Hochschulinterne Forschungsförderung

Im Rahmen der hochschulinternen Forschungsförderung werden an der Deutschen Sporthochschule Köln fünf Förderlinien ausgeschrieben, die in ihrer Ausrichtung und Dauer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in den unterschiedlichen Phasen ihrer wissenschaftlichen Karriere unterstützen sollen.

Ziel ist es, dem jungen wissenschaftlichen Nachwuchs im Rahmen von Projekten oder Anschubfinanzierungen die Möglichkeit/Freiräume zu geben, eigene Forschungsideen umzusetzen oder vorzubereiten und ihr Forschungsprofil auszubauen und zu stärken.

Die fünf Förderlinien richten sich an Masterstudierende (Förderlinie 1), Promovierende (Förderlinie 1 und 3) sowie PostDocs (Förderlinie 2 bis 4) und promovierte, wissenschaftlich Beschäftigte (Förderlinie 5). Alle Förderlinien und das Antragsformular sind jetzt auch in englischer Sprache verfügbar. Details zu den Ausschreibungen finden Sie unter folgendem Link.

Hier einige Kurzinformationen

Förderlinie 1: Forschungsförderung des jungen wissenschaftlichen Nachwuchses

Zielgruppe: an der Deutschen Sporthochschule Köln eingeschriebene Masterstudierende und Promovierende

Förderlinie 2: Förderung von Projekt und Anschubfinanzierungen

Zielgruppe: PostDocs bis zu 6 Jahre nach der Promotion

Förderlinie 3: Förderung von Anschubfinanzierungen für junge PostDocs

Zielgruppe: Promovierende in der Endphase ihrer Dissertation 

Förderlinie 4: Forschungsförderung von PostDocs

Zielgruppe: PostDocs der Deutschen Sporthochschule Köln sowie externe PostDocs bis zu 6 Jahre nach der Promotion

Im Besonderen wollen wir auf die neue Förderlinie 5 aufmerksam machen, welche zum ersten Mal ausgeschrieben wird.

Förderlinie 5: Ausschreibung zur Förderung der Forschungstätigkeit von promovierten, wissenschaftlich Beschäftigten mit Lehrverpflichtung

Es sollen gezielt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützt werden, die sich schon länger in der Postdoc-Phase befinden, Forschungsprojekte vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen durchführen möchten und durch ihre Lehrverpflichtung zeitlich beschränkte Ressourcen für Forschungstätigkeiten haben.Einzelanträge werden mit bis zu 17.000 Euro für eine Projektlaufzeit von 12 Monaten berücksichtigt.Antragsberechtigt sind wissenschaftlich Beschäftigte an der DSHS mit Lehrverpflichtung ab 6 Jahre nach der Promotion, die nicht habilitiert sind.

Antragsfrist für alle Förderlinien: 1. Oktober 2017 

Bitte reichen Sie alle Anträge fristgerecht ausschließlich digital (per Email) bei der Abteilung Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs bei Dr. Sabine Sternstein (s.sternstein@­dshs-koeln.de, Tel.: -4608) ein. Bei Fragen zu den Ausschreibungen oder zur Antragstellung können Sie sich gerne an uns wenden.