Energiegeld für Studierende

Foto: www.einmalzahlung200.de

Ende 2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Einmalzahlung soll die Studierenden angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten entlasten. Antragsberechtigt sind Studierende, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum genannten Stichtag in Deutschland hatten. Im Folgenden stellen wir Ihnen Information zusammen, die Sie bei der Beantragung unterstützen sollen.

Wo kann ich die Einmalzahlung beantragen?
Die Einmalzahlung können Sie seit dem 15. März 2023 auf der Website https://www.einmalzahlung200.de/  beantragen.

Wer ist antragsberechtigt?
Einen Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro haben Studierende, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum genannten Stichtag in Deutschland hatten. Bitte beachten Sie, dass bei Wohnsitz im Ausland allein durch den regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte in Deutschland kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland begründet werden kann. Ein auf maximal zwei Semester begrenzter Studienaufenthalt im Ausland und ein damit einhergehender ausländischer Wohnsitz beeinflusst die Antragsberechtigung dann nicht, wenn Sie parallel noch bei Ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert waren.

Was brauche ich für die Antragstellung?

Für die Antragstellung benötigen Sie neben dem Zugangscode, den alle antragsberechtigten Studierenden am 15. März per E-Mail von der Sporthochschule zugeschickt bekommen haben, auch ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion oder Ihr ELSTER-Zertifikat. Mit einem BundID-Konto und der Online-Ausweisfunktion oder Ihrem ELSTER-Zertifikat können Sie die Einmalzahlung sofort beantragen.

Falls Sie keine elektronische ID haben (Online-Ausweisfunktion, europäische eID, ELSTER-Zertifikat), müssen Sie sich für die Beantragung ein BundID-Konto mit einer gültigen E-Mailadresse anlegen. Hierfür sendet die Sporthochschule allen antragsberechtigten Studierenden in einer separaten Mail eine PIN zu. Nach Erhalt der PIN können Sie mit dem Zugangscode, der PIN und dem BundID-Konto Ihren Antrag stellen.

Umfassende Informationen zum Ablauf, zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie auf  www.einmalzahlung200.de.

Wie funktioniert der Antrag auf Einmalzahlung?

Schritt 1: BundID
Zur Beantragung ist die Einrichtung einer BundID erforderlich. Für die Identifikation bei der Beantragung kann die BundID mit dem elektronischen Personalausweis (eID) oder dem ELSTER-Zertifikat verbunden werden. Diese sind für die Beantragung aber nicht zwingend erforderlich. In dem Fall reicht eine Registrierung mit Benutzername und Passwort.

Schritt 2: Zugangscode und PIN
Zur Antragsstellung erhalten alle Studierenden von ihrer Hochschule automatisch einen Zugangscode. An Studierende der Sporthochschule wurde der Code am 15. März per E-Mail verschickt. Gleichzeitig wird in NRW eine PIN von der Hochschule übersendet. Diese PIN ist erforderlich für Studierende, die bei der BundID weder die eID, noch das ELSTER-Zertifikat nutzen. Die PIN wird an Spoho-Studierende in einer separaten Mail verschickt.

Schritt 3: Antragstellung
Auf der Website  www.einmalzahlung200.de  ist die Beantragung des Energiegeldes seit dem 15. März 2023 freigeschaltet. Durch die Anmeldung mit der BundID ist dann nur noch die Eingabe der IBAN erforderlich. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von verstärkter Nachfrage zu Wartezeiten auf der Website kommen kann.

Wann erhalte ich die Zahlung?
Nach dem Absenden des Antrags erfolgt die Bearbeitung und Auszahlung automatisiert. Da bundesweit bis zu 3,5 Mio. Anträge erwartet werden, kann die Auszahlung einige Tage in Anspruch nehmen.

Wo finde ich Hilfe bei Problemen?
Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung finden Sie hier hilfreiche Informationen: www.einmalzahlung200.de/faq . Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt . Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich. Auch eine kostenfreie Hotline wurde eingerichtet. Diese erreichen Sie hier: +49 800 2623-003. Falls Sie antragsberechtigt sind und keinen Zugangscode oder keine PIN erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Sporthochschule.