Allgemeine Informationen zu Open Access

Unter Open Access wird der freie Zugang zu vornehmlich wissenschaftlichen Publikationen im Internet verstanden. Diese sollen für jede und jeden kostenfrei herunterladbar, speicher-, druck- und verlinkbar, aber auch rezipierbar und kopierbar sein. Dabei handelt es sich u.a. um frei zugängliche Beiträge in elektronischen Zeitschriften, Online-Versionen von Buch- oder Zeitschriftenbeiträgen oder auch Preprints. Diese können auf universitären, institutionellen, privaten oder fachbezogenen Servern, Webseiten und Archiven zugänglich sein. Auch Primär- und Metadaten, Quellentexte oder digitale Reproduktionen können Open Access zugänglich gemacht werden. Die Urheberrechte der AutorInnen bleiben bei dieser Art der Veröffentlichung selbstverständlich bestehen. Im Gegensatz dazu ist beim traditionell verbreiteten Closed Access der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen nur gegen Gebühr möglich. Diese Gebühren zahlt entweder die Hochschulbibliothek oder der einzelne Leser (sog. pay per view). Im Closed Access tritt der Autor in der Regel die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Verlag ab.

Weitere ausführliche Informationen zu Open Access finden Sie u.a. unter:

https://open-access.net/

Gold Open Access/Der “Goldene Weg“

Gold Open Access/Der “Goldene Weg“

Unter Gold Open Access werden Publikationen verstanden, die bei ihrer Erstveröffentlichung in einem Open-Access-Medium (z.B. in einer Zeitschrift) verfügbar sind. Dabei wird in der Regel derselbe Qualitätssicherungsprozess wie bei Closed-Access-Publikationen durchlaufen (z.B. Peer Review oder Editorial Review).

Green Open Access

Green Open Access

Beim sogenannten Green Open Access oder „Grünen Weg“ handelt es sich um eine zusätzliche Veröffentlichung von Publikationen im Rahmen der Selbstarchivierung. Neben der Bereitstellung durch den Verlag (dann oftmals verbunden mit einer Bezahlschranke), wird beim Green Open Access die Veröffentlichung der Inhalte auf einem institutionellen oder disziplinären Open-Access-Server oder Repositorium vorgenommen. Dies kann zeitgleich mit der Verlagsveröffentlichung geschehen, oftmals aber auch erst nachträglich und ist für unterschiedliche Dokumententypen möglich (Preprints, Postprints usw.). Die Verlage handhaben die Möglichkeit zur Selbstarchivierung recht unterschiedlich. Das Verzeichnis SHERPA/RoMEO bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Bestimmungen einzelner Zeitschriftentitel und Verlage unter: http://www.sherpa.ac.uk

An der Deutschen Sporthochschule Köln kann das Forschungsinformationssystem (FIS) unter der Berücksichtigung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen als Repositorium für die Selbstarchivierung von Publikationen genutzt werden: https://fis.dshs-koeln.de/portal/  (siehe auch unter „Zweitveröffentlichungsrecht“)

Weitere ausführliche Informationen zu Open Access finden Sie u.a. unter:

https://open-access.net/

Zweitveröffentlichungsrecht

Zweitveröffentlichungsrecht

Das Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird im Urheberrechtsgesetz (§ 38 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes) geregelt. Das Zweitveröffentlichungsrecht greift auch dann, wenn sich in den Verlagsverträgen anderslautende oder entgegengesetzte Formulierungen finden.

Folgende Voraussetzungen gelten für das wissenschaftliche Zweitveröffentlichungsrecht:

  • Beitrag muss in einer mindestens zweimal jährlich periodisch erscheinenden Sammlung, z.B. einer Fachzeitschrift publiziert werden
  • Der Beitrag muss im Rahmen von mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeiten entstanden sein (z.B. im Rahmen einer öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten Einrichtung. Dies schließt nach überwiegender Ansicht auch die Forschung an den Hochschulen mit ein.)
  • Mit der Zweitveröffentlichung darf kein Gewinn erzielt werden
  • Veröffentlicht werden darf die vom Verlag akzeptierte Manuskriptversion (Die akzeptierte Manuskriptversion ist die beim Verlag eingereichte und dort, z. B. im Rahmen eines sog. Peer- Review-Prozesses, geprüfte Fassung. Nicht veröffentlicht werden darf die vom Verlag erstellte Druckfassung, d. h. Druckfahne)
  • Die Quelle der ursprünglichen Publikation ist stets zu nennen.
  • Der Beitrag darf erst zwölf Monate nach Erstveröffentlichung „zweitveröffentlicht“ werden.

