Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe

Die Gruppe S0 „Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe“ der WADA-Dopingliste (Originaltext der WADA s.u.) wurde 2011 von der WADA auf die Verbotsliste gesetzt, um die missbräuchliche Anwendung von neuentwickelten Medikamenten, die noch keine Zulassung haben, generell zu verbieten. Damit erübrigt sich auch die Diskussion, ob es sich bei dem neuen Wirkstoff tatsächlich um eine leistungsfördernde Substanz handelt oder nicht.

Substanzen, deren Anwendung beim Menschen hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken noch nicht abschließend untersucht worden sind, dürfen zum Schutz der Bevölkerung nicht in Umlauf gebracht werden. Es verbietet sich deshalb grundsätzlich, dass Sportler, die aus welchen Gründen auch immer Zugang zu diesen Substanzen bekommen, diese zur Leistungsoptimierung anwenden.

Mit dieser Regel will man den Athleten bewusst signalisieren, dass eine neu entwickelte Substanz prinzipiell verboten ist, auch wenn sie namentlich noch nicht auf der Verbotsliste der WADA steht.

Es werden für diese Gruppe von der WADA allerdings keine Beispiele aufgelistet.

 

Originaltext der WADA:

S0. NON-APPROVED SUBSTANCES

Any pharmacological substance which is not addressed by any of the subsequent sections of the List and with no current approval by any governmental regulatory health authority for human therapeutic use (e.g. drugs under pre-clinical or clinical development or discontinued, designer drugs, substances approved only for veterinary use) is prohibited at all times