Dopingbefund durch Chlorphenesin-haltige Sonnencreme?

Durch die Ergebnisse eines aktuellen Forschungsprojekts des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln, des Anti-Doping Labors in Japan und des Anti-Doping Labors in Los Angeles können Athlet*innen, die Chlorphenesin-haltige Sonnencremes nutzen, nun vor unberechtigten Dopingvorwürfen geschützt werden.

Chlorphenesin ist ein zugelassenes Biozid, das häufig in Kosmetika - vor allem in Sonnencreme - verwendet wird. Chlorphenesin führt, wie das im Wettkampf verbotene Stimulanz Meclofenoxat, im menschlichen Körper zum Abbauprodukt 4-Chlorophenoxy Acetic Acid (4-CPA). 4-CPA ist nach den Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) ein diagnostischer Marker im Urin für die Einnahme des verbotenen Meclofenoxat.

In einem durch die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) und die U.S. Anti-Doping Agentur (USADA) geförderten Forschungsprojekt wurden nun die Metabolitenprofile von Chlorphenesin im Urin nach rechtmäßigem Gebrauch untersucht. Die Forschungsergebnisse ermöglichen, bei Befunden für 4-CPA aufgrund des Musters anderer Abbauprodukte zwischen der nicht verbotenen Verwendung von Chlorphenesin und der verbotenen Einnahme von Meclofenoxat zu unterscheiden. So können Athletinnen und Athleten, die Chlorphenesin-haltige Sonnencremes nutzen, vor unberechtigten Dopingvorwürfen geschützt werden.

„Forschung ist in der Weiter- und Fortentwicklung analytischer Fragestellungen unerlässlich. Es dient dem Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler, weshalb die NADA jährlich verschiedene Projekte unterstützt. Diese neuen Erkenntnisse tragen maßgeblich dazu bei, Analyseergebnisse im Sinne des sauberen Sports korrekt bewerten zu können,“ sagt Dr. Andrea Gotzmann, Vorstandsvorsitzende der NADA.

Die Veröffentlichung zum Forschungsprojekt können Sie hier einsehen.

Zur Pressemitteilung der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland u.a. mit einer englischen Version.