„Gute wissenschaftliche Praxis ist um wahren Erkenntnisgewinn bemühte Wissenschaft.“
Was leitet Wissenschaftler*innen in ihrer Forschung? An welchen Regeln und Prinzipien orientieren sie sich? Warum ist es wichtig, die Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung zu vermitteln? Hedda Lausberg, als Prorektorin zuständig für Forschung, wissenschaftliches Personal und Nachwuchs, im Interview.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die zukünftige Bewilligung ihrer Fördermittel an die rechtsverbindliche Umsetzung ihres Kodexes geknüpft. Als Konsequenz hat die Deutsche Sporthochschule die DFG-Leitlinien in eine neue „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten“ überführt. Frau Professorin Lausberg, was sind die Hintergründe?
Die aktuelle Fokussierung der DFG auf das Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ hat ihren Ursprung in den 1980er Jahren. Damals ging es um eine objektivere Beurteilung wissenschaftlicher Leistung, z.B. durch stärkere Quantifizierung. Als Folge hat sich das ganze Belohnungssystem in der Wissenschaft verändert, Leistung wurde beurteilt anhand von Zahlen, wie Anzahl der Publikationen, Erstautor*innenschaft, Impactfaktor etc. Mögliche Folge – gerade für junge Forscher*innen, die sich im Wissenschaftssystem noch etablieren müssen: Der Erkenntnisgewinn rückt gegenüber dem Publikationsdruck in den Hintergrund. Hier hat die DFG jetzt gegengesteuert und explizit zu diesem Punkt Stellung genommen.
Um welche Leitlinien und Prinzipien, denen Wissenschaft verpflichtet ist, geht es konkret?
Zu den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis gehören ganz unterschiedliche Punkte; an erster Stelle steht das Berufsethos, die Wissenschaftler*innen verpflichten sich hier der guten wissenschaftlichen Praxis. Natürlich muss die Deutsche Sporthochschule als Institution die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Weiterhin definiert die Ordnung, wie wissenschaftliche Leistung ewertet werden soll, nicht rein quantitativ, sondern in dem Sinn, dass die Qualität der Forschung primär ist und begutachtet werden soll. Auch weitere Leistungen sollen wertgeschätzt werden, wie z.B. Engagement in der Lehre und der akademischen Selbstverwaltung oder Aspekte des Technologietransfers. Zur guten wissenschaftlichen Arbeit gehört weiter, dass Daten sauber erhoben und nicht verfälscht werden, ein Forschungsdesign, das eine objektive Datenerhebung möglich macht, und schlussendlich eine sorgfältige und überprüfbare Dokumentation. Die neue Ordnung definiert auch die Etablierung geeigneter Betreuungsstrukturen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Hier ist, aus meiner Sicht, einer der wichtigsten Faktoren die Vorbildfunktion der Betreuungsperson. An der Sporthochschule gibt es bereits sehr gute Ausbildungsstrukturen: Schon im Bachelor- und Masterstudium werden die Studierenden systematisch an das wissenschaftliche Arbeiten herangeführt, der Promotionsstudiengang wurde gerade weiterentwickelt; außerdem unterstützt die Abteilung Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs Studierende und Postdocs mit Informationen, Beratungsangeboten und zahlreichen Weiterbildungsformaten.
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