Fachanwaltsausbildung beginnt

Symbolbild

In dem Maße, wie der Sport in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und auch politischer Hinsicht wächst, nimmt auch die Bedeutung von Sportrecht als Querschnittsmaterie unterschiedlicher Rechtsgebiete zu. Um das steigende Bedürfnis an wissenschaftlich fundierter sowie rechtspraktischer Ausbildung im Sportrecht zu befriedigen, entwickelt sich der Wissenstransfer des Instituts für Sportrecht dynamisch.

Vor wenigen Jahren wurde ein weiterbildender Masterstudiengang im Sportrecht in Kooperation mit der Universität Gießen eingeführt. Seit wenigen Monaten gibt es eine Fachanwaltschaft im Sportrecht: Zum 01. Juli 2019 vergeben sie örtlichen Rechtsanwaltskammern diesen Titel. Voraussetzung dafür sind rechtspraktische Erfahrung und theoretische Kenntnisse im Sportrecht. Die theoretischen Kenntnisse können sich Interessenten im Rahmen von Blockausbildungen aneignen. Die ersten Seminare unter dem Dach des Deutschen Anwaltsvereins haben vor wenigen Wochen begonnen. Prof. Dr. Martin Nolte, Leiter des Instituts für Sportrecht, erarbeitete das ursprüngliche Curriculum für die theoretische Ausbildung im Sportrecht und führt im November selbst eine Veranstaltung zu den rechtlichen Grundlagen und Problemen der staatlichen Sportförderung im Rahmen der Ausbildung durch. In dieser geht es um die europa- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der staatlichen Sportförderung, um die haushaltsrechtlichen Dimensionen sowie um spezielle Sportfördergesetze und verwaltungsrechtliche Fragen der Sportförderung.