Wahl zum Senat
Der Senat ist das einzige Organ der Deutschen Sporthochschule Köln, in dem alle Mitgliedsgruppen der Universität regelmäßig über die Entwicklung, Ausgestaltung und Probleme ihrer Universität diskutieren und beraten. Die aktuelle Amtszeit der gewählten Senatsmitglieder läuft vom 01.04.2023 bis zum 31. März 2026. In der konstituierenden Sitzung des Senats wurde Prof. Ralf Roth im Amt bestätigt und für weitere drei Jahre zum Vorsitzenden gewählt.
FAQs zur Senatswahl
Als stimmberechtigte Mitglieder werden in den Senat gewählt:
- neun Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen;
- drei Vertreter*innen der akademischen Mitarbeiter*innen;
- drei Vertreter*innen der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung;
- drei Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden.
Die Gruppenzugehörigkeit richtet sich nach den § 11 und§ 13 HG NRW sowie nach der dienstrechtlichen Stellung innerhalb der Hochschule.
Wählen dürfen Mitglieder der folgenden Gruppen, wenn sie mindestens sechs Wochen vor dem Wahlbeginn Mitglied der Hochschule sind:
- Hochschullehrer*innen,
- akademische Mitarbeiter*innen,
- Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (weitere Mitarbeiter*innen),
- Studierende.
Die Mitglieder können nur innerhalb ihrer Gruppen wählen und gewählt werden. Die Gruppenzugehörigkeit richtet sich nach den § 11 und § 13 HG NRW sowie nach der dienstrechtlichen Stellung innerhalb der Hochschule.
Wenn ein Mitglied der Hochschule verschiedenen Gruppen angehört, muss es bis spätestens 31 Tage vor der Wahl dem Wahlvorstand schriftlich mitteilen, in welcher Gruppe es wählen möchte. Wenn dies nicht geschieht, entscheidet der Wahlvorstand, welcher Gruppe das Mitglied zugeordnet wird.
Die Wahlberechtigung regelt § 4 der Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln.
Die Wahlen finden in der Regel Anfang Dezember vor dem Ende der Amtsperiode (31.03.) statt. Die genauen Wahldaten sind immer der jeweiligen Wahlbekanntmachung zu entnehmen. (Verlinkung Infobox/Wahlbekanntmachung)
An den Wahltagen erfolgt die Stimmabgabe in Präsenz (i.d.R. im Hörsaalumgang vor dem Eingang zur Mensa) nach Vorlage eines Lichtbildausweises sowie des Studierendenausweises bzw. des Dienstausweises der Deutschen Sporthochschule Köln. Für die geheime Stimmabgabe stehen den Wähler*innen im Wahllokal Wahlkabinen zur Verfügung. Dort können die Stimmzettel unbeobachtet ausgefüllt werden.
Jeder Wählende hat eine Stimme, die sie/er für eine Kandidatin/einen Kandidaten einer Wahlliste abgibt.
Die Briefwahl kann formlos bei der Wahlleitung beantragt werden. Wichtig dabei sind die Angabe einer Versandanschrift sowie Nennung des Studiengangs und Studiensemester. Die Wahlleitung kann über ihr Postfach in der Poststelle bzw. per E-Mail über wahlvorstand@dshs-koeln.de kontaktiert werden. Der Antrag auf Briefwahl muss bis ca. eine Woche vor Wahl (genaues Datum ist dann der Wahlbekanntmachung zu entnehmen) eingegangen sein. Wir empfehlen, die Briefwahl so früh wie möglich zu beantragen.
Eine Kandidatur ist über Wahlvorschläge in einer Wahlliste möglich. Wahllisten können eine beliebige Anzahl von Kandidat*innen enthalten. Weitere Informationen zu den Wahllisten finden Sie in § 9 der Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln.
Die entsprechenden Vordrucke (hochladen und hier zur Verfügung stellen) sind über den Wahlvorstand (wahlvorstand@dshs-koeln.de) oder über die Verwaltung (Hauptgebäude, 2. Etage, Zimmer 203) zu erhalten.
Die Wahlgrundsätze und das Wahlsystem werden in §1 der Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln geregelt:
Die Sitze werden auf die Wahllisten nach dem „Sainte Laguë-Höchstzahlverfahren“ im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen verteilt. Die Verteilung der Sitze auf die Bewerber*innen innerhalb einer Liste richtet sich nach der jeweils höchsten Zahl der auf sie entfallenen gültigen Stimmen; bei Bewerber*innen mit gleicher Stimmzahl und Bewerber*innen, auf die keine Stimmen entfallen sind, ist die Reihenfolge in der Wahlliste maßgebend. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Wahllisten entscheidet die Wahlleiterin/der Wahlleiter durch Los, welcher Wahlliste der Sitz zuzuteilen ist.
Entfallen auf eine Liste mehr Sitze als diese Kandidat*innen enthält, so fallen die überschüssigen Sitze den übrigen Wahllisten derselben Gruppe in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu.
Die Amtszeit der Vertreter*innen der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Wahlmitglieder drei Jahre (§ 18 Abs. 3 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln).
Die Amtszeit der Mitglieder im Senat beginnt jeweils am 01. April und endet am 31. März (§ 23 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln).
Die Aufgaben des Senats sind abschließend in § 22 HG aufgeführt. Diese finden Sie auch auf der Homepage des Senats.
Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Senats sind laut § 22 Abs. 2 HG:
- der Rektor,
- die Prorektorinnen oder Prorektoren,
- die Kanzlerin,
- die Schwerbehindertenvertretung,
- die Vertretung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
- der Vorsitz des Personalrats für das Personal in Technik und Verwaltung,
- der Vorsitz des wissenschaftlichen Personalrats,
- der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses.
- Zusätzlich nichtstimmberechtigtes Mitglied ist nach § 6 Abs. 5 der Grundordnung die Gleichstellungsbeauftragte.

Informationen zu den aktuellen Wahlen 2025
Die diesjährigen Wahlen sind für den Zeitraum 08. bis 10. Dezember 2025 terminiert.
Nähere Informationen erfolgen im Oktober / November 2025.