Gründung des Instituts für Sportrecht

Startblock auf der Tartanbahn

Das Sportrecht etabliert sich zunehmend als eigenständige Disziplin der Sportwissenschaft. Dieser Entwicklung trägt die Deutsche Sporthochschule Köln Rechnung und gründet ein neues Institut: Es handelt sich dabei um das erste universitäre Institut für Sportrecht in Deutschland, in welchem die einzige Professur, die sich ausschließlich dem Sportrecht widmet, angesiedelt ist – ein doppeltes Alleinstellungsmerkmal für die Kölner Sportuniversität.  

Die Professur Sportrecht, die bislang als Abteilung dem Institut für Sportökonomie und Sportmanagement zugeordnet war, besetzt seit 2011 Univ.-Prof. Dr. jur. Martin Nolte. Nolte ist Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Sportmarketing, Richter am Deutschen Schiedsgericht sowie Vorsitzender der Kommission Recht der Nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschland. Unter seiner Leitung finden an der Deutschen Sporthochschule Köln regelmäßig Veranstaltungen zum Thema Sportrecht statt, insbesondere die „Kölner Sportrechtstage“ in Kooperation mit der Universität zu Köln (dieses Jahr zum sechsten Mal) sowie die „Kölner Sportrechtsabende“ (nächster Termin: 30. Januar 2014).   

„Forschung und Lehre des Instituts gelten den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragestellungen des Sports mit Blick auf die selbst gesetzten Regeln des Sports und die (zwischen-) staatlichen Rechtsnormen mit jeweiligen Wechselwirkungen“, sagt Nolte.  

Zu den gesellschaftlichen Herausforderungen zählt der Institutsleiter die Bekämpfung von Doping, Korruption und Gewalt ebenso wie den Gesundheitsschutz, die Rolle der Medien, die Förderung des Ehrenamtes und die Gewährleistung von Chancengleichheit im Sport. Wirtschaftliche Themen sind die Eigenfinanzierung des Sports, die Veräußerung von Rechten, Werbung und Sponsoring sowie steuerliche und versicherungs-rechtliche Aspekte. Bei der Organisation des Sports gilt der Blick vor allem der zeitgemäßen Weiterentwicklung von Einrichtungen und Regelwerken unter angemessener Berücksichtigung der Besonderheiten des Sports.  

Wichtige Drittmittelprojekte konnten bereits eingeworben und abgeschlossen werden, etwa im Auftrag der Deutschen Telekom, der Sportwettenüberwachung Sportradar, des Deutschen Fußball-Bundes sowie der Nationalen Anti-Doping-Agentur. Weitere Projekte stehen unmittelbar vor dem Abschluss.   

Die Nachfrage belegt das wachsende Interesse an wissenschaftlicher Begleitung aktueller Rechtsfragen im Sport. Die parallele Gründung eines eigenen Verlags am Institut für Sportrecht mit zwei neuen Schriftenreihen (Studien, Beiträge) trägt diesem Umstand Rechnung und dokumentiert fortan die Tätigkeiten des Instituts zur Fortentwicklung einer zunehmend bedeutsamen Disziplin der Sportwissenschaften.  

Die offizielle Gründungsveranstaltung des Instituts findet im Rahmen des bevorstehenden Sportrechtsabends am 30. Januar 2014 ab 18 Uhr in Hörsaal 2 der Deutschen Sporthochschule Köln statt. Der Referent, Herr Professor Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a.D., widmet sich dem Thema „Vom Fußball über Fußballrecht zu Fußballrechtlern“ durchaus humorvoll. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!

Die Presse-Info als PDF.

Interview Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte mit KölnCampus.