Verbundprojekt NRW Hochschul-IP zieht nach einem Jahr Bilanz

Die Deutsche Sporthochschule Köln ist eine von 28 Hochschulen in NRW, die den Verbund NRW Hochschul-IP bilden. IP steht für Intellectual Property (Geistiges Eigentum); der Verbund fördert den Wissens- und Technologietransfer in Wirtschaft und Gesellschaft. In diesem Monat feiert der Verbund einjähriges Bestehen und zieht nach diesem einen Jahr Bilanz.

NRW Hochschul-IP ist der "Nachfolger" des ehemaligen NRW-Patentverbundes und seit Anfang 2020 unter dem neuen Namen aktiv. Ziel der Namensänderung war eine inhaltliche Neuausrichtung des Verbundes, um zu betonen, dass Hochschulinnovation nicht nur ‚Patent‘ bedeutet, sondern jegliches Intellectual Property mit einschließt. Die Verbundpartner nutzen Synergien und erschließen gemeinsam Innovationspotenziale. Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster ist beauftragte Hochschule und übt gemeinsam mit PROvendis, Dienstleister für Intellectual Property, die Funktion als Verbundkoordinator aus. Der Verbund wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. Die Sporthochschule ist seit 2018 Gesellschafter-Hochschule bei PROvendis.

Als zentraler Dienstleister initiiert PROvendis Workshops, Netzwerktreffen, Qualifizierungsangebote und Arbeitsgruppen zu allen Themenschwerpunkten des Verbundprojektes. Bereits jetzt zeichnet sich laut PROvendis eine erfreuliche Tendenz ab: "Durch die starken Impulse des neuen Förderprogrammes stieg die Zahl der erfolgreichen Abschlüsse und Verwertungserfolge für die Mitgliedshochschulen in 2020 an."

Die Sporthochschule profitiert vor allem von den forschungsbegleitenden Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Verbund NRW Hochschul-IP. Das sind zum Beispiel:

  • Qualifizierungen zur frühzeitigen Sensibilisierung für Intellectual Property (Geistiges Eigentum)
  • Erstellung von IP-gestützten Analysen (z.B. für die Drittmitteleinwerbung): Freedom-to-Operate Analysen, Trends von Forschungsschwerpunkten, Marktübersichten und Technologiefeldanalysen
  • Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie
  • Erfindungs- und Softwaremeldung
    • Prüfung der Patentierbarkeit (Stand der Technik, Neuheit) und Verwertbarkeit
  • weitere Schutzrechte: Designs, Urheberrecht (ins. Software), Marken und Know-how
  • Entwicklung einer Verwertungsstrategie