NADA-Folgeauftrag für das Institut für Sportrecht

Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland hat das Institut für Sportrecht mit der Evaluation von Entwicklungen des Nationalen Anti-Doping Codes beauftragt.

Der Nationale Anti-Doping Code ist das zentrale Regelwerk im Bereich der Anti-Doping-Arbeit in Deutschland. Er setzt die internationalen Vorgaben des Welt Anti-Doping Codes (WADC) national um. Seine Wirksamkeit wurde in den vergangenen Jahren in einer „Evaluierung des Nationalen Anti-Doping Codes“ durch das Institut für Sportrecht erstmals analysiert. Nun hat die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) das Institut für Sportrecht mit der Evaluation von Entwicklungen in der Steuerungskraft des Nationalen Anti-Doping Codes (NADC) in Deutschland beauftragt. „Mit der ersten Evaluation beschritten wir wissenschaftliches Neuland. Eine methodologisch geleitete Untersuchung der Steuerungskraft eines sportverbandlichen Regelwerks gab es bis zur ersten Evaluation nicht“, betont Nolte. Das Folgeprojekt knüpft nunmehr an die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen an. Nolte hält es für wichtig und notwendig: „Mit dem Projekt können wir erstmals Entwicklungen in der Steuerungskraft dieses prominenten sportverbandlichen Regelwerks nachzeichnen, bewerten und indizieren. Zu diesem Zweck entwickeln wir einen Kölner Index, dessen Grundprinzip sich später auch auf die Bewertung anderer Regelwerke und deren Entwicklungen übertragen lässt.“

Das vorangegangene Forschungsprojekt widmete sich dem Erfolg der Dopingbekämpfung in Deutschland auf Grundlage des NADC. Die Ziele des jetzigen Forschungsauftrages bestehen zum einen darin, die verbesserte Umsetzung des Codes zu evaluieren; zum anderen werden auch Vorschläge herausgestellt, wie die rechtlichen Vorgaben im Anti-Doping-Bereich ggf. verbessert werden könnten. Diese Erkenntnisse ließen sich beispielsweise in die Revisionsprozesse des Welt Anti Doping Codes einspeisen. Nolte: „Mein Forschungsinteresse gilt dabei vor allem zwei Aspekten. Zum ersten finde ich spannend, ob und inwieweit sich Veränderungen bei Kenntnisstand und Verhalten der Athleten feststellen lassen. Zum zweiten interessiert mich, wie sich unsere Erkenntnisse über Veränderungen auch an statistischen Informationen über durchgeführte Dopingproben, Analyseergebnisse und Disziplinarverfahren ablesen, bestätigen und indizieren lassen.“

Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages wird das Forschungsprojekt durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für zwei Jahre gefördert. Es wurde ein Bundesinteresse an der Durchführung dieses Projekts bekundet.