Lachgasstudie

Das Institut für Rechtsmedizin (Uniklinik Köln) führt in Kooperation mit dem Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochsule Köln eine Studie über die zeitliche Nachweisbarkeit eines Lachgaskonsums in Blut, Urin und Ausatemluft durch.

Worum geht es in dieser Studie?
Der Konsum von Lachgas (N2O) als legale Rauschdroge hat in Deutschland in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies hängt vermutlich mit der Verbreitung dieses Trends über soziale Medien und der gesteigerten Verfügbarkeit des Gases in Form von Kapseln bzw. Zylindern, die eigentlich für die Herstellung von Schlagsahne vorgesehen sind, zusammen. Der Besitz von (technischem) Lachgas unterliegt in Deutschland derzeit keinerlei strafrechtlicher Verfolgung. Der Konsum ist im Kontext des „Freizeitkonsums“ ebenfalls nicht strafbar. Bei einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr unter der akuten Wirkung von Lachgas zählt dieses allerdings zu den „anderen berauschenden Mitteln“ im Sinne der §§ 316 und 315c StGB. Für eine strafrechtliche Verfolgung und eine forensisch-toxikologische Beurteilung der Fahrsicherheit eines Straßenverkehrsteilnehmers wäre der sichere Nachweis von Lachgas im Blut eines Probanden wichtig. In der geplanten Studie soll somit die Möglichkeit eines Nachweises eines Lachgas-Konsums im Blut von Straßenverkehrsteilnehmern im Hinblick auf die Dauer der Nachweisbarkeit in Humanblut, Urin und Ausatemluft nach inhalativer Aufnahme von Lachgas untersucht werden.

Wie sieht der Studienablauf aus?
Die Studie soll an vier verschiedenen Tagen mit insgesamt zehn Probanden durchgeführt werden. Die Probanden werden in zwei Gruppen eingeteilt. Diese Zuteilung erfolgt randomisiert. Beide Gruppen durchlaufen jeweils zwei Studientage. Am ersten Studientag erfolgt die inhalative Applikation von 8g Lachgas mithilfe eines Ballons in einem Raum der Rechtsmedizin Köln. Am zweiten Studientag erfolgt die Applikation derselben Dosis Lachgases in einem geschlossenen Auto. Im Auto inhaliert jeweils einer der fünf Probanden selber aktiv kein Lachgas, sondern ist nur einem Passiv-Konsum durch die Umgebungsluft ausgesetzt. Nach Applikation des Lachgases werden von den Probanden in definierten Abständen Blut- (über eine Verweilkanüle), Urin- und Atemluftproben gesammelt. Außerdem sollen die Probanden einen Fragebogen ausfüllen, um die subjektiven pharmakodynamischen Effekte des Lachgaskonsums, sowie Tests durchlaufen, um die psychophysischen Leistungsparameter zu erfassen (inklusive Bedienung eines Fahrsimulators).

Wer kann teilnehmen?

  • Alter: 18 bis 59 Jahre
  • Geschlecht: männlich

Ausschlusskriterien:

  • Probanden mit relevanten Allergien
  • Probanden mit vorbestehenden neurologischen Erkrankungen
  • Probanden mit Kontraindikationen zur Lachgasanwendung (z.B. Pneumothorax, unphysiologisch präformierten Höhlen, Mastoiditis u.ä.)
  • Probanden mit chronischen Lachgas-Konsum
  • Probanden mit einer Historie von Alkohol- und/oder Drogen-Abusus
  • Probanden, die Blut oder Plasma in den letzten 4 Wochen vor Beginn der Studie gespendet haben

Aufwandsentschädigung: 100 € (pro Studientag)

Bei Interesse zur Teilnahme an der Studie oder bei Fragen zum Studienablauf melden Sie sich gerne bei uns.

Kontakt:

Paul Stach
Institut für Rechtsmedizin - Universitätsklinikum Köln (AöR)
E-Mail:
Tel.: +49 221 478 88361

Nähere Informationen finden Sie außerdem in der Probandeninformation.