Ausschreibung „Fachdidaktik Sport/Schulsport“

Im Rahmen der hochschulinternen Forschungsförderung wird Förderlinie 6  „Fachdidaktik Sport/Schulsport“ zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Promotions- oder Post-Doc-Phase)  ausgeschrieben. Antragsberechtigt sind eingeschriebene Doktorand*innen der Deutschen Sporthochschule Köln oder Mitarbeiter*innen mit abgeschlossener Promotion (Post-Docs).

Durch die Förderlinie 6 soll der wissenschaftliche Nachwuchs in der Promotions- und Post-Doc-Phase im Bereich der Fachdidaktik Sport bzw. der unterrichtsorientierten Schulsportforschung unterstützt werden. Fachdidaktik Sport bzw. unterrichtsorientierte Schulsportforschung als Gegenstand der Förderung wird in einem breiten Wissenschaftsverständnis verstanden. Demzufolge werden wissenschaftliche Projekte gefördert, die sich mit Konzeptionen, Maßnahmen, Wirkungen, Methoden und/oder Prinzipien im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung und Bewertung von Unterrichtsprozessen im Schulsport (sowie außerunterrichtlichen Sport im schulischen Kontext) oder der hierzu gehörenden Sportlehrer*innenbildung beschäftigen. Entsprechend dieses weiten Verständnisses können Zielstellungen der Forschung im Zusammenhang (a) mit dem Erwerb (psycho-) motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten (b) mit pädagogischen Zielgrößen des Schulsports und Sportunterrichts oder (c) mit Bewegungserfahrungen als Teil der individuellen und sozialen Entwicklung stehen.

Antragsberechtigt sind in der Regel eingeschriebene Doktorand*innen der Deutschen Sporthochschule Köln (zur Förderung des eigenen Promotionsvorhabens) oder Mitarbeiter*innen der Deutschen Sporthochschule Köln mit abgeschlossener Promotion (Post-Doc; zur Förderung der eigenen Habilitationsphase bzw. Weiterqualifizierungsphase).

Gefördert werden ausschließlich Personalkosten. Dies können Mittel für Hilfskräfte (zur Unterstützung der Forschungsarbeit der Antragsteller*innen), Mittel für Stellenaufstockungen der Antragssteller*innen oder Mittel zur Verlängerung oder Neuschaffung der eigenen Stelle im Rahmen des eigenen Promotions- oder Post-Doc-Projektes sein).

Es werden Einzelanträge bis zu 30.000 € jährlich (2020: 15.000 €) berücksichtigt. Gefördert werden Anträge mit einer Laufzeit von bis zu 30 Monaten. Die Förderung der Monate 16-30 setzt die positive Evaluation der Qualifikationsarbeit im Monat 14 voraus.

Antragsfrist: 1. März 2020

Die vollständige Ausschreibung sowie den Antragsleitfaden finden Sie hier.

Der Antrag kann fristgerecht ausschließlich digital (per E-Mail) bei der Abteilung Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs () eingereicht werden
 
Bei inhaltlichen Fragen zur Ausschreibung steht der Prorektor , bei formalen Fragen zur Verfügung.