Wichtig ist: Das Zweitveröffentlichungsrecht ist auf die Nutzungsform des öffentlichen Zugänglichmachens beschränkt, d.h. auf die Onlineveröffentlichung.

Bitte beachten Sie außerdem: Das ausschließliche Nutzungsrecht verbleibt beim Verlag! Autor*innen erhalten für den Zweck der Zweitveröffentlichung lediglich das einfache Recht zur einmaligen Veröffentlichung ihrer Publikation in einem Repositorium. Die Datenbank SherpaRomeo listet die Urheberrecht- und OA-Selbstarchivierungsrichtlinien von Zeitschriften und ist für die Recherche sehr zu empfehlen: https://v2.sherpa.ac.uk/romeo/

An der Deutschen Sporthochschule Köln können Sie Ihre Publikationen im Rahmen des Forschungsinformationssystems (FIS) zweitveröffentlichen (https://fis.dshs-koeln.de/portal/). Eine umfassende Übersicht zu Repositorien listet die Datenbank r3data.org.

Vorteile Open Acces

Vorteile Open Acces

  • Bessere und schnellere Wahrnehmung der Veröffentlichungen
  • Vermehrte und frühere Zitierung
  • Sichtbarkeit und Wirksamkeit tragen zum Renommee der AutorInnen und ihrer Institutionen bei
  • Bessere Auffindbarkeit über Suchmaschinen und Nachweisdienste
  • Langfristige Verfügbarkeit der Veröffentlichungen
  • Urheber- und Verwertungsrechte bleiben im Idealfall bei den AutorInnen
  • Kostenfreier und barrierefreier Zugriff zu aktuellen Forschungsergebnissen
  • Rechtssichere Nachnutzung von Inhalten
  • Beschleunigung der Forschungsprozesse
  • Wichtiger Beitrag zu einer offenen Informationsgesellschaft
  • Achtsamer Umgang mit Steuergeldern
Qualitätsgesichert Open Access Publizieren

Qualitätsgesichert Open Access Publizieren

Veröffentlichungen in Open Access Journals unterliegen wie auch in Print-Zeitschriften oder closed-access Zeitschriften, transparenten Begutachtungsverfahren mit renommierten Wissenschaftler*innen als Herausgeber*innen. Daher werden selbstverständlich auch bei Open Access Journals alle Artikel einer Qualitätsprüfung, beispielsweise mit Hilfe des Peer-Review-Verfahrens, unterzogen. Um qualitätsgesicherte Zeitschriften zu finden, bei denen Sie Open Access publizieren können, empfehlen wir die Datenbank „Directory of Open Access Journals“, zu finden unter: https://doaj.org/. Es handelt sich dabei um ein unabhängiges und kostenloses Online-Verzeichnis, das hochwertige, von Experten begutachtete Zeitschriften (peer review) listet.

Achten Sie bei der Wahl der Zeitschrift für Ihre Publikation unbedingt darauf, dass es sich um ein seriöses und qualitätsgesichertes Publikationsorgan handelt. In jüngster Zeit sind immer wieder Fälle von sogenannten „Predatory Journals“ bekannt geworden, die lediglich die hohen Veröffentlichungsgebühren einstreichen wollen und im Gegenzug keine Qualitätssicherung anbieten. Publikationen in solchen Zeitschriften schaden sowohl den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern selbst als auch der Reputation der Hochschule. Hinweise zu Predatory Journals und wie man sie erkennt finden Sie unter: Think.Check.Submit sowie unter Helmholtz Open Science und Fact Sheet des Science Media Centers Germany.

Ansprechpersonen

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Open Access haben, wenden Sie sich an

Dr. Birte Ahrens Abteilung Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs

oder

Dr. Nicolas Wirtz Zentralbibliothek der Sportwissenschaften