Wahl zur Vertretung der studentischen Hilfskräfte

Die Vertretung der studentischen Hilfskräfte setzt sich für die Belange der Studierenden im Arbeitsumfeld ein. Die gewählte Vertretung kümmert sich um die Anliegen und Rechte der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte an der Hochschule.

FAQs zur Wahl der Vertretung der studentischen Hilfskräfte

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Studierenden, die sechs Wochen vor Beginn der Wahlen eingeschrieben bzw. Mitglieder der Hochschule sind ( § 4 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln).

Die Studierenden wählen aus ihrem Kreis eine Person (§ 16 Abs. 1 Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln).

Wie wird gewählt?

An den Wahltagen erfolgt die Stimmabgabe in Präsenz (i.d.R. im Hörsaalumgang vor dem Eingang zur Mensa) nach Vorlage eines Lichtbildausweises sowie des Studierendenausweises bzw. des Dienstausweises der Deutschen Sporthochschule Köln. Für die geheime Stimmabgabe stehen den Wähler*innen im Wahllokal Wahlkabinen zur Verfügung. Dort können die Stimmzettel unbeobachtet ausgefüllt werden.

Wann finden die Wahlen statt?

Die Wahlen finden in der Regel Anfang Dezember vor dem Ende der Amtsperiode (31.03.) statt. Die genauen Wahldaten sind immer der jeweiligen Wahlbekanntmachung (Verlinkung mit Teaserbox) zu entnehmen.

Ist Briefwahl möglich?

Die Briefwahl kann formlos bei der Wahlleitung beantragt werden. Wichtig dabei sind die Angabe einer Versandanschrift sowie Nennung des Studiengangs und Studiensemesters. Die Wahlleitung kann über ihr Postfach in der Poststelle bzw. per E-Mail über kontaktiert werden. Der Antrag auf Briefwahl muss bis ca. eine Woche vor Wahl (genaues Datum ist dann der Wahlbekanntmachung zu entnehmen) eingegangen sein. Wir empfehlen, die Briefwahl so früh wie möglich zu beantragen.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jeder Wählende hat eine Stimme, die sie/er für eine Kandidatin/einen Kandidaten einer Wahlliste abgibt.

Wie kann ich kandidieren?

Eine Kandidatur ist über Wahlvorschläge in einer Wahlliste möglich. Wahllisten können eine beliebige Anzahl von Kandidat*innen enthalten. Weitere Informationen zu den Wahllisten finden Sie in § 9 der Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln.

Die entsprechenden Vordrucke (hochladen und hier zur Verfügung stellen) sind über den Wahlvorstand () oder über die Verwaltung (Hauptgebäude, 2. Etage, Zimmer 203) zu erhalten.

Näheres wird in der Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln geregelt.

Wie lange dauert die Amtszeit?

Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Das Nähere regelt die Wahlordnung (aus: §16 Abs. 2 Grundordnung).

Welche Aufgaben hat die Vertretung der studentischen Hilfskräfte?

Die Vertretung der studentischen Hilfskräfte setzt sich für die Belange der Studierenden im Arbeitsumfeld ein. Die gewählte Vertreter*in kümmert sich um die Anliegen und Rechte der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte an der Hochschule.

Nähere Informationen können Sie hier finden: §46a Abs. 2 HG

Die Vorschrift regelt den Kompetenz- und Aufgabenbereich der Vertretung der studentischen Hilfskräfte. Sie fungiert als eine Art „Anlaufstelle“ für alle Studierenden und studentischen Hilfskräfte bei Beschwerden und Eingaben und kann auf diesem Wege mithelfen, etwaige Konflikte zu bereinigen. Das Beanstandungsrecht unterstreicht die Wirksamkeit dieser Konfliktbereinigungsfunktion. 

Sie kann über Themen wie Rechte und Pflichten für studentische Hilfskräfte beraten. Dabei berät sie bei Problemen am Arbeitsplatz vertraulich, klärt ggf. die Rechtslage und steht den Hilfskräften tatkräftig zur Seite, wenn es darum geht, arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

Studentische Hilfskräfte (SHKs) sind bislang vom Geltungsbereich des LPVG NRW ausgenommen, werden also nicht vom Personalrat vertreten. Die Vertretung der SHK’s  ist somit die Interessensvertretung der Hilfskräfte. Die Aufgaben sind daher am ehesten mit den Aufgaben eines Personalrates vergleichbar.

Dies umfasst beispielsweise

  • Kooperation mit Gewerkschaften und hochschulpolitischen Organisationen für die Verbesserung von Hilfskraftverträgen
  • Beratungsangebote für allgemeine Fragestellungen
  • Individuelle Beratungen und Vermittlung bei Problemen

Informationen zu den Wahlen 2025

Die diesjährigen Wahlen sind für den Zeitraum 08. bis 10. Dezember 2025 terminiert.

Nähere Informationen erfolgen im Oktober / November 2025.