Neue Regeln für den Spoho-Campus

Das Rekorat der Sporthochschule hat ein neues Campus-Hygienekonzept verabschiedet. Dieses sieht u.a. vor, dass ab dem 15.10.2020 auf allen Verkehrswegen, in den öffentlichen Räumen der Gebäude und beim Betreten eine Mund-Nase-Abdeckung getragen werden muss.

Die Maßgaben gelten allgemein für alle Liegenschaften und den gesamten Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb der Deutschen Sporthochschule Köln und werden ggf. für Labore, Hallen, Outdoor-Sportstätten, Behandlungsräume, Praxen oder extern durchgeführte Praxisveranstaltungen durch jeweils spezielle Schutzmaßnahmen ergänzt. Mitarbeiter*innen der Sporthochschule finden das aktualisierte Campus-Hygienekonzept (Stand: 5.10.2020) im Intranet. Die Studierenden werden separat informiert.

Die wichtigsten Regelungen haben wir hier zusammengefasst:

  • Die Regeln treten am 15.10.2020 in Kraft.
  • Erkrankte Personen dürfen die Liegenschaften der Hochschule nicht betreten und an keinen Präsenzveranstaltungen der Hochschule teilnehmen.
  • Es gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Auf allen Verkehrswegen (Eingangshallen, Fluren, Treppenhäusern, Sanitäranlagen, Umkleiden und Waschräumen) und in öffentlichen Räumen in den Gebäuden sowie beim Betreten von Gebäuden muss eine Mund-Nase-Abdeckung bis zum Erreichen des Arbeitsplatzes bzw. des Zielortes getragen werden. Eine Ausnahme gilt für den unmittelbaren Arbeitsplatz wie z.B. das Büro.
  • Bei Lehr- und Prüfungsveranstaltungen in Präsenz in Gebäuden muss stets, auch am Sitzplatz, eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden; das gilt unabhängig davon, ob die Abstände von 1,5 Metern eingehalten sind. Dies gilt nicht bei sportlichen Betätigungen im Rahmen von sportpraktischen Veranstaltungen. Ebenfalls gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht bei sportlicher Betätigung beim Betriebssport oder sportlicher Betätigung bei genehmigten Veranstaltungen Dritter auf dem Hochschulcampus.
  • Der Aufenthalt von Externen auf dem Campus wird auf ein Minimum reduziert.
  • Verhalten von Personen mit Schnupfen: Wenn außer Schnupfen (d.h. einer „laufende Nase“) keine weiteren der häufigsten Symptome vorhanden sind, d.h. kein Husten, kein Fieber, keine Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (bei freier Nase), gilt: Betroffene bleiben möglichst zuhause und meiden persönliche Kontakte. Bei Kontakten sind die Abstandsregelungen streng einzuhalten und es ist möglichst ständig Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Corona-Infoseite unter www.dshs-koeln.de/coronavirus.