Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht

Für Wissenschaftler*innen der Mitgliedshochschulen bietet PROvendis, die NRW-Patentverwertungsagentur, im Rahmen der Landesförderung kostenlose Workshops und Schulungen rund um das Thema Intellectual Property (IP) an.

Abbildungen von Personen sind massenhaft in der Werbung, Tagespresse, in Broschüren und in Vorträgen, auf Verpackungen und im Internet zu finden. Fotos entstehen mit einem Klick auf den Auslöser von Kameras oder Smartphones.

Die Zulässigkeit der Herstellung von Personenfotos hängt von der Datenschutzgrundverordnung ab.
Wenn es um die Veröffentlichung und Verbreitung von Personenfotos geht, spielt das Kunsturhebergesetz eine Rolle.
Beide Regelungswerke gehen von einem grundsätzlichen Zustimmungsvorbehalt der abgebildeten Person aus, lassen jedoch auch Ausnahmen zu. Zu den Ausnahmen gehören nach dem Kunsturhebergesetz "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte", also insbesondere von Prominenten. Zudem ist das Bildnisrecht eingeschränkt, wenn eine Person nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit zu sehen ist. Praxisrelevant sind Ausnahmen für den Fall, dass Personen an Versammlungen oder Veranstaltungen teilgenommen haben.

Wann: 10 - 11:30 Uhr

Wo: Web-Seminar

Weitere Infos und den Link zur Anmeldung gibts hier.