtungen im europäischen Ausland (nur Programmländer). Ziel dieser Aufenthalte (z.B. Hospitationen / Job Shadowing) ist es, Einblick in Abteilungen einer Hochschuleinrichtung (z.B. International Office, Finanzabteilung, Allgemeine & technische Verwaltung, Bibliotheken, Pressestellen) oder eines Unternehmens im europäischen Ausland zu erhalten und Anregungen für die Tätigkeit an der DSHS zu sammeln. Neben den eigenen Kompetenzen sollen der fachliche Austausch sowie das Netzwerk zwischen den Einrichtungen gestärkt werden. 

Voraussetzung für eine Förderung ist eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwei Tagen bis maximal zwei Monaten. Die durchschnittliche Mobilitätsdauer beträgt zwei bis fünf Tage.

Bei weiteren Fragen bzgl. der Mobilitätsmöglichkeiten, Fördersummen etc., wenden Sie sich bitte an die ERASMUS+ Koordinatorin.