Studierende verhandeln vor Gericht

Die beiden Parteien sitzen sich im fiktiven Gerichtssaal gegenüber. Das Gericht vor Kopf hat sich kurz zur Beratung zurückgezogen.

Drei spektakuläre Fälle aus dem Fußballsport hat das Institut für Sportrecht in einer fiktiven Gerichtsverhandlung aufgerollt. Studierende besetzten dabei die Parteien; als Richter agierte der ehemalige Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses Dr. Horst Hilpert.

Austragungsort des zweiten Moot Courts unter Leitung von Professor Dr. Martin Nolte, Leiter des Instituts für Sportrecht, war das FC-Sportinternat. Passend dazu beschäftigten sich die drei behandelten Fälle mit dem Fußball – auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Die Rollen der streitenden Parteien besetzten Studierende der Seminare Sport- und Medienrecht. Dr. Horst Hilpert war der Einladung von Professor Nolte auf den fiktiven Richterstuhl gefolgt. Der ehemalige Vorsitzende des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) leitete die Verhandlungen und steuerte Ausführungen und Erläuterungen zu den Fällen bei.

„Die Studierenden sollten sich mit der jeweiligen Rechtslage auseinandersetzen, diese auf reale Fälle anwenden und sich in die Rolle des Klägers oder Angeklagten begeben“, erklärte Institutsleiter Dr. Martin Nolte in seiner Einleitung. „Und im besten Falle kommen wir aufgrund der vorgebrachten Plädoyers in den jeweiligen Rechtstreitigkeiten dann auch auf dieselben Ergebnisse, wie sie bereits getroffen wurden“, ergänzte er mit einem Schmunzeln.

Dies sollte später auch in allen drei Rechtsstreiten der Fall sein. Die erste Gerichtsverhandlung („Die Faust Gottes“) behandelte den Faustschlag des damaligen Fußballnationalspielers Thorsten Frings während der Auseinandersetzung zwischen Spielern der deutschen und argentinischen Nationalmannschaft nach dem Viertelfinale der Weltmeisterschaft 2006. Die Klage der FIFA war erfolgreich und zog eine Strafe für den Nationalspieler nach sich.

Der zweite Fall („Monkey“) thematisierte eine diskriminierende Bemerkung des damaligen deutschen U-21-Nationalspielers Aaron Hunt gegen seinen englischen Gegenspieler im Jahr 2007. Hunt wurde freigesprochen. In der abschließenden dritten Verhandlung („Phantomtor“) stritten die beiden Parteien in den Rollen der TSG Hoffenheim und von Bayer 04 Leverkusen über das Phantomtor des Bayer 04-Stürmers Stefan Kießling im Bundesligaspiel der vergangenen Saison. Auch hier konnte die Hoffenheimer Klage – wie auch in der Realität – letztlich abgewendet werden; die Spielwertung mit drei Punkten für Bayer 04 Leverkusen blieb bestehen.

„Der zweite Moot Court hat wieder bewiesen, dass Sportrecht keine tote Materie, sondern von handelnden Akteuren geprägt ist“, sagte Nolte abschließend und meinte damit v.a. die beteiligten Studierenden, die sich sehr engagiert und überzeugend präsentiert hätten. Auch Richter Hilpert hatte zum Schluss noch ein großes Lob für die Kläger und Beklagten übrig: Die Studierenden hätten ihre Argumente toll auf den Punkt gebracht und sich kürzer und prägnanter ausgedrückt als mancher DFB-Anwalt.