Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

In diesem Bereich stellen wir Ihnen eine Übersicht über Fördermöglichkeiten von Professuren zur Verfügung.

Hier finden Sie Informationen zu Förderprogrammen zur Einwerbung der eigenen Professur.

DFG – Heisenberg-Programm

Vorrangiges Ziel des Heisenberg-Programms ist die Förderung von wissenschaftlich herausragenden, promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, die bereits auf eine Professur berufbar sind.

Das Heisenberg-Stipendium bietet die Möglichkeit, eigenständige Forschungsprojekte im In- oder Ausland für bis zu fünf Jahren (3+2 Jahre) durchzuführen und hierdurch alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur zu erlangen. Voraussetzung für die fünfjährige Förderung ist die erfolgreiche Begutachtung eines Zwischenberichts nach drei Jahren. Heisenberg-Stipendien können auf Antrag in eine Heisenberg-Professur umgewandelt und angerechnet werden.

Heisenberg-Professuren setzen neben einer DFG-Bewilligung ein abgeschlossenes Berufungsverfahren der Hochschule voraus. Neben dem Antrag auf eine Heisenberg-Professur, welcher von der Heisenberg-Kandidatin oder dem Heisenberg-Kandidaten eingereicht wird, muss durch die Hochschule eine Stellungnahme zum Beitrag der Professur zu deren wissenschaftlichen Profil- bzw. Strukturentwicklung eingereicht werden. Zusätzlich muss durch die Hochschule nach Auslauf der fünfjährigen DFG-Förderung (3+2 Jahre) die Übernahme der Professur in den Etat der Hochschule zugesagt werden. Die Professur ist durch die Hochschule neu zu schaffen. Die fünfjährige Förderung durch die DFG sowie die Übernahme der Heisenberg-Professur in den Etat der Hochschule setzt die erfolgreiche Begutachtung eines Zwischenberichts nach drei Jahren voraus.

Förderumfang: In der Regel erfolgt neben der Beantragung eines Heisenberg-Stipendiums (4.450€ pro Monat) oder einer Heisenberg-Professur (87.600€ pro Jahr; tarifliche Orientierung: W2/W3-Besoldung) die parallele Beantragung einer DFG- Sachbeihilfe über die Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen und Publikationskosten für bis zu drei Jahren beantragt werden können. Fortsetzung für weitere 2 Jahre möglich.

AvH – Alexander von Humboldt-Professur

Mit der vom BMBF im Rahmen des Internationalen Forschungsfonds für Deutschland finanzierten Alexander von Humboldt-Professur - Internationaler Preis für Forschung in Deutschland zeichnet die AvH international ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachgebiete aus dem Ausland aus, die in Deutschland auf einen Lehrstuhl berufbar sind, und ermöglicht ihnen die Durchführung eigenständiger Forschungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Das Preisgeld beträgt in der Regel 5 Mio. € für experimentell arbeitende bzw. 3,5 Mio. € für theoretisch arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung gestellt. Der Preis wird auf Vorschlag Dritter verliehen. Vorschlagsberechtigt sind vorrangig Hochschulen in Deutschland. Die Nominierungen sind über die Rektoren bzw. Präsidenten der jeweiligen Hochschule an die AvH zu leiten. Auch deutsche Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen können nominiert werden, wenn sie im Ausland wissenschaftlich etabliert sind. Die nominierende Institution muss eine Erklärung einreichen, in der dargelegt wird, inwieweit die Einrichtung der Professur deren wissenschaftliches Profil mit nationaler und internationaler Sichtbarkeit schärft. Darüber hinaus müssen nominierende Hochschulen darlegen, wie sie den Preisträger oder die Preisträgerin auch nach Ablauf der Förderung durch die Humboldt-Stiftung langfristig an ihre Einrichtung binden wollen (im Regelfall durch die Berufung auf eine W3-Professur/Direktorenstelle). Zusätzlich zur Nominierung sollten drei Referenzgutachten eingereicht werden (eines von einem in Deutschland tätigen Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin und zwei von im Ausland tätigen Wissenschaftlern oder Wissenschaftlerinnen).  Die Nominierung unterliegt halbjährlichen Fristen. Es finden zwei Auswahlsitzungen pro Jahr statt (April und Oktober). Es werden etwa 10 Preise pro Jahr vergeben.

Förderumfang: Preisgeld von in der Regel 5 Mio. € für experimentell arbeitende bzw. 3,5 Mio. € für theoretisch arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Forschungsausgaben und persönliches Einkommen (bis zu 180.000€/Jahr) in Deutschland über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Nominierungsdeadlines: 15. April und 15. September.

Beratung

Gerne berät Sie die Abt. Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs bei der Suche nach passenden Förderprogrammen und unterstützt Sie bei der Antragstellung.