Gute Beschäftigungsbedingungen für Hochschulpersonal

v.l.n.r.: Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder, Dr. Vera Abeln und Thomas Volbeding

Die Deutsche Sporthochschule Köln arbeitet daran, die Universität als Arbeitsplatz noch attraktiver zu machen. Um dies auch nach außen zu dokumentieren, wurde heute der „Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ des Landes NRW unterschrieben.

Für die Deutsche Sporthochschule Köln unterzeichneten der Rektor, Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder, sowie die Vorsitzende des wissenschaftlichen Personalrates, Dr. Vera Abeln, und der Vorsitzende des nichtwissenschaftlichen Personalrates, Thomas Volbeding.

Der Vertrag hat das Ziel, „erhebliche Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal in Nordrhein-Westfalen“ auszulösen. Er wurde von VertreterInnen der Hochschulen, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung und der Landespersonalrätekonferenz gemeinsam entwickelt.

Dem Faktor "Gute Arbeit" komme im nationalen und internationalen Wettbewerb von Wissenschaft und Forschung eine immer größere Bedeutung zu, betont das Ministerium. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze sagt: „Wissenschaft und Forschung sind entscheidende Schlüssel für die Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft. Diesem Anspruch müssen selbstverständlich auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gerecht werden.“

Die künftigen Fortschritte für die Beschäftigten sollen v.a. in fünf Bereichen liegen: (1) Abbau der befristeten Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals, (2) Verbesserungen für das unterstützende Personal, (3) Familiengerechter Umgang mit Teilzeitbeschäftigung, (4) Etablierung und Ausbau gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und (5) Erleichterter Stellenwechsel in landesweitem Hochschularbeitsmarkt.

Das Dezernat 2 – Personalangelegenheiten wird Ende Februar 2016 eine Informationsveranstaltung zu dem „Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ und dem dann voraussichtlich ebenfalls in Kraft getretenen WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) anbieten.