Geplante Sparmaßnahme des Landes
Resolution der Senate fordert Erhalt der Grundfinanzierung: Hochschulen als Investition in die Zukunft sichern!
Die Senate von zehn großen Universitäten in Nordrhein-Westfalen warnen in einer gemeinsamen Resolution eindringlich vor den Folgen der geplanten Kürzung der Hochschulgrundfinanzierung. Das Land plant, ab 2026 die Mittel jährlich um rund 150 Millionen Euro zu kürzen. Nach Einschätzung der Senate gefährdet dieser Einschnitt nachhaltig die Leistungsfähigkeit der Hochschulen in Forschung, Lehre und Transfer.
„Investitionen in Hochschulen sind Investitionen in die Zukunft – in die digitale Transformation, in eine nachhaltige Wirtschaft und in den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, heißt es in der Resolution. Bereits heute gehörten die Betreuungsrelationen in NRW zu den schlechtesten im Bundesvergleich. Weitere Einschnitte würden unweigerlich zu einer Verschlechterung der Studienbedingungen, einer Abnahme der Forschungsleistung und zu einem Verlust von Fachkräften führen.
Die Senate betonen die zentrale Rolle der Hochschulen: Sie qualifizieren hochrangiges Fachpersonal für Wirtschaft, Schulen, soziale Dienste und Kultur, tragen zur regionalen Innovationskraft bei und erhöhen die internationale Sichtbarkeit des Landes. Ein Abbau dieser Leistungen hätte gravierende Folgen – von steigenden Abbruchquoten über weniger Unternehmensgründungen bis hin zu sinkender Drittmitteleinwerbung.
„Mit den Kürzungen würde das Land Nordrhein-Westfalen nicht in die Zukunft investieren, sondern seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Attraktivität schwächen“, warnen die Senate. Stattdessen brauche es eine verlässliche Grundfinanzierung, die Hochschulen in die Lage versetzt, ihrer Verantwortung gerecht zu werden – von technologischen Innovationen bis zu Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen wie Polarisierung oder Fachkräftemangel.
Die Resolution wurde von den Senaten folgender Universitäten verabschiedet: RWTH Aachen, Universität Bielefeld, Ruhr-Universität Bochum, Technische Universität Dortmund, Universität Duisburg-Essen, FernUniversität in Hagen, Deutsche Sporthochschule Köln, Universität zu Köln, Universität Siegen, Bergische Universität Wuppertal. Die Senate bestehen aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der vier Gruppen Hochschullehrende, wissenschaftlich Beschäftigte, Beschäftigte in Technik und Verwaltung sowie Studierende.